minibull-mix nach nrw????

Loki`s Frauchen

10 Jahre Mitglied
hallo!

wir wollen in ca. 6 monaten mit unserm mini-bull mix loki nach nrw ziehen.
wer kann mir infos darüber geben wie das gehandhabt wird??
loki ist ein minibull-franz.bulldogge-labbi-mix und zählt in nds nicht zu den "kampfhunden"
wir haben ihn von einer bekannten und er hat keine papiere. sind papiere nötig wenn wir in nrw unsere ruhe haben möchten?
sollten wir uns vom züchter des vaters einen nachweis geben lassen, dass der vater ein mini ist und kein standart?
oder brauchen wir etwas von einem tierarzt?
hiiiillllfffeeeeeeeeeeeeee!!!!!!

ich bin dafür das man diesen wahnsinn beendet und den mist wieder abschafft!!!!!
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Loki`s Frauchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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er ist jetzt 9 monate alt, wiegt 20 kilo und ist ca. 46 cm groß(hab heut erst gemessen).
 
So eine ähnliche Frage gibt es hier im Forum für BW
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?p=1027483
da wurde auch über NRW gesprochen (aber bitte beachten, welches Post aus NRW u BW kommt!!!)
Also bei uns (Kreis Köln in NRW) reicht eine Bestätigung (von einem anerkannten Vet), das es sich um einen Mini-Bully handelt. Der Amtsarzt hat meiner Freundin damals einen Wisch ausgestellt und gesagt "solange er nicht über 40 cm groß wird, kein Problem" (sie hat den Zwerg aus dem TS und natürlich keine Papiere bekommen, da er ein Fundhund war). Er ist mittlerweile 38 cm groß, aber Probleme (Listenhund-Auflagen etc) hat sie keine. Mag aber vielleicht bei manchen Gemeinden innerhalb von NRW auch wieder unterschiedlich sein, verlassen würde ich mich nicht darauf. Vielleicht fragst du mal beim OA nach, das für deinen Ort zuständig ist.
 
er ist ja etwas größer als 40 cm. man sieht aber wohl den labbi auch, daher wohl auch die größe. die figur(etwas kräftiger) könnte auch vom franz. bulldog kommen. mir macht vorrangig seine größe und die willkürliche auslegung der behörden sorgen.
wir wissen noch nicht genau wohin in nrw. es sind aber beide elterntiere bekannt, sogar den züchter vom vater kenne ich. bilder findet ihr bei unserer vorstellung http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=73974
lg
 
Ist der Vater der Mini-Bully?

Dann hätte der doch Papiere, mit denen du nachweisen könntest, dass er ein MB-Mix ist.

Ansonsten gilt:

Nach Landeshundegesetz NRW:

( )

§ 3 Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
  1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
  2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
  3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
  4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
  5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
  6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.

Bei seinem Format dürfte ansonste, wie für jeden Hund, der nicht die Bezeichung Fußhupe erfüllt, die 20/40er Regelung gelten:

§ 11 Große Hunde
(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde *
von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
*(War bei uns das Ordnungsamt)
(2) Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,*

kann man beim Amtsvet oder bei bestimmten Tierärzten in jeder Gemeinde ablegen, kostet glaub ich 25 Euro (oder 50)

den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde. § 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
(3) Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
(5) Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Also: Eventuell musst du zum Rassegutachten. Wenn du Bilder der Elterntiere, oder gar Papiere des Bully-Anteils vorlegen kannst, sollte das gar kein Problem sein. Ich finde, sonst wirkt dein Hund eher wie ein gestauchter Labbi als wie ein Bulli, zumindest auf dem Foto.

Ansonsten ist er ein "ganz normaler großer Hund" wie fast alle, und fällt eben unter die "große Hunde Gesetzgebung". Dort war, zumindest bei uns auf dem Amt, die Zulassung echt problemlos möglich. Mit einem §3-Hund hab ich hier mein Glück allerdings noch nie versucht.

PS: Da es in Niedersachsen keine Liste mehr gibt, hätte dein Hund auch nicht draufgestanden, wenn er die Gene eines Riesenbullis hätte.

