Lennox, wie habt ihr sie denn bekommen?
Ich habe den Eindruck, dass mein Amt relativ "offen" is.. die haben das wohl noch nie gemacht und sind daher einfach mal überfordert
Die haben mir das Landeshundegesetz vorgelesen und ich meinte, dass kenn ich auswendig, aber kennen sie die verwaltungsvorschrift?
weiter hinaus kennen die wohl die gesetze nich so gut, daher habe ich halt die hoffnung, dass ich denen sozusagen sage, wie das geht
ich hoff mal, dass die die BH dann echt so schlucken
hier mal mein schriftlicher antrag:
An das Ordnungsamt Wiesloch
4. April 2012
Antrag auf Leinenbefreiung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für meine Staffordshire-Bullterrier-Mischlingshündin Tayra eine Leinenbefreiung und verweise auf die "Geänderte Fassung (Stand 14.02.2011) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)
.: 3-1119.5 / 34-9142.25-2 Verwaltungsvorschrift vom Februar 2011" , in dem steht:
"4.4 Ausnahmen von der Leinenpflicht im Einzelfall (§ 4 Abs. 6 PolVOgH)
Eine Ausnahme von der Leinenpflicht kommt für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 PolVOgH genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde sind, insbesondere beim Nachweis des Bestehens anerkannter Gehorsamsprüfungen in Betracht. Örtliche Ausnahmen kommen zum Beispiel auch für Flächen in Betracht, die zum freien Auslauf für Hunde bestimmt sind. Zeitliche und örtliche Ausnahmen können auch für geeignete Hundesportplätze und sonstige, konkret zu benennende (Prüfungs-)Orte in Betracht kommen, um die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen, deren Nachweis als Voraussetzung für die weitere Ausnahme von der Leinenpflicht zu erbringen ist. Die Ausnahmen sind regelmäßig auf die Person zu beschränken, die mit dem Hund die erforderlichen Prüfungen absolviert hat. _____________________________________________________________________
Hier in Wiesloch ist, soweit mir bekannt, keine Freilauffläche für Hunde, auf der ich meinen Hund frei laufen lassen könnte. Ich muss allerdings ihrem natürlichen Bewegungsdrang gerecht werden, was sich als schwierig darstellt, wenn sie ausschließlich nur an der Leine zu führen ist.
Diese Leinenpflicht erschwert zudem den sozialen Kontakt mit anderen Hunden, was ich nicht nachvollziehen kann, denn es ist wichtig für Hunde in Kontakt mit Artgenossen zu stehen.
Ich selbst schätze mich als verantwortungsbewusste Hundehalterin ein und kann meinen Hund gut beurteilen und verstehe die Körpersprache. Es ist für mich selbstverständlich, dass ich sie zu mir an die Leine nehme, wenn andere Hunde, Jogger, Fußgänger und sonstiges in nährerer Umgebung sind.
Meine Hündin ist keineswegs gefährlich. Ich finde es traurig, dass diese Rassen so benachteiligt sind. Man sollte doch eher besser auf die Hundehalter achten, die eigentlich dafür verantwortlich sind, was aus den Hunden wird und den individuellen Hund anschauen. Es liegt doch immer am anderen Ende der Leine.
Wir möchten die Begleithundeprüfung absolvieren und weitere Ausbildungen machen, daher wäre es zusätzlich förderlich, wenn wir den Antrag auf Leinenbefreiung bewilligt bekommen würden, damit wir dadran (ohne Einschränkungen) teilnehmen können.
In dem Schreiben " Haltung der Hündin Tyra" vom 3.11.2011 von Herrn K. steht auch, geschrieben vom Ordnungsamt Pforzheim: " ..die Hündin habe sich bei einer Begutachtung völlig friedfertig gezeigt".
Mit freundlichen Grüßen
Nina