Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Bundesgesetz teilweise für nichtig erklärt - Rasselisten jedoch als verfassungskonform eingestuft.
In seinem Urteil zur Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde hob das Bundesverfassungsgericht am 16.03.2004 das Zuchtverbot für die Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie den so genannten Pitbull-Terrier auf, bestätigte aber gleichzeitig das Einfuhr- und Verbringungsverbot.
Das im Gesetz enthaltene Zuchtverbot fällt in die Kompetenz der Bundesländer und ist hier durch entsprechende Verordnungen bzw. Gesetze zu regeln. Diese Vorschriften fallen jedoch derzeit je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. In einigen Bundesländern bestehen bereits Zuchtverbote.
Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. wird das Urteil und seine Begründung juristisch prüfen und erwägt weitere Schritte, insbesondere die Prüfung gemeinschaftsrechtlicher Fragen vor dem Europäischen Gerichtshof, einzuleiten.
Das Gericht entschied ferner, dass bei den genannten Rassen die Gefährlichkeitsannahme genüge, ihnen ein besonderes Gefährdungspotential zu unterstellen. Die Richter schränkten aber ein, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen habe, ob die der Norm zu Grunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen. Der VDH wird diese vom Verfassungsgericht auferlegte Beobachtungsleistung einfordern.
VDH-Präsident Uwe Fischer zeigte sich enttäuscht: "Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Rasselisten. Diese haben in zahlreichen Landesverordnungen und im Bundesgesetz eine Scheinsicherheit geschaffen und den Schutz der Bevölkerung keineswegs verbessert. Wir brauchen wirkungsvolle und praxisgerechte Regelungen, die dann konsequent angewendet werden."
Der VDH dankt den an der Klage beteiligten Hundehaltern für ihr großes Engagement und betont, auch zukünftig die Position des Verbandes offensiv zu vertreten und für sinnvolle Regelungen zu kämpfen.
Den Wortlaut der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter:
<http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20040316_1bvr177801.html>