Isabella,
ich komme auch aus NRW und kenne mich da mit der Gesetzeslage gut aus, außerdem habe ich persönlich mit mehreren Tierheimen zu tun.
Dass es genug Staffs (auch Welpen - frag dich mal woher...) gibt in den Tierheimen und dass die Vermittlung ausgesprochen schwierig ist und viele dort sterben, hast du ja selbst geschrieben.
Ich will dir jetzt aber gar nicht vordergründig mit dem moralischen Aspekt kommen, sondern wirklich mit dem rein juristischen und ich bitte dich, das zu glauben und nicht als Schwarzmalerei abzutun und zu hoffen, dass bei dir aber bestimmmt alles anders wird - wird es nämlich 100%ig nicht, ich habe mehrere solcher Fälle erlebt.
Du hast gar keine Wahl, du MUSST! die Welpen wegmachen lassen. Ob Abspritzen oder Kastrieren bleibt dir überlassen, ich würde auch zu einer möglichst baldigen Kastration raten! Dann passiert sowas auch nicht nochmal.
Das
realistische Prozedere, falls du nicht abspritzen/kastrieren lässt:
1. Sobald das Ordnungsamt mitbekommt, dass die Hündin trächtig ist bzw. sobald die Welpen da sind, wird dir die Hündin samt Welpen sofort abgenommen und ins nächste Tierheim gebracht.
Für die Welpen ist damit ein Aufwachsen im Tierheim vorprogrammiert, du wirst sie AUF KEINEN FALL jemals zurück bekommen. Sie bleiben im Tierheim, du darfst sie nicht besuchen und hast weder Einflus darauf noch wirst du erfahren, wohin sie vermittelt wurden.
2. Im Normalfall wirst du deine Zuverläsigkeit als Halter aberkannt bekommen, was auch bedeutet, dass du deine Hündin niemals wieder bekommen wirst und auch sie ohne deine Einwilligung oder Information weitervermittelt wird. Auch wirst du keine Genehimgung für einen anderen Listenhund mehr bekommen.
In einem einzigen Fall habe ich je erlebt, dass die Hündin nach den ersten 8 Wochen, die sie mit den Welpen im Tierheim verbringen musste, an den Halter zurück gegeben wurde - allerdings mit der Auflage die Hündin binnen einer bestimmten Frist kastrieren zu lassen. In meinen Augen war das eine absolute Ausnahme, die auf Kulanz des OAs zurück zu führen ist, darauf würde ich an deiner Stelle nicht spekulieren, zumal dieser mir bekannte Fall nicht in Dortmund war!
Aber selbst wenn du die Hündin evtl. zurück bekommen solltest, muss sie 8 Wochen ins Tierheim zum Welpen aufziehen und ohne diese zu dir zurück. Ist das denn eine Situation (garantierter Tierheimaufenthalt mit ungewiser Vermittlung) in die man Welpen auf die Welt kommen lassen sollte?
Nun könntest du natürlich sagen: Ja, aber was wenn das Ordnungamt das alles gar nicht mitbekommt...
Auch das ist keine Option. Mal wieder abgesehen vom moralischen Aspekt, dass man Welpen kaum ausreichend sozialisieren kann ohne mit ihnen in die Öffentlichkeit zu gehen (wobei man in einer Großstadt sehr leicht auffliegt
Selbst wenn bis zur Abgabe alles unter dem Mantel der Verschwiegenheit bleibt, fangen spätestens dann die Probleme ganz dick an:
Du DARFST die Welpen nicht privat vermitteln, damit wirst du dann nicht nur "unzuverlässig" laut Landeshundegesetz, damit machst du dich richtig strafbar und wirst nicht nur mit Einziehung der Hunde, sondern auch mit einer Strafanzeige und Bußgeld zu tun bekommen. Dann bekommst du deine Hündin ganz sicher nie mehr wieder...
Und da der "Papa" der Welpen ja auch ein Staff ist, werden die Welpen auch nach Staffs aussehen und damit müssen die neuen Halter der Hunde sie als solche anmelden und dann dem Ordnungsamt nachweisen können, woher sie sie haben (denn der private Kauf ist ebenfalls verboten).
ES WIRD ALSO RAUSKOMMEN, spätestens wenn die neuen Besitzer den Hund bei ihrem Ordnungsamt anmelden. D.h. du wirst definitiv sowohl die Welpen als auch deine Hündin verlieren, da sie beschlagnahmt werden und wenn es dumm läuft bekommst du außerdem eine Anzeige und ein Bußgeld was bis zu 100.000 Euro betragen darf.
Eigentlich gibts da gar nichts zu überlegen, Isabella, du hast gar keine Wahl...