?-Mischling in Berlin

Jickjack

10 Jahre Mitglied
Hallo!

Ich bräuchte mal ein paar Meinungen, Tipps oder was ihr sonst zu bieten habt!
Meine Situation ist folgende: Ich wohne an sich in Österreich, sollte aber in den kommenden Monaten meinen Doktor in Berlin beginnen. Natürlich soll meine 2 Jahre alte Mischlingshündin mitkommen. Wie gesagt sie ist ein Mischling. Niemand weiß wirklich was da alles dabei war. Es könnte von Stafford, Pitbull, American Bulldog alles gewesen sein. Sicher ist dass ein Windhund dabei war und das steht auch so in unserem EU-HeimtierPass.

Was meint ihr nun? Reicht dieser Pass an sich? Können mich Probleme erwarten? Auf was muss ich mich einstellen?
Ich weiß findet man an sich alles im Internet und so. Aber ganz ehrlich durch den Dschungel blicke ich nicht ganz durch und anscheinend geht es nicht nur mir so!

Hoffe auf konstruktive Antworten und schonmal vielen DANK!
 
  • 29. April 2024
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Hi Jickjack ... hast du hier schon mal geguckt?
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kann mir nicht vorstellen das Du mit dem Hund in B Probleme bekommst; im HTP steht Windhund und Du machst doch deinen Doktor nicht in Kynologie?

Wenn der Hund nicht stark nach Listi aussieht haben die Berline OA und Polizisten andere Sorgen. AlllkaIDAaa jagen und sich anderseitig ll. machen. 4BuchstabenCombi :)
 
Ein Bild wäre hilfreich
In Berlin muß man theoretisch mit allem rechnen, wenn man überprüft wird.

Ansonsten wende dich mal an die oder an , die können dir sicherlich weiterhelfen.
Auch gut für sich fundierte Infos zu holen:
 
Bilder dabei!
Na gut ich werde wohl nicht darum herumkommen auch wenn ich diesen tollen Pass habe wo etwas anderes steht. Aufgrund ihres runden Rückens und ihrer eher schmächtigen Statur wurde der Eintrag im HTP gemacht, aber ihr Kopf sagt etwas anderes.

Danke für die Links! Werde mich gleich morgen mal in Verbindung mit denen setzen.
Dann gleich noch eine Frage: Der Wiener Hundeführerschein, der ja auch aus Theorie und Praxisteil besteht (also Sachkunde und Wesenstest mehr oder weniger) hat der in Duetschland irgendeine Gültigkeit? Deutsche Bundesländer erkennen Wesenstests aus anderen BL ja auch an oder?
 

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Also den Windhund sehe ich nicht.Aber ich bin auch kein Sachverständiger für sowas.
 
Ich sehe da auch keinen Windi, sondern was staffiges
 
Ok, habe jetzt auch Auskunft erhalten dass es denen egal ist, was im HTP steht.
Desweiteren wurde ich sofort von den Leuten von staffordshire-hilfe.de auf das Hundeverbringungs und Einfuhrverbot hingewiesen.
Nun bin ich etwas verzweifelt, denn als ich nachfragte ob dass jetzt ein absolutes Verbot sei, wurden mir nur die Links zu dem Gesetz geschickt. Also nachgelesen und so, und die Ausnahmen gefunden.

(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.

Gilt das nun für mich wenn ich alle Nachweise und so weiter erbringe oder versteh ich nur noch Bahnhof?
Sry die vielen Nachfragen, aber es macht mir einfach gerade sehr zu schaffen!
 
Wende dich bitte für rechtliche Fragen an Lars-Jürgen Weidemann.
Kontakt hier:

Siehe unter 2. Vorsitzende
Er ist DER Fachanwalt für alles rund um die Listenhunde.


Natürlich ist es egal, was im Impfpass steht......du brauchst was handfesteres.
Es gibt übrigens Ausnahmen vom Importverbot, aber wie lange du mit deinem Hund dann in D bleiben darfst kann dir nur Hr. Weidemann sagen.
 
