Ja ok ich hab es erst heute gelesen, der Artikel ist ja erst ne Woche alt..Aktenzeichen hab ich nicht geschaut.Aber das ist ja auch schon wieder "ewig" her mit dem LKW-Fahrer und hat sich ja leider auch längst als falsche Spur herausgestellt:
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Ja ok ich hab es erst heute gelesen, der Artikel ist ja erst ne Woche alt..Aktenzeichen hab ich nicht geschaut.Aber das ist ja auch schon wieder "ewig" her mit dem LKW-Fahrer und hat sich ja leider auch längst als falsche Spur herausgestellt:
Weiß ich gar nicht..war das 2014 schon up to date?Hat man damals eigentlich Mantrailer eingesetzt?
Ja ok ich hab es erst heute gelesen, der Artikel ist ja erst ne Woche alt..Aktenzeichen hab ich nicht geschaut.
Ichhab da letztens eine "Doku" über Erdlöcher gesehen, wo einmal eine Karte von aufgetaucht Erdlöchern und von vermissten Personen übereinander gelegt wurde (USA). Also so unwahrscheinlich ist "vom Erdboden verschluckt" gar nicht mal - Tiere geraten da auch immer wieder rein.
Naja. Nach den Aufnahmen am Flughafen gerät er auch noch in ein Erdloch? Das wäre ja...wie dreimal vom Blitz getroffen.
der mit dem Spitznamen,000.000.000.000.0001972: Ein Blitz setzt seine Haare in Brand. Danach führt er immer eine Kanne Wasser mit sich.
Weil in der Schweiz Vergewaltigung sehr eng definiert ist. Opfer kann nur eine Frau sein, Täter nur ein Mann, der den "Beischlaf" vollziehen muss.
Echt bescheuert, weil hier ja eine Penetration (mit Gegenständen) stattgefunden hat. Ergo, eine Vergewaltigung.Weil in der Schweiz Vergewaltigung sehr eng definiert ist. Opfer kann nur eine Frau sein, Täter nur ein Mann, der den "Beischlaf" vollziehen muss.
Sehe ich auch so. Aber die Schweizer offenbar nicht.Echt bescheuert, weil hier ja eine Penetration (mit Gegenständen) stattgefunden hat. Ergo, eine Vergewaltigung.
Anale "Penetration" (ob mit Körperteilen oder Gegenständen) ist auch bei der Frau eine S.exuelle Nötigung und keine Vergewaltigung.Weil in der Schweiz Vergewaltigung sehr eng definiert ist. Opfer kann nur eine Frau sein, Täter nur ein Mann, der den "Beischlaf" vollziehen muss.
Das ist ja auch kein Beischlaf im Sinne des Gesetzes.Anale "Penetration" (ob mit Körperteilen oder Gegenständen) ist auch bei der Frau eine S.exuelle Nötigung und keine Vergewaltigung.
Vergewaltigung Freiheitsstrafe von einem Jahr bis 10 Jahren, S.ex. Nötigung Freiheitsstrafe bis 10 Jahre oder Geldstrafe. Bei besonderer Schwere nicht unter 3 Jahren, bei beiden. StGB Art 189 und Art. 190.
Und bei Frauen ist die vaginale Penetration mit Gegenständen immer S.ex. Nötigung. Auch wenn der Täter ein Mann ist
Lies doch einfach die StGB Artikel.... das sind rechtliche Begrifflichkeiten, im Endeffekt jedoch rechtlich praktisch identische Ergebnisse, lediglich andere Bezeichnung. Ob du das so bezeichnest, oder ich, ist leider völlig irrelevant. Genauso wie die maximale Strafandrohung die praktisch nie zum Zuge kommt...Das ist ja auch kein Beischlaf im Sinne des Gesetzes.
Für mich ist das alles Vergewaltigung und sollte auch so bestraft werden.
Danke für den HinweisLies doch einfach die StGB Artikel.... das sind rechtliche Begrifflichkeiten, im Endeffekt jedoch rechtlich praktisch identische Ergebnisse, lediglich andere Bezeichnung. Ob du das so bezeichnest, oder ich, ist leider völlig irrelevant. Genauso wie die maximale Strafandrohung die praktisch nie zum Zuge kommt...
In dem Fall halte ich es für nicht so unwahrscheinlich dass er noch lebt.
Weil ja auch keine Leiche gefunden wurde und ich gehe davon aus, dass er NICHT verfolgt wurde. Dh, er hätte in seinem Versteck sterben müssen, ohne dass das jemand mitbekommt. Aber wieviele solcher Verstecke gibt es wohl, wo nie ein Jäger/ Jagdhund vorbeikommt, kein Pilzesammler, kein Geocacher?