Ist der Vater der Mini-Bully?
Dann hätte der doch Papiere, mit denen du nachweisen könntest, dass er ein MB-Mix ist.
Ansonsten gilt:
Nach Landeshundegesetz NRW:
(
)
§ 3 Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
- Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
- Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
- Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
- Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
- Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
- Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde
nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
Bei seinem Format dürfte ansonste, wie für jeden Hund, der nicht die Bezeichung Fußhupe erfüllt, die 20/40er Regelung gelten:
§ 11 Große Hunde
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von
mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde *
von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
*(War bei uns das Ordnungsamt)
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche
Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,*
kann man beim Amtsvet oder bei bestimmten Tierärzten in jeder Gemeinde ablegen, kostet glaub ich 25 Euro (oder 50)
den Hund fälschungssicher mit einem
Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten
Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Also: Eventuell musst du zum Rassegutachten. Wenn du Bilder der Elterntiere, oder gar Papiere des Bully-Anteils vorlegen kannst, sollte das gar kein Problem sein. Ich finde, sonst wirkt dein Hund eher wie ein gestauchter Labbi als wie ein Bulli, zumindest auf dem Foto.
Ansonsten ist er ein "ganz normaler großer Hund" wie fast alle, und fällt eben unter die "große Hunde Gesetzgebung". Dort war, zumindest bei uns auf dem Amt, die Zulassung echt problemlos möglich. Mit einem §3-Hund hab ich hier mein Glück allerdings noch nie versucht.
PS: Da es in Niedersachsen keine Liste mehr gibt, hätte dein Hund auch nicht draufgestanden, wenn er die Gene eines Riesenbullis hätte.
LG,
Lektoratte