mal was ganz Neues:
Prozess vor Amtsgericht Zossen beginnt
Zossen - Zum Start des Prozesses um zwei illegale Fanganlagen vor dem Amtsgericht Zossen fordert der NABU strenge Strafen. Angeklagt ist der Geschäftsführer eines privaten Forstgutes. In dem Forstgut werden zahlreiche Schalenwildarten, insbesondere Rothirsche und Mufflons gehalten. Der NABU geht davon aus, dass störende Wölfe beseitigt werden sollten. Im Winter 2011/2012 wurden in Brandenburg, im Raum Baruth-Johannismühle (Landkreis Teltow-Fläming) zwei Zaunanlagen gefunden, die nach Einschätzung des NABU allein dazu angelegt worden waren, um illegal Wölfe zu fangen. Dies ist nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Weiterhin wird damit gegen den Tierschutz, das Jagd- und Forstrecht verstoßen.