Im neuen Bescheid ist keinerlei Bezug genommen zu meinen Einsendungen und die wollen auch das Geld weiterhin abbuchen. Was soll das?
Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass die Hundesteuersatzung gekippt wird, da weder die Kastrationsauflage noch der Abschnitt mit dem Nachweis der Ungefährlichkeit etwas in einer Steuersatzung verloren haben, das ist Angelegenheit der Ordnungsbehörden. Heißt dann aber im dümmsten Fall gar keine Ermäßigungsmöglichkeit mehr.
Also meinst du auch, dass das ganze ziemlich schnell und unüberlegt zusammengeschustert wurde um an mehr Geld zu kommen, oder?
Im Steuerbescheid müssen die möglichen Rechtsmittel genannt sein (Widerspruch etc.) inkl. der zu beachtenden Fristen. Ich meine, es gibt bei Widerspruch die Möglichkeit, eine aufschiebende Wirkung zu erhalten. Wie das genau läuft, fragst Du am Besten den Anwalt.
Da steht wegen Widerspruch und Fristen garnichts zu drin, ist eh sehr knapp gehaltenSo nach dem Motto: "Geld her und Fr*sse halten". Fundiertes Wissen ist dort auch auf dem Amt vergeblich zu suchen.
Das hätten sie einfacher haben können, indem sie mehr Rassen aufnehmen und keine Ermäßigung ermöglichen. Ich denke eher, hier wollte jemand besonders klug sein und Gefahren von der armen Mainzer Bevölkerung abwenden - und hat dabei vergessen, dass das nicht die Aufgabe eines Steuerschlumpfs ist.Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass die Hundesteuersatzung gekippt wird, da weder die Kastrationsauflage noch der Abschnitt mit dem Nachweis der Ungefährlichkeit etwas in einer Steuersatzung verloren haben, das ist Angelegenheit der Ordnungsbehörden. Heißt dann aber im dümmsten Fall gar keine Ermäßigungsmöglichkeit mehr.
Also meinst du auch, dass das ganze ziemlich schnell und unüberlegt zusammengeschustert wurde um an mehr Geld zu kommen, oder?
Nochmal der Hinweis, ich bin kein Jurist - aber soweit ich weiß, muss in einem Steuerbescheid oder allgemein so einem Verwaltungsdings der Hinweis auf rechtliche Mittel und auch auf die geltenden Fristen drin stehen ("Gegen diesen Bescheid kann bis zum xx.xx.2012 Widerspruch bei xx ...", sowas in der Richtung), sonst entspricht der nicht den formellen Anforderungen und ist ungültig. Aber da lieber einen Anwalt oder Verwaltungstypen fragen.Im Steuerbescheid müssen die möglichen Rechtsmittel genannt sein (Widerspruch etc.) inkl. der zu beachtenden Fristen. Ich meine, es gibt bei Widerspruch die Möglichkeit, eine aufschiebende Wirkung zu erhalten. Wie das genau läuft, fragst Du am Besten den Anwalt.
Da steht wegen Widerspruch und Fristen garnichts zu drin, ist eh sehr knapp gehaltenSo nach dem Motto: "Geld her und Fr*sse halten". Fundiertes Wissen ist dort auch auf dem Amt vergeblich zu suchen.
Das hätten sie einfacher haben können, indem sie mehr Rassen aufnehmen und keine Ermäßigung ermöglichen. Ich denke eher, hier wollte jemand besonders klug sein und Gefahren von der armen Mainzer Bevölkerung abwenden - und hat dabei vergessen, dass das nicht die Aufgabe eines Steuerschlumpfs ist.Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass die Hundesteuersatzung gekippt wird, da weder die Kastrationsauflage noch der Abschnitt mit dem Nachweis der Ungefährlichkeit etwas in einer Steuersatzung verloren haben, das ist Angelegenheit der Ordnungsbehörden. Heißt dann aber im dümmsten Fall gar keine Ermäßigungsmöglichkeit mehr.
Also meinst du auch, dass das ganze ziemlich schnell und unüberlegt zusammengeschustert wurde um an mehr Geld zu kommen, oder?
Nochmal der Hinweis, ich bin kein Jurist - aber soweit ich weiß, muss in einem Steuerbescheid oder allgemein so einem Verwaltungsdings der Hinweis auf rechtliche Mittel und auch auf die geltenden Fristen drin stehen ("Gegen diesen Bescheid kann bis zum xx.xx.2012 Widerspruch bei xx ...", sowas in der Richtung), sonst entspricht der nicht den formellen Anforderungen und ist ungültig. Aber da lieber einen Anwalt oder Verwaltungstypen fragen.Im Steuerbescheid müssen die möglichen Rechtsmittel genannt sein (Widerspruch etc.) inkl. der zu beachtenden Fristen. Ich meine, es gibt bei Widerspruch die Möglichkeit, eine aufschiebende Wirkung zu erhalten. Wie das genau läuft, fragst Du am Besten den Anwalt.
Da steht wegen Widerspruch und Fristen garnichts zu drin, ist eh sehr knapp gehaltenSo nach dem Motto: "Geld her und Fr*sse halten". Fundiertes Wissen ist dort auch auf dem Amt vergeblich zu suchen.
Das hätten sie einfacher haben können, indem sie mehr Rassen aufnehmen und keine Ermäßigung ermöglichen. Ich denke eher, hier wollte jemand besonders klug sein und Gefahren von der armen Mainzer Bevölkerung abwenden - und hat dabei vergessen, dass das nicht die Aufgabe eines Steuerschlumpfs ist.
Ich bin ja nun kein Jurist, aber die Satzungsänderung finde ich fachlich und rechtlich eine bodenlose Frechheit.