Muß ein Hund den WT haben, BEVOR er vom TH vermittelt wird?

raceman

20 Jahre Mitglied
Da ich gerade dabei bin mich mit Anton auf den WT vorzubereiten und ihn anzumelden, habe ich eben mit dem Vet. amt telefoniert.
Da ich die Amtsärztin kenne, wollte ich mit ihr reden. Da sie nicht da war habe ich mit einem Kollegen von ihr gesprochen und er sagte zu mir, dass das TH in Berlin mir den Hund ohne WT hätte garnicht geben dürfen.
Also für mich wäre das neu, aber vielleicht können mir ja die TH erfahrenen Auskunft darüber geben.

Ich bleib jetzt locker, aber rein Interessehalber möchte ich schon wissen was nun stimmt.
Danke im Vorraus
Volker
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi raceman ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 22 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Kenn mich da jetzt auch net so aus, aber ich hab z.B. meine Jacky erst mit nach Hause nehmen dürfen nach dem WT. Das TH wo ich sie her habe gibt einen hund ohne WT nicht weg.
 
Ja es stimmt (rein theoretisch)

Ohne WT ist dein Hund ein Kampfhund.

Kampfhundehaltung ist in BAWÜ ohne berechtigtes Interesse verboten.

Berechtigtes Interesse ist so gut wie nicht nachzuweisen. TH Hund ist kein berechtigtes Interesse.

Normalerweise hättest du vorher zum OA gehen müssen und das dort abklären. Du hättest eine vorläufige Halteerlaubnisbekommen für einen Kampfhund und den Hund dann gleich zum WT BAWü anmelden müssen.

Hätte die Gemeinde der vorläufigen Halteerlaubnis nicht zugestimmt hättest du versuchen müssen den WT über das Tierheim zu machen. Oder er wäre hier auf eine Pflegestelle gekommen und diese hätte den WT mit ihm gemacht.

Der Hund muss bis dahin mit MK geführt werden.
 
Laut TH Berlin muß er nicht, lt. Amtsvet. muß er.
Ich wollte doch nur einen Hund aus dem TH holen und nicht von Anfang an Scherereien. Aber was solls, bin ich ja gewohnt. :eg:

Ist aber auch egal, passiert nichts. Jetzt isser da und bleibt es auch.:love:
 
Doch er muss. Er ist ein Kampfhund. Und Kampfhundehaltung ist verboten. Dass eine Geimeinde dich trotzdem ohne WT den Hund anmelden lässt ist reine Kulanz.

Anders verhält es sich bei Hunden unter 6 Monaten. Die gelten noch nicht als Kampfhunde.
 
Doch er muss. Er ist ein Kampfhund. Und Kampfhundehaltung ist verboten. Dass eine Geimeinde dich trotzdem ohne WT den Hund anmelden lässt ist reine Kulanz.

Anders verhält es sich bei Hunden unter 6 Monaten. Die gelten noch nicht als Kampfhunde.


Mag sein, eigentlich kenne ich mich mit den Gesetzen auch aus,(ich war einer der Ersten die in Wiesloch den WT gemacht haben) aber alles wissen kann ich ja auch nicht.
Die Tante von der Gemeinde konnte nichts mit anfangen, als ich gesagt habe ich möchte einen "Listenhund" anmelden. Sie kennt nur "Kampfhunde" und was ich alles ausfüllen muß und brauche für die Anmeldung habe ich ihr gesagt. :D

GsD lebe ich auf dem Land, da läuft noch einiges einfacher und unkomplizierter.

Alles schaut nach einem Happy End für Anton aus und das ist das wichtigste...
 
Büffelchens Hund und mein Hund hatten auch keinen Wesenstest, als sie in BW übernommen wurden.
Aber wir haben das vorab mit der zuständigen Gemeinde geklärt.
Rufus musste bis zum Bestehen des Wesenstests einen Maulkorb tragen, damit war's dann auch gut.
Aber rein theoretisch hätte der Hund so nicht einfach nach BW mitgenommen werden dürfen, da hat Eva recht.

Wir haben das damals mit dem zuständigen OA und Landratsamt geklärt und die hatten keine Einwände, das der Hund umziehen darf.

War übrigens genauso bei Thyson, einem Pitbull ohne Wesenstest, den ich nach BW vermittelt habe.
Aber wie gesagt: Wir haben das vorab geklärt.

Drücke dir die Daumen, das alles gut geht.
 
Büffelchens Hund und mein Hund hatten auch keinen Wesenstest, als sie in BW übernommen wurden.
Aber wir haben das vorab mit der zuständigen Gemeinde geklärt.
Rufus musste bis zum Bestehen des Wesenstests einen Maulkorb tragen, damit war's dann auch gut.
Aber rein theoretisch hätte der Hund so nicht einfach nach BW mitgenommen werden dürfen, da hat Eva recht.

Wir haben das damals mit dem zuständigen OA und Landratsamt geklärt und die hatten keine Einwände, das der Hund umziehen darf.

War übrigens genauso bei Thyson, einem Pitbull ohne Wesenstest, den ich nach BW vermittelt habe.
Aber wie gesagt: Wir haben das vorab geklärt.