LG,

Lektoratte
 
hallo!
der vater ist ein minibull- labbi mix... allerdings von einem minibull züchter. die mutter ist franz. bulldogge, ebenfalls mit einem labbi drin ( mutter franz. bulldogge, vater labbi- mix).
hier hab ich ja auch keine probleme mit dem hund und auch von den listen nicht soviel ahnung. hier in hol ist es nur so, dass die wuffs (SoKa) höhere steuern zahlen müssen. und da fallen wir auch nicht drunter.
also kann man nur abwarten, in welcher gemeinde wir landen und beten das die "fachleute" keinen kampfi sehen, wo keiner ist.
hier habt ihr noch ein richtiges foto von unserm "kleinen".
Haftpflicht haben wir, gechipt wird er nächstes jahr auch(erst war der kater dran)... wegen der sachkunde.... ich hatte 7 jahre lang einen mischling... ich weiss allerdings nicht ob er über oder unter den 40 cm war. 20 kilo hat er bestimmt gewogen( er hatte immer gewichtsprobleme). meine mutter hatte auch einen schäfer-labbi mix, um den ich mich gekümmert hab (5 jahre lang), danach bin ich ausgezogen bei ihr.

das große hunde gesetz ist das schwachsinnigste überhaupt. loki ist nichtmal groß... der reicht mir bis knapp unters knie! wenn der groß ist, was ist dann eine dogge bitteschön?
in welches land kann man auswandern wenns einem hier zu blöd wird????? (mit hund)
 

Anhänge

Ich seh' da keinen Mini-Bulli, echt nicht.
Für mich sieht das nach 0815-Mix ohne Kampfi-Einschlag aus (aber süß :love: ) - 20/40 Regelung halt.
Ich würde es dem Hund nicht unnötig schwer machen.
Der Stinker hat weder die Schnauze von einem Bulli noch sonst was, was auf "sowas" hindeuten könnte.
Ich glaube auch kaum, das irgendein Vet. sagen würde, das da ein Bulli drin ist, wenn du es demjenigen nicht auf den Kopf zu sagen würdest.

Oder sind die Bilder nur gut getroffen?
 
das einzige was darauf hindeuten könnte, wäre ein breiter brustkorb und das er etwas länger hinter, wie vorderbeine hat. könnte aber theorethisch auch von der franz. bulldogge kommen oder?
 
na dann bin ich ja etwas beruhigt. wir werden wohl bei wohnungsbesichtigungen gleich beim amt vorsprechen, ob die was gegen "große" hunde haben....
 
Ich sehe da keinen (Mini) Bulli und auch keinen Frenchbull. :verwirrt:

Für mich sieht der Hund nach Labbimix aus. Beim Amt wirst Du zwei Rassen angeben müssen (ist bei allen Mischlingen so) - aber wo kein Bulli zu sehen ist, würde ich auch keinen "reinreden" wollen.
 
Ich sehe da keinen (Mini) Bulli und auch keinen Frenchbull. :verwirrt:

Für mich sieht der Hund nach Labbimix aus. Beim Amt wirst Du zwei Rassen angeben müssen (ist bei allen Mischlingen so) - aber wo kein Bulli zu sehen ist, würde ich auch keinen "reinreden" wollen.


also vom minibulli und frenchie hat der überhaupt nix..sieht für mich einfach nach mix aus. *den anderen zustimm* da würde wahrscheinlich nur die regelung für große hunde "zuschlagen" ...aber das hat midivi ja schon gesagt.
 
naja mein problem war eher, dass ich genau weiss was bei ihm gemixt wurde...
und im allegemienen halte ich sehr viel von ehrlichkeit. nur angesichts solcher diskriminierungen seitens der länder ist ehrlichkeit wohl eher unangebracht.
zumal ich den "großen" hund schon lächerlich finde.
 
Dachte schon ich brauche ne Brille, weil ich keinen Bulli gesehen habe :)
Auf jeden Fall ist er sehr hübsch und mit den Regelungen für 20/40 Hunde kann man hier in NRW sehr gut leben. Wenn du gefragt wirst, ob ein §3 Hund mit drin ist, dann ist ein Nein ja nicht gelogen.
 
Der Minibulli steht in NRW eh nicht auf der Liste - von daher ist es wurscht und nicht gelogen, wenn Du ihn als 20/40 Hund anmeldest. ;)
 
der kleine sieht aus wie ein labrador auf etwas kürzeren beinen-da könntest du genausogut beagle als zweiten elternteil angeben, und es würde niemanden wundern
 
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