NABU fordert strenge Strafe für geplanten illegalen Wolfsfang

HSH2

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mal was ganz Neues:

Prozess vor Amtsgericht Zossen beginnt

Zossen - Zum Start des Prozesses um zwei illegale Fanganlagen vor dem Amtsgericht Zossen fordert der NABU strenge Strafen. Angeklagt ist der Geschäftsführer eines privaten Forstgutes. In dem Forstgut werden zahlreiche Schalenwildarten, insbesondere Rothirsche und Mufflons gehalten. Der NABU geht davon aus, dass störende Wölfe beseitigt werden sollten. Im Winter 2011/2012 wurden in Brandenburg, im Raum Baruth-Johannismühle (Landkreis Teltow-Fläming) zwei Zaunanlagen gefunden, die nach Einschätzung des NABU allein dazu angelegt worden waren, um illegal Wölfe zu fangen. Dies ist nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Weiterhin wird damit gegen den Tierschutz, das Jagd- und Forstrecht verstoßen.

 
  • 26. April 2024
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Urteil: Jäger bekommt Geldstrafe:

Potsdam. Sie sorgen regelmäßig für böses Blut, die Wölfe, die seit einigen Jahren wieder Brandenburgs Wälder bevölkern. Die einen begrüßen, dass die vom Aussterben bedrohte und geschützte Art zurück ist; die anderen fürchten, dass die Raubtiere Schafe, Mufflons und Kälber reißen und am Ende womöglich auch Menschen gefährden. Hat ein Jäger in Baruth/Mark (Teltow-Fläming) nun beschlossen, die leidige Sache selbst in die Hand zu nehmen? Diese Frage beschäftigte nun die Justiz.


Der 37-jährige Frank F., Geschäftsführer eines privaten Forstgutes, soll in Johannismühle zwei Anlagen errichtet haben, um Wölfe mit Schafen als Lebendköder zu fangen. Er bestreitet das vehement: Die Anlagen seien als Falle für wildernde Hunde gedacht gewesen. Die Sache wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Zossen (Teltow-Fläming) verhandelt – aber schon nach drei Stunden gegen eine Zahlung von 2000 Euro an das Zossener Tierheim eingestellt. Dies bedeute kein Schuldeingeständnis, wie Richterin Ulrike Severin erklärte. Allerdings sei der Streitpunkt nach zwei Jahren nicht mehr eindeutig zu klären. Zuvor hatten Sachverständige divergierende Meinungen über typisch wölfisches Verhalten und den Zweck bestimmter Fangvorrichtungen vorgetragen.


Für Steffen Butzeck, der beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) für Wölfe zuständig ist, war klar, dass „die Anlage sehr wohl geeignet ist, Wölfe zu fangen“. Ein Lebendköder, hohe Zäune, ein Leitsystem, das das Tier auf eine Falltür zuführt, welche sich schließt, sobald der Wolf unter ihr durchgeschlüpft ist – so hätten Wolfsfanganlagen bekanntermaßen schon im 18. Jahrhundert funktioniert. Um wildernde Hunde zu fangen, hätte kaum ein Jäger diesen Aufwand betrieben, war Butzeck überzeugt, zumal Hunde in Brandenburg seit Jahren nur noch vereinzelt und vorübergehend Probleme machten.



Scheint so, als meinen es einige Jäger mit der "Selbsthilfe" ernst.
 
Ob man Anzeige gegen Jäger erstatten kann, die in Internetforen darüber schwadronieren illegal gegen Wölfe oder mutmaßlich jagende Hunde vorzugehen?:gruebel:
 
Podi, gibts nicht auch noch nen Nachbarn mit Verdacht auf "illegalen Kampfhund", denn Du gleich mit anzeigen kannst? :D

PS: Das Urteil für den Geschäftsführer des privaten Forstgutes (Jäger?) im Text war : UNSCHULDIG!
 
PS: Das Urteil für den Geschäftsführer des privaten Forstgutes (Jäger?) im Text war : UNSCHULDIG!