Drücke dir die Daumen, das alles gut geht.

Danke Christiane und wie gesagt, das wußte ich und das Berliner TH nicht.
Aber egal, ich habe mit der Behörde alles geklärt und sie machen keine Probleme.
Kriegst noch eine PN.

LG
Volker
 
Mid hat recht :D

Unser OA hat da GsD keinerlei Stress gemacht. Aber ich kenn auch Gemeinden die verhalten sich da leider anders :( und das Problem ist solange der Hund keinen BaWü WT hat können sie das auch.
 
jetzt habt ihr mich verwirrt:D ich habe ja schon die bawü gesetze studiert, und ich verstehe auch dass ohne wt in bawü ein listenhund ein kampfhund ist... jetzt muss ich nochmal hinterfragen, ob ich das alles richtig aufgenommen habe. wenn ich angenommen in bawü lebe und einen listenhund aus einem th übernehme, sollte er bereits einen wt haben???
wenn alles gut verläuft, habe ich bald wieder auch einen kampfschmuser an meiner seite.momentan lebe ich noch in thüringen, hier gibt es keine rasselisten also auch keine probleme mit der haltung eines sokas. nächstes jahr möchten mein freund, meine familie und ich voraussichtlich nach bawü zehen, dann würde ich selbstverständlich meinen hund mitnehmen. frage nun, da ich in thü keinen wt brauche, wäre es sinnvoll hier noch einen vor dem umzug zu machen, damit es in bawü in erster zeit keine probleme bei der anmeldung gibt? ich weiss, dass ich in bawü eh noch mal den bawü-wt machen muss. aber wie verhält es sich in dem zwischenraum zwischen dem tag des umzugs und dem termin zum bawü-wt?

Lg
 
Ja, wenn der Hund älter als sechs Monate ist sollte er bei Übernahme (ausser dein OA genehmigt die vorläufige Haltung eines Kampfhundes) einen Wesentest haben. Oder du machst ihn mit dem TH zusammen(BaWü TH).

WT aus anderen Bundesländern werden in BaWÜ meist nicht anerkannt. Ich würde zur Sicherheit das alles vor dem Umzug mit dem neuen OA klären.

Bis zudem Test hast du deinen Hund dann mit MK und Leine zu führen.
 
genau so habe ich es auch verstanden, dass solange kein wt die "kampfhundeeigenschaft widerlegt", der hund mit mk zu führen ist. darüber bin ich mir bewusst. stellt sich mir nur die frage, ob das oa mir noch andere probleme machen kann, wenn ich aus thüringen nach bawü mit hund ziehe, der noch keinen wt hat?!

hoffe habe meine frage einigermaßen deutlich formuliert :D

lg maschugge
 
Ja, sie können dir die Anmeldung verweigern - somit keine Halteerlaubnis in BaWü. Ohne Anmeldung kein WT.
 
okay das heisst vor umzug alles klären... und was oa von mir verlangt, hängt natürlich individuell von der gemeinde ab, richtig?

lg maschugge
 
Ja, dann erlebst du keine bösen Überraschungen.

Ja wenn sie alles wollen dann verlangen sie Führungszeugnis, Vermietergenehmigung, Nachweis dass der Hund gechipt ist
 
nuja vermietergenehmigung, gechipt sein und führungszeugnis sind ja keine großen hürden:D

ich hatte auch bereits bei der gemeinde nachgefragt, in die ich gedenke umzuziehen, die schienen da keine probleme zu machen, aussage war anmeldung und dann termin zum wt, aber im september bin ich da eh persönlich und frag nochmal nach...


lg mascha
 
In welchen Kreis ziehst du denn?

Es gibt einige kulante Gemeinde, meine war auch unproblematisch.

Die Vermiehtergenehmigung kann scho ne große Hürde sein :)
 
wir möchten voraussichtlich in den lk calw ziehen, in die nähe oder nach bad wildbad direkt..

lg mascha
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Muß ein Hund den WT haben, BEVOR er vom TH vermittelt wird?“ in der Kategorie „Wesenstest / Sachkundenachweis“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Mona1982
Antworten
24
Aufrufe
1K
Wolf II
W
Ninchen
Ich hatte, als ich damals mein Stellengesuch als Nanny verfasst habe, gleich ins Gesuch geschrieben, dass wir Hunde und Katzen haben und ich für allergische Kinder nicht geeignet bin.
Antworten
19
Aufrufe
521
Paulemaus
Paulemaus
Z
Ich finde, dass das für die Kürze der Zeit doch schon richtig gut klingt. Weiter so!
Antworten
18
Aufrufe
427
La Traviata
La Traviata
*SpanishDream*
Nana ist eine Cane Corso Hündin, geboren 9/2017 Ob sie kastriert ist wissen wir leider nicht. Leider ist auch sonst nicht viel bekannt über sie, denn Nana's Besitzer ist verstorben. Sie hatte ein gutes und liebevolles Zuhause,das merkt man. Nana ist mit Hunden verträglich, anhänglich und...
Antworten
0
Aufrufe
150
*SpanishDream*
*SpanishDream*
Zurück
Oben Unten