Kennt jemand nen guten Juristen?

In Ergänzung zu Crabat's Liste oben noch eine Adresse für Bayern bzw. Hessen

Kanzelei Hauck & Edelmann
München und Marburg

Wir haben diese Kanzlei mittlerweile bereits drei mal beauftragt. Einmal handelte es sich um einen (angeblichen) Angriff eines Rottweilers in einem Münchner Mietshaus, wo es auch zur Gerichtsverhandlung kam. Hier brauchten wir einen Anwalt für Strafrecht.
Dann ging es um einen eingezogenen Liste1-Hund im TH München. Hier stand uns die Kanzlei zwar nur beratend, trotzdem erfolgreich zur Seite.
Zuletzt hab ich mir mit dieser Kanzlei die Dokumente über Cara's Klinikaufenthalt erfolgreich vor Gericht erstritten.

Anmerkung:
die Kanzlei übernimmt Mandate nur nach vorheriger Abschätzung einer realistischen Erfolgsaussicht. Bei angeblichen oder tatsächlichen Beissvorfällen kann es sein, dass man einen Anwalt für STRAFRECHT braucht. Hier wird dann nicht nach Gebührenordnung abgerechnet, sondern es wird VORHER ein Honorar vereinbart.

Skooby-Sky - ich drücke euch auch ganz fest die Daumen. Gerade bei derartigen Vorwürfen geht es ganz entscheidend um das Engagement eures Anwaltes. Wir hatten einen Traum von Anwältin, ihre Fähigkeit Aussagen zu zerpflücken und zu widerlegen war fernsehreif. Und führte auch zum dementsprechenden Erfolg.
 
  • 2. Mai 2024
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Hi Gabi ... hast du hier schon mal geguckt?
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OT :

Könnte man / irgendwer nicht diese Anwaltsliste - natürlich nur als Anhaltspunkt zu verstehen - nicht "festpinnen" irgendwo ?

:hallo:
 
Es gibt bei Hund und Halter noch eine weitere Anwältin, zu der Herr Weidemann mal eine Bekannte verwiesen hatte, dessen Fall er aus persönlichen Gründen nicht annehmen konnte/wollte.
Das ist die Anke C. Nielsen. Sie ist 1. Vorsitzende von Hund und Halter.
Ich weiß aber nicht, ob sie noch praktiziert. Auf der Internetseite der Kanzlei, in der sie mal war, wird sie nicht mehr gefüht. Hier sind die Kontaktdaten, müsste man mal nachfragen:

Oder weiß da jemand was?
 
Hier wird dann nicht nach Gebührenordnung abgerechnet, sondern es wird VORHER ein Honorar vereinbart.

Heißt, man zahlt mehr, als in der Gebührenordnung vorgesehen ;)?

Kann man wohl so sagen, ja.

Ich kenne mich zufällig (aufgrund meines Jobs) sehr gut aus im Gebührenrecht. Prüfe täglich "hunderte" von Kostenrechnungen der Anwälte, also wenn man jemand ne Fragen hat, gerne!
 
Es gibt bei Hund und Halter noch eine weitere Anwältin, zu der Herr Weidemann mal eine Bekannte verwiesen hatte, dessen Fall er aus persönlichen Gründen nicht annehmen konnte/wollte.
Das ist die Anke C. Nielsen. Sie ist 1. Vorsitzende von Hund und Halter.
Ich weiß aber nicht, ob sie noch praktiziert. Auf der Internetseite der Kanzlei, in der sie mal war, wird sie nicht mehr gefüht. Hier sind die Kontaktdaten, müsste man mal nachfragen:

Oder weiß da jemand was?

nein, tut sie nicht.. ;)
 
Hier wird dann nicht nach Gebührenordnung abgerechnet, sondern es wird VORHER ein Honorar vereinbart.

Heißt, man zahlt mehr, als in der Gebührenordnung vorgesehen ;)?

Nein, das heisst es nicht. Gebührenordnung geht nur da, wo es um Streitwerte geht. Wo würdest du denn so den Streitwert ansetzen für zB Körperverletzung oder Totschlag?
Das ist die ganz normale Praxis im Strafrecht. Punkt.
 
Hier wird dann nicht nach Gebührenordnung abgerechnet, sondern es wird VORHER ein Honorar vereinbart.

Heißt, man zahlt mehr, als in der Gebührenordnung vorgesehen ;)?


Kann man wohl so sagen, ja.

Ich kenne mich zufällig (aufgrund meines Jobs) sehr gut aus im Gebührenrecht. Prüfe täglich "hunderte" von Kostenrechnungen der Anwälte, also wenn man jemand ne Fragen hat, gerne!

Es ging um die Differenzierung (bezüglich der Kosten, die auf einen zukommen) zwischen Straf- und Zivilrecht. Im Strafrecht gibt es keine "Kostenrechnungen" - es werden Honorare vereinbart.