Hallo mal wieder!

Habe jetzt mit Hrn. Weidemann korrespondiert. Habe ihm Bilder geschickt usw und er meinte dass sich ein Rassegutachten auszahlen könnte. Es ist zwar nicht sicher dass es anerkannt wird in Berlin aber es scheint einen Versuch wert zu sein.

So nun also die Frage: Hat jemand von euch eine Ahnung wo man sowas in Wien machen lassen kann? Habe ein bisschen im Internet herumgesucht, konnte aber bisher nichts in Wien ausfindig machen. Ansonsten muss ich Herrn Weidemann noch einmal belästigen :)

@Midivi: Herzlichsten Dank für deine Tipps!

Grüße!
 
Also hier in Berlin machen so etwas unter anderem die Veterinärämter. Gibt es so was bei euch?

LG
Markus
 
Frag mal bei
Die können dir bestimmt was dazu sagen.
 
und wenn man ein Rassengutachten hat in Ösi aber in Berlin nicht an erkannt wird? dann ist es wieder illegale Einfuhr

Im übrigen...einen Windhund sehe ich so auf den Bildern auch nicht.
 
He danke! Auf das mitm Amt hätte ich echt auch draufkommen können.
So das Bildchen mal damit ihr seht warum Windhund. Wie gesagt, die Meinungen sind bei ihr sehr gespalten.
Und ansonsten muss ich doch alle Möglichkeiten die ich habe ausschöpfen!
 

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He danke! Auf das mitm Amt hätte ich echt auch draufkommen können.
So das Bildchen mal damit ihr seht warum Windhund. Wie gesagt, die Meinungen sind bei ihr sehr gespalten.
Und ansonsten muss ich doch alle Möglichkeiten die ich habe ausschöpfen!

Was soll da denn Windhund sein? Weil der Hund eine schmale Figur hat? Hat meine Anny auch. Weil er ein leicht rundes Kreuz hat, hat meine Anny auch manchmal. Ganz ehrlich... ich sehe absolut keinen Windhund. Vom Figürchen her wie meine Anny, nur das Anny weit aus mehr Muskeln hat, vorallem am Popes! (Die Bilder sind "etwas älter", jetzt hat sie weit asu mehr Muskeln)
 

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zu der rassenfrage, traue ich mich wenig sagen. windhundmischling steht im eu pass.. hab nicht ich reingeschrieben ;)
heute eine email vom österr. kynologenverband bekommen. die stellen an sich schonmal keine rassegutachten aus, da niemand sagen kann welcher rasse ein hund angehört. sie meinten das wäre absolut unseriös ausgehend vom phänotyp irgendetwas zu sagen.

über das amt ist es machbar.
 
Die Sache ist doch die:
Im Impfausweis kann stehen was will, da kann jeder X-beliebige was reinschreiben.
Wenn der Hund so aussieht, wie er aussieht, dann hilft nur was hochoffizielles.

Wenn ein Gutachter sagt, das ist ein Pudel, dann ist es ein Pudel, auch wenn der Hund wie ein Staff aussieht.
Dann kann dir keiner mehr ans Bein pinkeln.
Anders schon....
 
Gilt ein Einfuhrverbot denn auch für Besuchshunde?
Der Hund ist in Österreich gemeldet, die Besitzerin ist Österreicherin und wird dort ja auch einen Wohnsitz haben.
 
Gilt ein Einfuhrverbot denn auch für Besuchshunde?
Der Hund ist in Österreich gemeldet, die Besitzerin ist Österreicherin und wird dort ja auch einen Wohnsitz haben.

Er will sich ja etwas länger wegen seinem Studium in Deutschland aufhalten.
Da ist schon ein kleiner Unterschied zu einem Urlaub oder Besuch.
 
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Da hast du natürlich Recht. Und da dem Hund, wenn die zwei Bilder nicht täuschen, wirklich kein Listenhundmix aus dem Gesicht schaut, solltest du normalerweise ja auch keine Probleme bekommen, und dann ist es wirklich egal.
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