Mit Staff zu Besuch in Thüringen

Sanji

Hallo,

wir sind oft übers Wochenende oder zum Urlaub in der Nähe der Grenze Hessen/Thüringen, kommen selbst aus Hessen und erfüllen dementsprechend alle hessichen Auflagen.

Bisher habe ich mir eigentlich gar nicht so die Gedanken darüber gemacht, da wir uns hauptsächlich in hessischen Ortschaften aufgehalten haben. Aber als wir beim letzten Tripp dann doch über die Hessiche/Thüringische Landesgrenze gefahren sind um im Nachbarort einkaufen zu gehen (ohne Hund) kamen mir dann die Gedanken hoch, dass ja hier wahrscheinlich andere Regelungen gelten, falls wir mal mit Hund nach Thüringen fahren sollten.

Kann mir jemand sagen, wie es in Thüringen mit Besuchshunden ist? Wir sind dort dann meistens nur tageweise unterwegs ohne zu übernachten. Aber trotzdem möchte ich sichergehen, dass wir unser Geld und vor allem unseren Hund nicht beim Ordnungsamt in Thüringen lassen ;)
 
  • 17. Juni 2024
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Hi Sanji ... hast du hier schon mal geguckt?
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Als Besucherhund muss die Leinen- und Maulkorbpflicht (Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung) eingehalten werden. Chippflicht, Haftpflichtversicherung, Erlaubnispflicht und auch die Kastrationspflicht entfallen bei Besuchshunden.

Quelle:

insbes. § 13 Ausnahmen

Steht auch so hier . Siehe Fragen 25 + 26.

Ist jetzt vom Gesetz her leider nicht so toll. Hab hier aber ehrlich gesagt (ich bin aber im ländlichen Bereich unterwegs) noch keinen Listi mit Maulkorb gesehen.
 
hallo,

gestezlichen bestimmungen hat Kadde ja schon gepostet.

Hier übrigens gleiches Bild.. interessiert aber eigentlich niemanden wirklich.
hab noch NIE einen Listie mit MK in Thüringen gesehen. Im Gegenteil, bei uns im Dorf allerdings gibt es einen neue "Bananenase" *freu*.

Hab ja schon öfter gehört, das bei uns im Dorf die Genehmigung weniger problematisch ist, mein Nachbar hat einen für Staff bekommen :)

Nimm halt ein Haltie mit und gut ist wenn ihr raus geht.
 
ich hier auch nicht. laufen alle als ganz normale hunde durch die gegend. (jena als auch weimar)

im übrigen hab ich auch nur einmal in 12 jahren das ordnungsamt gesehen :hallo: es gibt so bestimmte gebiete da patroullieren sie wohl öfter, das sind die, wo ausdrücklich hunde an die leine müssen. das is jena nämlich extra beschildert.
 
Danke für die Infos.

Das da was in § 13 drinsteht hatte ich doch glatt überlesen :hallo:

Ich geh lieber auf Nummer sicher, da ich meistens das Glück habe, dass ausgerechnet ich ausgewählt werde um die Ausnahme zu bestätigen -.-

100 mal wird man nicht kontrolliert und beim 101. mal wenn man die Papiere in einer anderen Jackentasche vergessen hat wird man kontrolliert. So ging es mir in meinem Wohnort.

Werd ihm dann wohl sicherheitshalber irgendwas ums Maul drum machen, wenn wir nach Thüringen fahren.
 
?allo,

heißt das, wenn ich mit dem ordnungsamt spreche, könnte ich tatsächlich auch einen bullterrier halten hier in thüringen?

das war schon immer mein wunsch, durch meinen ex-ehemann konnte ich den aber nie verwirklichen.

ist es tatsächlich möglich, in thüringen einen bullterrier zu halten? ich meine das ernst und nicht trollig.

für antworten wäre ich echt dankbar.

kerstin
 
?allo,

heißt das, wenn ich mit dem ordnungsamt spreche, könnte ich tatsächlich auch einen bullterrier halten hier in thüringen?

das war schon immer mein wunsch, durch meinen ex-ehemann konnte ich den aber nie verwirklichen.

ist es tatsächlich möglich, in thüringen einen bullterrier zu halten? ich meine das ernst und nicht trollig.

für antworten wäre ich echt dankbar.

kerstin

So wie ich den Link von Kadde lese wirst du einen Bullterrier wohl nicht so einfach genehmigt bekommen
33. Welche Voraussetzungen muss ich künftig erfüllen, wenn ich die Haltung eines gefährlichen Tieres genehmigen lassen will?
Antwort: Die Anforderungen sind im Einzelnen in § 4 Abs. 1 ThürTierGefG geregelt. Für die Halter von gefährlichen Hunden gelten folgende Genehmigungsvoraussetzungen:
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde,
  • Zuverlässigkeit,
  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung,
  • Nachweis, dass die Anschaffung des Hundes aus wissenschaftlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist,
  • Nachweis bei Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, dass der wissenschaftliche oder berufliche Bedarf nicht durch Hunde anderer Rassen angemessen befriedigt werden kann,
  • Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip.

Den Nachweis wird wohl niemand erbringen können - Ausnahmen werden zwar die Regel bestätigen, aber grundsätzlich wohl eher nicht.

Aber da gibt es bestimmt Leute hier im Forum, die das besser wissen.
 
Nun, ich hab es bereist per Tell geschrieben.. es muss gehen. Mein nachbar hat nen jungen Staff, mit Auflagen und Schild und Sachkunde, aber legal. Und letzte Woche hab ich eine neue Bananennase gesehen
Ich denke es hängt von der Gemeinde ab.. unser Dorf scheint SoKa freundlich zu sein... :)
 
@ Tamar: Ein Versuch beim zuständigen Ordnungsamt lohnt sich auf alle Fälle. Auch bei uns im Verwaltungsbereich sind neue Listenhunde genehmigt worden. Insbes. bei Listis aus dem Tierschutz hat man oftmals gute Chancen. Die Regelung mit dem "besonderen Bedarf" wird von einigen Gemeinden offensichtlich nicht so streng ausgelegt. Viel Erfolg!
 
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