Das sehe ich anders :eg:

..........
Gestern wurde vor dem über den Fall verhandelt. Die Frage war, ob der Betreiber eines privaten Forstgutes in streng geschützten Tieren nachgestellt hat – eine Straftat, die mit hohen Geldstrafen und im Extremfall sogar mit Haft geahndet wird. Eine Gerichtssprecherin sagte im Anschluss an die Verhandlung: „Es war zweifellos eine Fanganlage. Aber ob Hunde oder Wölfe gefangen werden sollten, blieb offen.“ Man habe drei Gutachter gehört, die zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen seien. Um die Schuldfrage zu klären, hätte es demnach weiterer Beweise bedurft. Den Aufwand dafür sah das Gericht als zu hoch an, und so wurde das Verfahren auf Vorschlag der Vorsitzenden gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. „Es wurde keine Schuld festgestellt“, betonte die Gerichtssprecherin. Der Forstgutbetreiber habe sich lediglich zur Zahlung von 2000 Euro an das Tierheim Zossen verpflichtet.................

 
Kannst das Urteil ja bei Gericht anfechten. Und nimm Podi gleich mit. :lol:
 
Ja, ist natürlich ein Grund zum Feiern, wenn es ein grüner Held mal wieder in die eigenen Hände nehmen und ein paar streng geschützte Tiere eliminieren wollte, so bescheuert war, sich erwischen zu lassen und sich, Dank Winkeladvokaten, aus der Affäre ziehen konnte.
Sind so die letzten Helden der grünen Zunft, die Robin Hoods.

Lässt tief blicken, wenn ein(e) "Hundefreund(in)" da noch applaudiert.
Aber etwas Anderes war nicht zu erwarten.
 
PS: Das Urteil für den Geschäftsführer des privaten Forstgutes (Jäger?) im Text war : UNSCHULDIG!

Du merkst anscheinend wirklich nicht, in welches Bild du dich mit solchen Aussagen selbst setzt. Sich auf die Seite von so einem ... zu schlagen. :unsicher:

Ein UNSCHULDIGER wäre freigesprochen worden und hätte keine Geldauflage erhalten.
 
Um die Schuldfrage zu klären, hätte es demnach weiterer Beweise bedurft. Den Aufwand dafür sah das Gericht als zu hoch an, und so wurde das Verfahren auf Vorschlag der Vorsitzenden gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. „Es wurde keine Schuld festgestellt“, betonte die Gerichtssprecherin.

keine Schuld = nicht schuldig. So entschied das Gericht. Nicht ich, auch wenn ihr Euch noch solche Mühe gebt. :lol:
 
PS: Das Urteil für den Geschäftsführer des privaten Forstgutes (Jäger?) im Text war : UNSCHULDIG!

Du merkst anscheinend wirklich nicht, in welches Bild du dich mit solchen Aussagen selbst setzt. Sich auf die Seite von so einem ... zu schlagen. :unsicher:

Ein UNSCHULDIGER wäre freigesprochen worden und hätte keine Geldauflage erhalten.
Sie hat in dieser Beziehung längst jegliches Urteilsvermögen verloren, sieht jegliche Erwähnung des Wortes "Jäger" als bashing. Selbst wenn Straftaten vorliegen oder offensichtlich geplant waren, frönt man dem Korpsgeist.
Armutszeugnis ...
 
Warum muss er denn Strafe zahlen wenn er nicht schuldig war?
 
Eine Verfahrenseinstellung heißt nicht zwangsläufig, daß der Beschuldigte tatsächlich unschuldig ist.

Wird das Verfahren gegen Auflagen einstellt (hier Zahlung einer Geldstrafe) und der Beschuldigte akzeptiert diese (hier 2.000 Euro), dann sagt einem der gesunde Menschenverstand, daß der Beschuldigte nicht so ganz unschuldig sein kann.
Kein normal denkender Mensch zahlt 2.000 Euro, wenn er nichts getan hat.
 
watson,

nein, er bleibt unschuldig, solange die Schuld nicht bewiesen ist.


Es geht eindeutig aus dem Artikel hervor, dass die Schuld nicht bewiesen wurde.

Nicht m Artikel stand, dass es sich bei den 2000 EUR um eine Geldstrafe handelt. Wie auch? Der Mann wurde ja nicht für schuldig befunden.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es sich bei dem Geld um eine aussergerichtliche Einigung zwischen Kläger und Angeklagten handelt, damit Fall somit vom Tisch kommt.
 
