Amstaff meiner Freundin - Besuch in HH

makmut

Hallo,

eine rechtliche Frage: wie schaut es aus, wenn meine Freundin fast täglich bei mir zu Besuch ist und sie ihren Amstaff immer mitbringt? Sie selbst wohnt in Niedersachsen. Ich jedoch in Hamburg. Kann es da Probleme geben, wenn sich zb. der Nachbar von neben an beschwert?

VG Martin
 
Der Hund muss da gemeldet sein, wo sein Lebensmittelpunkt ist, also könntet ihr da schon Probleme bekommen wenn zB ein Nachbar euch anschwärzen will.

Wird ja oft genug gemacht den Hund einfach woanders zu melden, die Stadt ist ja nicht doof, die wird das genau kontrollieren.
 
danke für die Antwort, jedoch muss ich etwas unterstreichen:

Hund und meine Freundin: gemeldet und wohnhaft in Niedersachsen -

Sind aber oft bei mir. Gibts da eine Thematik?? Zb. Sie darf nur Max 30 Tage im Jahr mit dem Hund zu mir ? Darum geht es. VG
 
Lebensmittelpunkt heißt: wo man sich die meiste Zeit des Jahres aufhält. Ist deine Freundin also 200 Tage im Jahr bei dir und nur 165 Tage bei sich zuhause, hätte sie den Lebensmittelpunkt bei dir und müsste Hauptwohnsitz bei dir und Zweitwohnsitz bei ihr anmelden. Das betrifft auch den Hund. Ist sie zwar jeden Tag da, aber nur für ein paar Stunden und fährt wieder nach Hause, kann euch keiner was.
HH ist sehr streng, wegen einem Vorfall in HH wurden die Gesetze bundesweit erlassen, ich wäre da sehr vorsichtig.
 
Im "Hunderecht" mag es vielleicht nicht beschrieben sein, aber im Mietrecht schon.
Wenn sich deine Freundin also täglich bei dir aufhält und eine Anzahl an Nächten bei dir verbringt, kann dir dein (eventueller) Vermieter auf verschiedenen Ebenen Stress machen - unerlaubte Hundehaltung, Kampfhunden bedürfen einer extra Genehmigung, kann eine davon sein.

Ob das Ordnungsamt oder Vetamt bei einer eventuellen Anzeige (durch Nachbarn) auf die im "Mietrecht" bezeichneten Zeiträume berufen können, weiß ich nicht, möglich wäre es.
 
In der Konstellation würde ich tunlichst darauf achten, alle Regeln penibel einzuhalten (Besteht eigentlich MK-Pflicht in HH?) oder aber die Treffen nach Niedersachsen zu verlagern.
 
Lebensmittelpunkt heißt: wo man sich die meiste Zeit des Jahres aufhält. Ist deine Freundin also 200 Tage im Jahr bei dir und nur 165 Tage bei sich zuhause, hätte sie den Lebensmittelpunkt bei dir und müsste Hauptwohnsitz bei dir und Zweitwohnsitz bei ihr anmelden. Das betrifft auch den Hund. Ist sie zwar jeden Tag da, aber nur für ein paar Stunden und fährt wieder nach Hause, kann euch keiner was.
HH ist sehr streng, wegen einem Vorfall in HH wurden die Gesetze bundesweit erlassen, ich wäre da sehr vorsichtig.

Naja ich kann jetzt nicht jeden Tag Buch führen… wann wie oft usw. Sie bei mir ist. Das lustige ist, direkt n paar Straßen weiter ist schon Niedersachsen ;) und da wohnt Sie ja auch.

Meine Frage beruht halt darauf, ob das Amt hier in Hamburg etwas antun kann, bzw. wie sollen die nachweisen, wie oft meine Freundin bei mir mit ihrem Hund übernachtet?

Desweiteren wohne ich in einem Einfamilienhaus im Eigentum, hab hier nicht das Thema „Probleme mit dem Vermieter“ !!

VG ihr lieben
 
Wenn du nette Nachbarn hast, die immer n Foto schiessen, hast du das schnell bewiesen.......
Arschkarte für den Hund, wenn was ist. Aber ich denke, dass dir das klar ist.
 
Naja ich kann jetzt nicht jeden Tag Buch führen… wann wie oft usw. Sie bei mir ist. Das lustige ist, direkt n paar Straßen weiter ist schon Niedersachsen ;) und da wohnt Sie ja auch.

Meine Frage beruht halt darauf, ob das Amt hier in Hamburg etwas antun kann, bzw. wie sollen die nachweisen, wie oft meine Freundin bei mir mit ihrem Hund übernachtet?

Desweiteren wohne ich in einem Einfamilienhaus im Eigentum, hab hier nicht das Thema „Probleme mit dem Vermieter“ !!

VG ihr liebeAber Du kannst Du abschätzen, wo der Hund die meiste
Aber Du kannst doch abschätzen, wo der Hund die meiste Zeit verbringt. Eigenheim ist schon mal sehr gut. Es kommt dann halt auf die Nachbarschaft an; wenn die Dich anzeigen oder beobachten und womöglich Buch führen... Es ist schon ein Risiko, was Du da eingehst. Da kann Dir niemand eine Absolution erteilen. Gesetz ist Gesetz.
 
Führe selbst Buch, damit du was in der Hand hast. Und immer nett sein, dafür sorgen, dass der Hund niemanden anbellt etc...
 
Wenn Niedersachsen quasi um die nächste Ecke ist (im wahrsten Sinne des Wortes) , wäre ich schon lange umgezogen.
 
wenn meine Freundin fast täglich bei mir zu Besuch ist

Naja ich kann jetzt nicht jeden Tag Buch führen…
Du musst nicht jeden Tag Buch führen um uns was zu beweisen.
Aber ggf. brauchst du was in der Hand, falls der Nachbar sich beschwert und das OA kommt.

In Hamburg halte ich es für eine schlechte Idee, zu denken, man sei schlauer als andere. Das geht im Zweifel auf Kosten des Hundes.
 
Aber Du kannst doch abschätzen, wo der Hund die meiste Zeit verbringt.
Natürlich kann er das. Er hat ja selbst geschrieben, sie ist fast jeden Tag da. Wenn das nicht nur stundenweise Stippvisiten sind, ist zu vermuten, dass sie überwiegend da ist. Und er das natürlich weiß.

@makmut Wenn deine Freundin doch nur ein paar Straßen weiter wohnt, könntet ihr euch doch einfach öfter dort treffen, und das Problem wäre gelöst.
 
Natürlich kann er das. Er hat ja selbst geschrieben, sie ist fast jeden Tag da. Wenn das nicht nur stundenweise Stippvisiten sind, ist zu vermuten, dass sie überwiegend da ist. Und er das natürlich weiß.
Sie hat aber auch geschrieben: "Naja ich kann jetzt nicht jeden Tag Buch führen… wann wie oft usw.".
Deshalb mein Einwand ;)
 
Ja, aber die Buchführung "um etwas zu beweisen" würde ja nur helfen, wenn die Freundin nicht überwiegend da wäre. ;)
 
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