Luckau / Dahme: Lausitzer Jäger wollen Raubwild weiter konsequent bejagen

The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Luckau / Dahme / Gehren: Lausitzer Jäger wollen Raubwild weiter konsequent bejagen

Die Jäger der Hegegemeinschaft Hohenbucko-Rochauer Heide präsentieren die Strecke auf ihrer jährlichen Hegeschau in Gehren. Reh-, Schwarz-, Rot- und Muffelwild sind die vier Hauptwildarten, deren Hege sich die Jäger widmen.



Direkt kommentierbar.
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich hoffe, die Politik knickt nicht ein und lässt die Jäger nicht über das Leben der Wölfe entscheiden!

Misstrauensgeprägte Grüsse, ...
 
finde weder den artikel, noch kann ich mir erklären, was die scharfe raubwildbejagung mit den wölfen in der lausitz zu tun haben soll?:unsicher:
 
Hättest du den Artikel gelesen, würdest du es vielleicht verstehen!
 
pommel....und hättest du meine antwort gelesen, wüsstest du, das mir eben DAS nicht möglich war!?
 
habs endlich hinbekommen...und muss sagen:" oh ihr kleingläubigen! gehet hin, und sündiget hinfort nicht mehr...." oder so ähnlich...
was steht denn da?
wollen den wolf ins jagdrecht überführen.....und? schon mal einer nachgeschaut, WELCHE arten alle dem jagdrecht unterliegen? und welche überhaupt bejagt werden dürfen? und ob DAS evtl in unterschied ist?

och leute, mal ehrlich.....muss denn sowas sein?

nicht alles, was dem jagdrecht unterliegt, bekommt deswegen auch eine jagdzeit....soviel heisse luft um nichts....und das um die uhrzeit....
 
pommel....und hättest du meine antwort gelesen, wüsstest du, das mir eben DAS nicht möglich war!?

Ich habe Deine Antwort gelesen und verstanden und habe aber mal wieder nicht verstanden, wie Du etwas kommentierst, was Du garnicht verstehen konntest!

Labern um jeden Preis?
 
:unsicher: ... da es aber nicht ausgeschlossen ist, hier noch einmal zur Erinnerung mein Kommentar:

Ich hoffe, die Politik knickt nicht ein und lässt die Jäger nicht über das Leben der Wölfe entscheiden!

Misstrauensgeprägte Grüsse, ...
 
selbst bei einer überführung ins jagdrecht hat der wolf nicht automatisch eine jagdzeit...erzähl MIR doch noch mal was von "labern um jeden preis"?!
wenn du schon das thema des antrages, den die jägerschaft gestellt hat, nicht verstanden hast, warum kommentierst du ihn dann?
fass dir doch mal an den eigenen gesichtserker!
 
Ach daya, Du verstehst es wirklich excellent, die Angelegenheiten der Jäger zu vertreten :albern:

An Interessierte:
Um meinen Kommentar mal neutral zu hinterlegen
I. Abschnitt
Das Jagdrecht



§ 1
Inhalt des Jagdrechts


strrulee.gif
(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Quelle

Worauf sich daya wohl bezieht
Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, werden in Deutschland als bezeichnet. Ob Wild bejagt werden darf, hängt davon ab, wie die Jagd- und Schonzeiten geregelt sind. Es ist zum Beispiel möglich, dass Wild keine Jagdzeit hat, also gar nicht gejagt werden darf. Davon unberührt ist die mit dem Jagdrecht verbundene (aktive) . Sie kommt auch dem ganzjährig geschonten Wild zugute. Gegenüber dem passiven stellt das Jagdrecht, verbunden mit einer ganzjährigen oder dem Fehlen von Jagdzeiten, einen höheren Schutzstatus dar.
Quelle

Ja ja ... und die Jäger wollen sicherlich den Wolf unter besonderen Schutz stellen, indem sie ihm 'keine Jagdzeit' oder aber ganzjährige Schonzeit zubilligen ... abba sicha doch ... natürlich ... :unsicher:
 
Die Jäger werden die Wölfe so oder so abknallen,hat man ja gerade wieder erlebt.Ach nein,das war ja die Ufo-Sekte. :rolleyes:
 
ach du armer...ich fragte schon beiträge vorher, welche tiere dem jagdrecht unterliegen, und welche auch tatsächlich bejagt werden dürfen...aber vor der antwort drückst du dich, wie immer, weil du dann nämlich eingestehen müsstest, das du, wie so oft, falsch lagst.....
dazu kommt, das nicht jeder jäger einfach für sich entscheiden kann, wann er welches tier, das dem jagdrecht unterliegt, jagen darf, und wann nicht.....aber wem erzähle ich das, scheinbar bist ja DU der experte...für was auch immer!?

