Mann ersticht amerikanische Bulldogge

  • 26. Juni 2024
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Die Größe des Messers spielt eine untergeordnete Rolle, wenn man den Fall bewerten will. Die häufigen Stiche zwischen die Schulterblätter zeigen zumindest für mich, daß da eine gezilete Tötungsabsicht besstand und das geht weit über die Verhältnismäßigkeit der Mittel hinaus.
Für mich hat der Kerl 'ne Macke und man kann nur hoffen, daß dies Konsequenzen für ihn hat.
 
Also Kinder,
für mich ist das eine ganz große Schweinerei.

Wenn ich jemanden abwehre u. ich ihm einen Stich versetze, brauch ich nicht noch 8 x hinterher zu stechen.
Das ist dasselbe, als wenn ich angegriffen werde, strecke mein gegenüber mit einem Faustschlag nieder u. trete anschließend noch auf ihn ein.

Für mich ist der Mann ein Irrer, der weggesperrt werden sollte.

Gruß
 
Ja weggesperrt ist richtig.

Aber hoffentlich hat der Mithäftlinge die tierlieb sind so ala`Rescue Ink.:sauer:
 
Egal was sich da abgespielt hat, hätte der "Herr" nur 1 x zugestochen, hätte der Hund vielleicht noch gerettet werden können. Ein "Stichwunde" kann man eventuell noch in den Griff bekommen aber 9 ist doch unmöglich.

Der Typ hat es darauf angelegt.

Gruß
 
Es erinnert in der Tat mehr an ein Gemetzel / eine Raserei als an Notwehr :( ... ich hoffe, er hört Tag und Nacht die Schreie von Ice bis an sein Lebensende!!
 
Im Leben bekomm jeder seine Schandtaten heimgezahlt.

Ich würde mich vor meinem eigenen Hund schämen, wenn ich einem anderen Hund sowas angetan hätte........

Vielleicht bekommt er eines Tages die Rache seines eigenen Hundes zu spüren.

Weiß mass....!
 
Die Größe des Messers spielt eine untergeordnete Rolle, wenn man den Fall bewerten will. Die häufigen Stiche zwischen die Schulterblätter zeigen zumindest für mich, daß da eine gezilete Tötungsabsicht besstand und das geht weit über die Verhältnismäßigkeit der Mittel hinaus.
Für mich hat der Kerl 'ne Macke und man kann nur hoffen, daß dies Konsequenzen für ihn hat.

so schaut´s aus, mit notwehr hat das nix mehr zu tun!! davon mal ganz abgesehen, ist es nicht verboten ein messer mit sich zu führen? ich meine es wahr ja wohl nicht gerade ein klappmesser...
 
2.2 Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

Bei feststehenden Messern wird die Klingenlänge üblicherweise von der Klingenspitze bis zum Griffansatz des Messers gemessen. Ist die Klinge länger als 12cm, unterliegt das Messer dem Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, falls kein berechtigtes Interesse zum Führen vorliegt. Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 4, insbesondere 4.2.
 
so schaut´s aus, mit notwehr hat das nix mehr zu tun!! davon mal ganz abgesehen, ist es nicht verboten ein messer mit sich zu führen? ich meine es wahr ja wohl nicht gerade ein klappmesser...
[/quote]

Also so weit wie ich informiert bin, darf man ein Messer mit führen, daß keine größere Klinge wie 10 cm. hat.

Mein Mann meinte, daß müsse ein "Rambomesser" gewesen sein.

Wenn man bedenkt, daß das Messer durch das Lederhalsband u. dann in den Körper des Hundes ging. Außerdem muß man mal bedenken, was für ein Lederhalsband hat eine amerik. Bulldogge um, daß ist doch kein "Spielzeug". Eine amerik. Bulldogge hat doch mindestens 50 kg.
Außerdem konnte der Kerl das Messer gut verschwinden lassen. Er ging doch nach der Tat zum TA u. zur Polizei. Glaubt mir auf diesem Weg ist das Messer verschwunden.
(Ich wäre besser Kommissar geworden) ;)

Gruß
 
Wenn man sich die Stichverletzungen anguckt, war es kein grossen Messer.
Die cm sind wirklich gering - mein kleines Obstmesser ist grösser .

