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Kein Beweis für Alb-Wolf - Nabu will Raubtier den Weg ebnen
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Das ist ja ne geradezu hirnrissige Rechtslage. Das OA darf nicht einfach Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang erlassen, sondern ohne Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde darf der Hund gar nicht ausgeführt werden. Das darf ja wohl nicht wahr sein.
Was denkt man sich, wenn man so eine...