aber, damit du nicht google und wikipedia überforderst..
schau mal nach:
wisent,
elch,
diverse greifvogelarten....usw...usw...

unterliegen dem jagdrecht, dürfen aber trotzdem nicht gejagt werden....nanu? der grosse pommel wollte uns doch gerade noch was anderes suggerieren?

schönes eigentor, ich gratuliere!
 
@daya: Wenn hier jemand keine Quellen angibt, dann doch Du :verwirrt:

Und willst Du allen Ernstes und in voller Konsequenz behaupten, dass kein Jäger Tiere jagt, die jagdrechtlich geschützt sind?
 
Beim Muffelwild beläuft sich der Bestand laut Statistik auf 600 bis 700 Tiere, 260 wurden erlegt. Seit den 1960er-Jahren habe sich diese hier ausgewilderte Wildart als standorttreues Wild entwickelt, ergänzte Frank Mittag. „Doch mit dem Einwandern des Wolfes wird dieses Wild wohl als erstes aus dem Bestand verschwinden“, stellte er fest und griff damit das Thema des vergangenen Jahres noch einmal auf, die Rückkehr des Wolfes in die Region und die Forderung der Jäger, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen.

Spätestens hier wird die Intention des Antrages klar und man will natürlich den Wolfsbestand mit der Büchse regulieren. Alles andere ist doch Augenwischerei. Allerdings ist der Antrag nicht neu und dürfte vor dem Hintergrund der EU - Rechtssprechung auch wenig Aussicht auf Erfolg haben. Da kann man noch so viele Unterschriften sammeln.

Übrigens eine tolle Begründung, wenn man das Verschwinden eines vom Menschen angesiedelten Wildschafes, welches in der Lausitz nie heimisch war, als Grund anführt, um eine ehemals heimische Tierart, welche ihre Lebensräume selbständig zurückerobert, bejagen zu müssen. Polemik pur und sicher nur bei ahnungslosen Bauern oder Jagd - Lobbyisten erfolgreich.
 
Allerdings ist der Antrag nicht neu und dürfte vor dem Hintergrund der EU - Rechtssprechung auch wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Das sehe ich auch so.

Und ich frage mich (und wirklich ganz ohne polemisch sein zu wollen), warum deutsche Jäger offenbar der Auffassung zu sein scheinen, mit ein paar Unterschriften und einem Antrag bei einer deutschen Institution geltendes EU-Recht umgehen zu können. Ist es wirklich so einfach, EU-Recht außer Kraft zu setzen bzw. Landesrecht über EU-Recht zu stellen?

Und ein Punkt der mir bei Lektüre des Artikels auch aufgefallen ist und mich interessiert: Warum werden Waschbär und Co als Exoten bezeichnet und das Muffelwild nicht? Mir ist schon klar, dass der Waschbär dort ursprünglich nicht ansässig war, aber Muffelwild doch auch nicht. Warum wird da unterschieden? Kommt das in dem Artikel nur "komisch" rüber oder wird unter Jägern tatsächlich zwischen "solchen und solchen Exoten" unterschieden?
 
schau mal, auf welchen kontinenten muffel und waschbär ihre heimat haben...

und im eu-recht steht also, das man innerhalb der eu den wolf nicht legal erlegen darf? das war mir neu...wie machen die polen das eigentlich?


und was ihr euch "zusammenreimt" muss nicht zwangsläufig auch der realität entsprechen...


pommel, du bist und bleibst ein spassvogel!
also, wenn der wolf vom jagdrecht geschützt ist, wird er illegal erlegt, wenn er im naturschutzrecht steht, dann wird er nicht illegal erlegt?
ich geb dir nen tip, das schlüsselwort ist "illegal"...merkste was?:lol:
 
heute morgen war im Fernsehen ein Bericht u.A. über Luchse : auch der Luchs wird für die Abwanderung von Rehen verantwortlich gemacht und aufgrunddessen (privat-legalisiert :rolleyes:) abgeschossen. Luchse und Rehe wurden mit Sendern ausgestattet, um den Wahrheitsgehalt zu untersuchen ... nix war dran an der Mär!
 
schau mal, auf welchen kontinenten muffel und waschbär ihre heimat haben...

und im eu-recht steht also, das man innerhalb der eu den wolf nicht legal erlegen darf? das war mir neu...wie machen die polen das eigentlich?


und was ihr euch "zusammenreimt" muss nicht zwangsläufig auch der realität entsprechen...

