Ich habe an unseren Bürgermeister folgende Mail geschrieben:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
seit 6 Jahren wohne wir in XXXX und fühlen uns da sehr wohl.
Seit einiger Zeit überlegen wir uns einem Hund aus dem Tierheim
ein neue Heimat zu bieten. Was wir festgestellt haben sind das
die Tierheim voll sind von sogenannten Listenhunden (Kampfhunde)
Die Gemeinde XXXXX erhebt für die sogenannten Kampfhunde eine
erhöhte Hundesteuer. Dazu ist sie laut Gerichtsurteil auch berechtigt.
Ich will hier keine Kampfhundediskussion anfangen ich möchte Sie
nur bitten folgendes zu bedenken:
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März dieses Jahres
gibt es keine wissenschaftlichenBewiese für die gefährlichkeit bestimmter
Rassen, was die Presse/Fernsehen daraus macht steht auf einem
anderen Blatt. Die Landespolitik hier in Baden-Württemberg geht
da eine anderen Weg, und zwar wird die gefährlichkeit des einzelnen
Hundes betrachtet unabhängig von der Rasse, ein Kampfhund ist
laut Kampfhundeverordnung BaWü ein gefährlicher Hund
unabhänig von der Rasse. Von bestimmten Rassen wird eine
Gefährlichkeit angenommen, die aber durch einen
Wesenstest wiederlegt werden kann. Hat ein Hund dieser
Rasse den Wesenstest bestanden so glit er im Sinne der
Verordnung nicht mehr als Kampfhund. Weiterhin denke
ich sollten Bürger die aus Verantwortung einen Hund aus
einem Tierheim zu sich nehmen und da auch die öffentlichen
Kassen entlasten unterstützt werden. Meine Bitte, überdenken
sie nochmal ob die erhöhte Hundesteuer für Hunde mit Wesenstest
die aus eienm Tierheim kommen reduziert oder ganz wegfallen
kann.
Mit freundlichem Gruß
So nun hat mich die Sekretärin des Bürgermeisters angerufen und mir
gesagt das der Brürgermeister jetzt im Urlaub ist, sie aber ganz
auf meiner Seite steht und mich da voll unterstützen wird, große
Hoffnungen macht sie sich aber nicht. Aber jedenfalls war es voll
nett das sie mich angerufen hat und ich weiß das wir da volle
Unterstützung haben. Ich werde euch auf dem laufenden halten was da
rauskommt.
Gruß Uwe
Sehr geehrter Herr XXXXX,
seit 6 Jahren wohne wir in XXXX und fühlen uns da sehr wohl.
Seit einiger Zeit überlegen wir uns einem Hund aus dem Tierheim
ein neue Heimat zu bieten. Was wir festgestellt haben sind das
die Tierheim voll sind von sogenannten Listenhunden (Kampfhunde)
Die Gemeinde XXXXX erhebt für die sogenannten Kampfhunde eine
erhöhte Hundesteuer. Dazu ist sie laut Gerichtsurteil auch berechtigt.
Ich will hier keine Kampfhundediskussion anfangen ich möchte Sie
nur bitten folgendes zu bedenken:
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März dieses Jahres
gibt es keine wissenschaftlichenBewiese für die gefährlichkeit bestimmter
Rassen, was die Presse/Fernsehen daraus macht steht auf einem
anderen Blatt. Die Landespolitik hier in Baden-Württemberg geht
da eine anderen Weg, und zwar wird die gefährlichkeit des einzelnen
Hundes betrachtet unabhängig von der Rasse, ein Kampfhund ist
laut Kampfhundeverordnung BaWü ein gefährlicher Hund
unabhänig von der Rasse. Von bestimmten Rassen wird eine
Gefährlichkeit angenommen, die aber durch einen
Wesenstest wiederlegt werden kann. Hat ein Hund dieser
Rasse den Wesenstest bestanden so glit er im Sinne der
Verordnung nicht mehr als Kampfhund. Weiterhin denke
ich sollten Bürger die aus Verantwortung einen Hund aus
einem Tierheim zu sich nehmen und da auch die öffentlichen
Kassen entlasten unterstützt werden. Meine Bitte, überdenken
sie nochmal ob die erhöhte Hundesteuer für Hunde mit Wesenstest
die aus eienm Tierheim kommen reduziert oder ganz wegfallen
kann.
Mit freundlichem Gruß
So nun hat mich die Sekretärin des Bürgermeisters angerufen und mir
gesagt das der Brürgermeister jetzt im Urlaub ist, sie aber ganz
auf meiner Seite steht und mich da voll unterstützen wird, große
Hoffnungen macht sie sich aber nicht. Aber jedenfalls war es voll
nett das sie mich angerufen hat und ich weiß das wir da volle
Unterstützung haben. Ich werde euch auf dem laufenden halten was da
rauskommt.
Gruß Uwe