Natürlich ist der Hund dadurchs um Leben gekommen, aber ein Messer in dieser Grösse ist nicht verboten :(
 
Also 2 cm breit u. 3 cm tief, das ist die Spitze eines "großen Messer´s".

Hab hier eine große Schere liegen, haargenau die Spitze davon.

Gruß
 
Wenn er durch das Lederhalsband gestochen hat, muss er ja mit grosser Wucht zugestochen haben. Ich geh davon aus, es war ein kleines Messer, schmal und nicht sehr lang, sonst wären die Wunden viel tiefer :(

"Normale" Stichverletzung im menschlichen Bereich sind deutlich tiefer im Körper.
Die tiefste Wunde ist 7 cm, das an einer weichen Stelle.

Eigentlich ist es auch egal, der Hund ist leider tot und ein Gericht muss nun klären inwieweit der Täter schuldig ist. So traurig es auch ist !
 
Die Größe des Messers spielt eine untergeordnete Rolle, wenn man den Fall bewerten will. Die häufigen Stiche zwischen die Schulterblätter zeigen zumindest für mich, daß da eine gezilete Tötungsabsicht besstand und das geht weit über die Verhältnismäßigkeit der Mittel hinaus.
Für mich hat der Kerl 'ne Macke und man kann nur hoffen, daß dies Konsequenzen für ihn hat.
Seh ich genauso. Das ist für mich keine Notwehr mehr. Soweit ich weiß muss die Notwehr gegen einen Menschen verhältnismäßig sein - auch vom rechtlichen Standpunkt her- und das ist mit neun Stichen sicher nicht mehr gegeben. Natürlich kann man das rechtlich gesehen nicht auf s Tier übertragen - moralisch meiner Meinung nach aber schon. Dabei ist auch vollkommen irrelevant, wie groß das Messer war und ob er es legal mitführte (was ja scheinbar gegeben war). Ein oder zwei Stiche sind ja noch irgendwie nachvollziehbar (auch wenn ich wohl nicht so gehandelt hätte, neun halte ich schlicht und einfach für überzogen.
 
Ich weiß nicht, ob ichs überlesen habe: War der Retriever verletzt und wie schwer ?
 
Ich weiß nicht, ob ichs überlesen habe: War der Retriever verletzt und wie schwer ?
Wenn ich nichts vergessen/überlesen hab, dann steht dazu nur etwas im Beitrag der Besitzerin von Ice (aus dem Bulldogboard:(

Sein Hund blutete leicht an der Lefze (keine Verletzung an Hals und Kehle und der Hund hat weder gejault, noch konnte er nicht mehr laufen!!!).... Ice hatte eine Verletzung am Oberkopf, die allerdings aufgrund der Blutarmut nicht blutete....
Quelle:
Kann auch als Gast gelesen werden!

An eine Erwähnung der Verletzungen des Retrievers in der Zeitung kann ich mich nicht erinnern.
 
Also scheint meiner Meinung nach eher kein Messer zu sein das man nicht mit sich führen darf.

Grüsse ALex
 
Seh ich genauso. Das ist für mich keine Notwehr mehr. Soweit ich weiß muss die Notwehr gegen einen Menschen verhältnismäßig sein - auch vom rechtlichen Standpunkt her- und das ist mit neun Stichen sicher nicht mehr gegeben. Natürlich kann man das rechtlich gesehen nicht auf s Tier übertragen - moralisch meiner Meinung nach aber schon.

Wenn man es denn auf Tiere überträgt, nennt sich die "Notwehr" "Notstand" und ist in § 228 BGB geregelt:


§ 228 Notstand
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
 
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