Auch wenn's unserem wackeren Waidmann nicht passt:

Anhang II: streng geschützte Tierarten

Für die etwa 710 Tierarten des
icon_newwindow_v8_blau.gif
, zu denen neben bekannten Arten wie Fischotter (Lutra lutra), Wolf (Canis lupus) und Braunbär (Ursus arctos) auch weniger bekannte wie der Dunkle Wiesenknopfameisenbläuling (Maculinea nausithous), der Apollo-Falter (Parnassius apollo) oder der Eremit (Osmoderma eremita) zählen, gelten strenge Artenschutzvorschriften. Sie dürfen weder gestört noch gefangen, getötet oder gehandelt werden. Insofern ergänzt das Berner Übereinkommen völkerrechtlich das Washingtoner Artenschutzabkommen, welches lediglich die Regelung des grenzüberschreitenden Handels zum Gegenstand hat.



Gemeinsam mit unseren polnischen Partnern, der Organisation WILK (polnisch: Wolf) und dem Mammal Research Institute Bialowieza setzen wir uns für den Schutz des Wolfes in Polen ein. Immer noch fordern Jagdverbände, das nach wie vor bestehende Abschussverbot aufzuheben. Doch WILK konnte das polnische Umweltministerium im Jahr 2007 davon überzeugen, den Vorschlag der Jäger, die Jagd auf Wölfe erneut zu legalisieren und bis zu 10% des Wolfsbestandes zum Abschuss freizugeben, abzulehnen. Ein großer Erfolg, doch um zu gewährleisten, dass es dabei bleibt, bedarf es weiterhin breit angelegter Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit – auch, um das Image des Wolfes in Polen zu verbessern.



Offensichtlich ist die Polemik und Lobbypolitik der grünen Zunft durchaus länderübergreifend. Wundern wird das allerdings niemanden.

Und bezüglich des Mufflons - es stammt ursprünglich aus Sardinien und Korsika, wurde dann allmählich in anderen Gegenden Europas zur Freude der Grünröcke ausgewildert. Eine heimische Tierart ist es nicht. Auch wenn das nicht so ganz in Deine Argumentation passt.
 
schau mal, auf welchen kontinenten muffel und waschbär ihre heimat haben...

Also unterscheidet man unter Jägern zwischen nicht ursprünglich ansässigen Tieren euopäischer Herkunft (wie dem Mufflon), die dann nicht als Exoten bezeichnet werden, und zwischen nicht ursprünglich ansässigen Tieren nicht-europäischer Herkunft (wie dem Waschbären), die dann als Exoten bezeichnet werden. Habe ich das richtig verstanden?


und im eu-recht steht also, das man innerhalb der eu den wolf nicht legal erlegen darf? das war mir neu...wie machen die polen das eigentlich?

Unstrittig ist doch, dass der Wolf durch EU-Recht geschützt ist, richtig? Und da fragt man sich halt als kleines Licht im EU-Land, ob es denn ausreicht, ein paar Hundert Unterschriften zu sammeln und einen Antrag bei einer deutschen Behörde zu stellen, um diesen Schutz außer Kraft zu setzen. Deshalb habe ich ja überhaupt erst diese meine Frage hier im Fred platziert.


und was ihr euch "zusammenreimt" muss nicht zwangsläufig auch der realität entsprechen...

daya, bevor ich mir was "zusammenreime", versuche ich mich zu informieren und genau deshalb habe ich auch gefragt, ob es so einfach ist, den durch EU-Recht bestehenden Schutz der Wölfe aufzuheben.

Wie machen denn die Polen das, dass es dort möglich ist, auf EU-Boden legal Wölfe abzuschießen?

Ich kann mir ja noch vorstellen, dass mal Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Aber mal eben einfach so den Wolf unter das deutsche Jagdgesetz fallen lassen, das scheint mir ja nun doch ein anderer Schritt zu sein. Ich wüsste halt wirklich gerne, ob das einfach so ohne weiteres möglich wäre.
 
Aha wieder Forderungen nach Abschuss der Wölfe! Nehmt ihnen ihre Gewehre und den Jagdschein ab!:sauer:
 
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