Mini oder nicht, das ist die Frage!Braucht er Papiere?

Franzi216

15 Jahre Mitglied
Hallo Leute!
Aus berechtigtem Anlass meine Frage: Im Land Brandenburg ist ja seit dem 1.7.04 die Neuanschaffung von Listenhunden verboten....Es sei denn, es ist ein Mini...In Brandenburg(Stadt) istz es so, dass Hunde unter 45 cm nicht angemeldet werden müssen...
Meine Fragen:
Muss ein Mini unbedingt Minipapiere haben oder reicht ein Nachweis, dass es ein mini ohne Papiere, quasi ein bonsaibulli, ist?
Ganz ganz wichtig!
Danke schonmal!
 
  • 27. April 2024
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Franzi216 schrieb:
Hallo Leute!
Aus berechtigtem Anlass meine Frage: Im Land Brandenburg ist ja seit dem 1.7.04 die Neuanschaffung von Listenhunden verboten....Es sei denn, es ist ein Mini...In Brandenburg(Stadt) istz es so, dass Hunde unter 45 cm nicht angemeldet werden müssen...
Meine Fragen:
Muss ein Mini unbedingt Minipapiere haben oder reicht ein Nachweis, dass es ein mini ohne Papiere, quasi ein bonsaibulli, ist?
Ganz ganz wichtig!
Danke schonmal!

Letztendlich wird das tatsächliche Endmass entscheidend sein schätz ich.
 
Schwierige Frage....

Es kann ja durchaus passieren, daß der Mini auch mit Papieren über 45cm groß wird - und dann?
 
legolas schrieb:
Ganz einfach dann ist er ein Standard, Papiere hin Papiere her.

Jo. Und dann wird ja auch eifrig mit einem übermäßig großen Minirüden quer durch Deutschland und Europa gedeckt - blöd, dass die Nachkommen alle außerhalb des Standards liegen und selbst 45 cm Widerrist-Hunde dabei sind :(

Der Standard des Minis schreibt eine maximale Widerristhöhe von 35,5 cm vor. Ende!
 
ich kann Dich beruhigen bzgl. der Papiere, denn die Hunde haben einen EU
Pass mit Bestättigung vom Veterinär als Miniaturbullterier. Somit kannst Du
in jedem Bundesland diese Hunde ganz normal anmelden und Du zahlst den
normalen Hundesteuersatz! Ich habe eine Minibullihündin auch ohne Papiere,
mit genau dieser Bescheinigung und Chip und habe null Probleme und zahle 37
Euro fürs Jahr.
Das hab ich gehört....
und das:
die Hündin hat Papiere sie ist ca.38cm
 
Franzi216 schrieb:
In Brandenburg(Stadt) istz es so, dass Hunde unter 45 cm nicht angemeldet werden müssen...

Das glaube ich ehrlich gesagt nicht: Lt. HVO des Bundeslandes Brandenburg sind Hunde ab 40 cm und/oder 20 kg anmeldepflichtig. Das einzelne Städte od. Gemeinden das großzügiger auslegen wäre mir absolut neu.
Ist denn der betreffende Hund schon ausgewachsen?

Gruß KoKo
 
Ich denke, das die einzelnen Varianten auch von den Gemeinden variiert werden!
Es ging damals um einen Dobermann, der angemeldet werden sollte- dabei hat derjenige das wohl so erfahren...
 
Franzi216 schrieb:
In Brandenburg(Stadt) istz es so, dass Hunde unter 45 cm nicht angemeldet werden müssen...
Das wäre ein klarer Rechtsvorstoß! Alle Gemeinde im Land Brandenburg haben das Landeshundegesetz so auszuführen, wie es verkündet wurde. Hinsichtlich der 40/20er-Regelungen haben die Gemeinden keinerlei Ermessensspielraum.
 
Aha...Aber wenn ich einen Mini habe und den im Land BRB anmelde, und er wird über 40 cm? Ich meine, diese 40/20 Regelung kenn ich, is ja bei meiner Hündin genauso! Aber in BRB? Hat jemand vielleicht eine zuverlässige Quelle?
 
Franzi216 schrieb:
Aha...Aber wenn ich einen Mini habe und den im Land BRB anmelde, und er wird über 40 cm? Ich meine, diese 40/20 Regelung kenn ich, is ja bei meiner Hündin genauso! Aber in BRB? Hat jemand vielleicht eine zuverlässige Quelle?
Verstehe jetzt gerade nicht, was du meinst :verwirrt: . Was meinst du mit "zuverlässige Quelle"?
 
Auch in der Stadt Brandenburg sind 20/40er nach § 6 der VO anzumelden:



Die VO findest du unter .
 
also wo wie mit unserem "mini" beim ordnungsamt waren, um ihn anzumelden, war er ja schon 42 cm groß, es kann durchaus passieren, das der ein oder andere mini auch schon mal etwas grösser wird, weil viele züchter standards mit reinbringen wegen den erbkrankheiten der minis, aber wenn dein mini selbst 45 cm sein sollte, aber in den papieren ständ das ein mini ist, dann wird er auch als mini angemeldet, nur das du dann halt wesenstest und so machen musst.
 
denise21 schrieb:
aber wenn dein mini selbst 45 cm sein sollte, aber in den papieren ständ das ein mini ist, dann wird er auch als mini angemeldet, nur das du dann halt wesenstest und so machen musst.
Du übersiehst dabei, daß dieser Hund in Brandenburg und nicht in NRW gehalten werden soll. Dort sind neue Haltungen von (Standard-)Bullterriern aber verboten.
 
Wolfgang schrieb:
Du übersiehst dabei, daß dieser Hund in Brandenburg und nicht in NRW gehalten werden soll. Dort sind neue Haltungen von (Standard-)Bullterriern aber verboten.

Aber wenn der Mini vom Züchter (GBF) ist und man seine Herkunft nachweisen kann? Zur Anmeldung muß ich meinen Hund doch nicht mitbringen.

Ich habe irgendwo im GBF Forum mal gelesen, daß es egal ist, wie groß der Mini wird, sofern man Papiere für ihn hat. Ich such die Stelle mal raus und kopiere sie hier rein (sofern ichs noch finde ;) )
 
Susibranmar schrieb:
Ich habe irgendwo im GBF Forum mal gelesen, daß es egal ist, wie groß der Mini wird, sofern man Papiere für ihn hat.

DAS "auszuprobieren" halte ich angesichts der brandenburger HVO schlichtweg für verantwortungslos gegenüber dem Hund !

Vera
 
also unser herr vom oa der für uns verantwortlich ist, hatte uns das auch so gesagt, als wir mit spike dort waren, hätten wir papiere von spike gehabt, wo er als mini drin ständ, egal wie gross er jetzt wäre, dann wäre er auch als mini angemeldet wurden, weil halt viele minis nicht mehr ganz so klein sind.
 
@ Bickrottis: "Ausprobieren" würde ich das nicht nennen, wenn ich mir von einem Mini-Züchter einen Welpen mit Papieren kaufe....

Habe im GBF-Forum nachgelesen. Dort wird in solchen Fällen immer an Herrn Lothary verwiesen. Der würde die Angelegenheit dann klären.
 
Susibranmar schrieb:
@ Bickrottis: "Ausprobieren" würde ich das nicht nennen, wenn ich mir von einem Mini-Züchter einen Welpen mit Papieren kaufe....

Ich habe Franzi216 so verstanden, daß es um die Anmeldung eines ausgewachsenen , zu groß geratenen Minis ging.
Auch war nicht von vorhandenen Zuchtpapieren die Rede.

Vera
 
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