ähm,wenn in sachs.-anh. ein hund wegen eines vorfalls als gefährlich eingestuft wird,
bleibt er es auch für die nächsten 5 jahre.
der wesenstest bescheinigt nur ob sozielverträglich oder nicht.
ein bestandener wesenstest ermöglicht die haltung des gefährlichen hundes.
dazu gehören, aber auch auch eine theoretische und praktische halterprüfung,
die man frist gemäss absolvieren und bestehen sollte.
innerhalb von 3 monaten,nach festellung der gefährlichkeit,sprich brief des örtlichen OA.
macht man dies nicht,nützt ein bestander wesenstest nicht.
den für die erlaubniss zur haltung gefährlicher hunde §3 abschn.3. braucht man
1.führungszeugniss
2.theoretische und praktische sachkunde
3.der hund muss zum sozialverträgliche verhalten in der lage sein
wenn man 1. und 2. net hat,darf man keinen gefährlichen hund halten
mehr sag ich nicht dazu