Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz

hund

15 Jahre Mitglied
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat im Einvernehmen mit dem Beklagten,auf Antrag des Klägers,das Verfahren bis zur Entscheidung vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ausgesetzt.
Die durch den Kläger angeordnete Zwangskastration meines Staffortshire ist damit zunächst ausgesetzt.
Aufgeschoben ist zwar nicht aufgehoben; aber ein nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit meines Hundes ist zunächst einmal abgewehrt.
 
  • 28. April 2024
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