Hallo zusammen,
in RLP soll ja eine ergänzende Richtlinie zum neuen Hundegesetz rauskommen, die das maulfreie Führen von Listenhunden bei bestandener Begleithundeprüfung ermöglicht. Mit maulfrei meine ich, nix mehr ums Schnäuzchen. Also weder Maulkorb noch Gentle Leader etc. Nun haben wir im April mit Schnute die BHP zum zweiten Mal gemacht, und ich rufe seitdem das OA Mainz monatlich an, um mich nach der Richtlinie zu erkundigen, die auf sich warten lässt. Heute ein neuer Versuch, die Dame vom OA verwies mich an Ministerium fürs Innere. Dort hat mein Mann nun vorhin folgende Auskunft erhalten:
Die Richtlinie soll am 5. September dem entscheidenden Gremium vorgelegt werden (das müsste der Landtag sein?). Abgesprochen wäre sie mit den verschiedenen Parteien schon, und der Entwurf steht.
Es handelt sich allerdings nur um eine Richtlinie und nicht um ein Gesetz. Das heißt, das zuständige OA kann JETZT SCHON nach Ermessen bei Vorliegen einer BHP maulfrei genehmigen. "Problem" ist natürlich, wenn eine solche Genehmigung erteilt wird und der Hund dann irgendeinen Schaden anrichtet. Allerdings besteht in RLP inzwischen ja auch Zwang zur Hundehaftpflichtversicherung (gabs vorher jemanden, der noch keine hatte? ), so dass eine mögliche Schädigung abgedeckt wäre.
Die nette Dame vom Inneren hat jedenfalls angeregt, dass Listenhundehalter mit BHP eine BIS JAHRESENDE BEFRISTETE Genehmigung für maulfrei beantragen können. Bis dahin müsste die Richtlinie dicke draußen sein. Im Zweifelsfall, wenn das zuständige OA sich total quer stellt, könne man sich an Herrn Kuhn von der Landesordnungsbehörde wenden. Der habe zwar keine Befehlsgewalt, könnte dem zuständigen OA aber Auskünfte und Hinweise erteilen.
Na, so weit, so gut. Ich probiers morgen mal, ruf die Dame von unserem OA noch mal an und beantragen schnutenfrei für selbige . Probieren kann nicht schaden. Vielleicht ist die OA-Dame froh, wenn sie mich nicht mehr jeden Monat an der Strippe hat ...
in RLP soll ja eine ergänzende Richtlinie zum neuen Hundegesetz rauskommen, die das maulfreie Führen von Listenhunden bei bestandener Begleithundeprüfung ermöglicht. Mit maulfrei meine ich, nix mehr ums Schnäuzchen. Also weder Maulkorb noch Gentle Leader etc. Nun haben wir im April mit Schnute die BHP zum zweiten Mal gemacht, und ich rufe seitdem das OA Mainz monatlich an, um mich nach der Richtlinie zu erkundigen, die auf sich warten lässt. Heute ein neuer Versuch, die Dame vom OA verwies mich an Ministerium fürs Innere. Dort hat mein Mann nun vorhin folgende Auskunft erhalten:
Die Richtlinie soll am 5. September dem entscheidenden Gremium vorgelegt werden (das müsste der Landtag sein?). Abgesprochen wäre sie mit den verschiedenen Parteien schon, und der Entwurf steht.
Es handelt sich allerdings nur um eine Richtlinie und nicht um ein Gesetz. Das heißt, das zuständige OA kann JETZT SCHON nach Ermessen bei Vorliegen einer BHP maulfrei genehmigen. "Problem" ist natürlich, wenn eine solche Genehmigung erteilt wird und der Hund dann irgendeinen Schaden anrichtet. Allerdings besteht in RLP inzwischen ja auch Zwang zur Hundehaftpflichtversicherung (gabs vorher jemanden, der noch keine hatte?
Die nette Dame vom Inneren hat jedenfalls angeregt, dass Listenhundehalter mit BHP eine BIS JAHRESENDE BEFRISTETE Genehmigung für maulfrei beantragen können. Bis dahin müsste die Richtlinie dicke draußen sein. Im Zweifelsfall, wenn das zuständige OA sich total quer stellt, könne man sich an Herrn Kuhn von der Landesordnungsbehörde wenden. Der habe zwar keine Befehlsgewalt, könnte dem zuständigen OA aber Auskünfte und Hinweise erteilen.
Na, so weit, so gut. Ich probiers morgen mal, ruf die Dame von unserem OA noch mal an und beantragen schnutenfrei für selbige