Ja, von der Krankenkasse, weil Unfall.
Aber nicht von der Polizei.
Der kommt bei jedem Unfall, auch bei selbstverschuldeten.
Der kam hier zB auch, als das kleine Ü sein defektes Nachtlicht aus dem Papierkorb (oder nee - ich mein sogar vom Regal) geholt und in die Steckdose gesteckt hat, und nach einem mächtigen "Puff" mit Versengungen am Finger wegen Stromschlag zur Beobachtung ins KH musste.
Ich habe angegeben, was passiert ist, und eine Woche später kriegte ich Post von der Krankenkasse, die wissen wollte, ob das bei uns im Haus oder woanders passiert war.
Nachdem es bei uns im Haus passiert war, haben sie bezahlt, sonst hätten sie es sich von der Haftpflicht des Nachtlichtbesitzers zurückgeholt. Oder so.
Und nein, obwohl meinem Kind in meinem Haus ein Unfall passiert war, bekam ich keine Post vom Jugendamt.