Ah, supi. Kannte ich noch nicht - dankeSeh ich genauso. Das ist für mich keine Notwehr mehr. Soweit ich weiß muss die Notwehr gegen einen Menschen verhältnismäßig sein - auch vom rechtlichen Standpunkt her- und das ist mit neun Stichen sicher nicht mehr gegeben. Natürlich kann man das rechtlich gesehen nicht auf s Tier übertragen - moralisch meiner Meinung nach aber schon.
Wenn man es denn auf Tiere überträgt, nennt sich die "Notwehr" "Notstand" und ist in § 228 BGB geregelt:
§ 228 Notstand
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.