Klar,ich zahle auch 2000 Euro,damit was vom Tisch kommt,was ich gar nicht gemacht habe. ;)
 
Podi, gibts nicht auch noch nen Nachbarn mit Verdacht auf "illegalen Kampfhund", denn Du gleich mit anzeigen kannst? :D
...........

Zum einen, illegale Kampfhunde gibt es hier in NDS nicht, zum anderen, warum fühlst du dich scheinbar angesprochen?
 
Nicht m Artikel stand, dass es sich bei den 2000 EUR um eine Geldstrafe handelt. Wie auch? Der Mann wurde ja nicht für schuldig befunden. .


zitat: hat sich zur zahlung von E 2000 an das TH zossen verpflichtet.
also, jackie , ist diese deine aussage falsch.

er wurde auch nicht für unschuldig befunden. es ist lediglich nicht mehr klärbar, ob der nun hunde oder wölfe einfangen wollte.
also wurde er auch nicht definitiv als unschuldig benannt.

wie realitätsfremd bist denn du eigentlich?
merkst du selbst denn gar nichts mehr?
 
watson,

nein, er bleibt unschuldig, solange die Schuld nicht bewiesen ist.
Externer Link (öffnet in neuem Fenster) Unschuldsvermutung ? Wikipedia

Es geht eindeutig aus dem Artikel hervor, dass die Schuld nicht bewiesen wurde.

Nicht im Artikel stand, dass es sich bei den 2000 EUR um eine Geldstrafe handelt. Wie auch? Der Mann wurde ja nicht für schuldig befunden.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es sich bei dem Geld um eine aussergerichtliche Einigung zwischen Kläger und Angeklagten handelt, damit Fall somit vom Tisch kommt.

Im Artikel steht, dass es sich um eine Geldauflage handelt.

Ich denke, dass es sich um eine Verfahrenseinstellung nach §153 StPO ( ) war.

Eine Schuld wurde nicht festgestellt, das ist richtig. Aber eben nicht, weil zweifelsfrei geklärt oder gar bewiesen wurde, dass der Betreffende keine Wölfe gejagt hat, sondern weil das Gericht den Aufwand für die Beschaffung weiterer Beweise für eine Klärung der Schuldfrage als zu groß erachtete.
 
Podi, gibts nicht auch noch nen Nachbarn mit Verdacht auf "illegalen Kampfhund", denn Du gleich mit anzeigen kannst? :D
...........

Zum einen, illegale Kampfhunde gibt es hier in NDS nicht

Doch, welche aus dem Ausland. Import ist verboten.

zum anderen, warum fühlst du dich scheinbar angesprochen?

Nein, fühlte ich nicht. Aber soweit kommt's noch, dass hier User andere wegen ihren Aussagen anzeigen.
 
Podi, gibts nicht auch noch nen Nachbarn mit Verdacht auf "illegalen Kampfhund", denn Du gleich mit anzeigen kannst? :D
...........

Zum einen, illegale Kampfhunde gibt es hier in NDS nicht

Doch, welche aus dem Ausland. Import ist verboten.

zum anderen, warum fühlst du dich scheinbar angesprochen?

Nein, fühlte ich nicht. Aber soweit kommt's noch, dass hier User andere wegen ihren Aussagen anzeigen.

Wenn mehr oder weniger direkt mit dem auslegen von Giftmördern etc. gedroht wird...



Und wie man in NDS nun ermitteln will woher welcher Hund kommt... Aber gut, bringt nicht viel sich mit jemandem zu streiten, der von einem. Thema keine Ahnung hat und das nicht zugeben kann:unsicher:
 
Nicht m Artikel stand, dass es sich bei den 2000 EUR um eine Geldstrafe handelt. Wie auch? Der Mann wurde ja nicht für schuldig befunden. .

andersrum.
da strafe hervorgehoben ist: jackie meint also, hoffentlich :) , daß er er um einen zahungsbefehl herumkam.was stimmt.wenn man strafe so hervorhebt.
somit war ich teilweise im unrecht.kein problem.
eine freiwillige zahlung ist das aber auch nicht. denn es ist eine auflage. eine behördliche auflage.
die man einem klar unschuldigen nicht amtlich auferlegt. bzw gg der klar unschuldige oder sich unschuldig sehende wehrt.
es ist also eine zahlungsauflage, keine geldstrafe.
für unschuldig befunden wurde er jedoch vollumfänglich ergo nicht.
 
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