Darauf bezog sich auch das "hier" und nicht auf einen bestimmten Anwalt. Bitte beim Zitieren darauf achten, Sätze nicht sinnentstellend aus dem Zusammenhang zu reissen. Dankeschön.
 
Hier wird dann nicht nach Gebührenordnung abgerechnet, sondern es wird VORHER ein Honorar vereinbart.

Heißt, man zahlt mehr, als in der Gebührenordnung vorgesehen ;)?

Konnte es auch ne Pauschale sein :verwirrt: ? So war's bei uns im Steuerbùro oft, drauf gezählt haben dann in der Regel nur wir Angestellte :unsicher:

Völlig richtig Manny, es ist ein pauschales Honorar, das in aller Regel vorher vereinbart wird. Meist bis zu einem bestimmten "Punkt" eines Verfahrens. zB bis zur Hauptverhandlung, oder für die Hauptverhandlung - wie auch immer, das ist natürlich von Fall zu Fall sehr unterschiedlich.
 
Hier wird dann nicht nach Gebührenordnung abgerechnet, sondern es wird VORHER ein Honorar vereinbart.

Heißt, man zahlt mehr, als in der Gebührenordnung vorgesehen ;)?

Nein, das heisst es nicht. Gebührenordnung geht nur da, wo es um Streitwerte geht. Wo würdest du denn so den Streitwert ansetzen für zB Körperverletzung oder Totschlag?
Das ist die ganz normale Praxis im Strafrecht. Punkt.

Also Gabi, ich schätze dich ja in gesundheitlichen Fragen, aber hier musst du wirklich nicht so tun, als hättest du groß Ahnung.

Natürlich ist es ganz normale Praxis im Strafrecht Honorarvereinbarungen zu treffen, weil es sich bei Abrechnung nach dem RVG häufig einfach nicht lohnt, solche Mandate zu übernehmen. Gerade bei schwierigen Fällen zahlt man sonst praktisch drauf.

D.h. aber nicht, dass man nicht nach dem RVG abrechnen könnte und häufig auch macht!
Es ist zwar richtig, dass sich hierbei die Gebühren nicht nach dem Streitwert richten (mit wenigen Ausnahmen). Vielmehr ergibt sich dann aus Teil 4 der VV zum RVG, genauer aus Nr. 4100 ff, was so an Gebühren anfällt:


Und da Anwälte nicht rechnen, gibt es da sogar tolle Rechner für:

Da kannst du dann auch sehen, was eine Körperverletzung und was ein Totschlag wert ist ;)

Regelmäßig zahlt man bei Pauschal- oder Stundenhonoraren mehr, als das, was man nach dem RVG zahlen würde. Es gibt einige wenige Fälle und Anwälte, wo das nicht so ist. Es hat sich bei deinem Posting so angehört, als wäre so eine Vereinbarung etwas Positives für den Mandanten. Das ist es häufig gerade nicht.

:hallo:
 
Dem kann ich nur zustimmen. Wenns ums Strafrecht geht, ist es natürlich was anderes. Bin von Zivil ausgegangen und da sind Gebührenvereinbarungen eigentlich immer teurer. Habs noch nicht anders erlebt. Aber egal. Strafrechtlich gesehen bekommen die Verteidiger ihr Geld aber auch meist vom Gericht. Aber nun gut, diskutiert mal weiter, hier geht's ja sowieso um was anderes.
 
Heißt, man zahlt mehr, als in der Gebührenordnung vorgesehen ;)?

Nein, das heisst es nicht. Gebührenordnung geht nur da, wo es um Streitwerte geht. Wo würdest du denn so den Streitwert ansetzen für zB Körperverletzung oder Totschlag?
Das ist die ganz normale Praxis im Strafrecht. Punkt.

Also Gabi, ich schätze dich ja in gesundheitlichen Fragen, aber hier musst du wirklich nicht so tun, als hättest du groß Ahnung.

Hab ich das?
Ich hab lediglich meine eigenen Erfahrungen geschildert bzw. einen Teil davon. Seit wann braucht man dafür "groß Ahnung"?

Regelmäßig zahlt man bei Pauschal- oder Stundenhonoraren mehr, als das, was man nach dem RVG zahlen würde.
Es gibt einige wenige Fälle und Anwälte, wo das nicht so ist. Es hat sich bei deinem Posting so angehört, als wäre so eine Vereinbarung etwas Positives für den Mandanten. Das ist es häufig gerade nicht.

Was du aus ein paar wenigen Sätze regelmäßig so glaubst herauslesen bzw. heraushören zu müssen, verblüfft mich immer wieder.

Von Stundenhonoraren hatte ich übrigens überhaupt gar nichts geschrieben - lediglich davon, dass man VORHER vereinbart, was an Honorar zu zahlen ist. Und erwähnt hab ich es lediglich, weil es hier offensichtlich um einen Beissvorfall geht und der möglicherweise ins Strafrecht reichen kann. Ich denke mal, dass der TE an juristischen Spitzfindingkeiten nicht wirklich gelegen ist.
 
Und erwähnt hab ich es lediglich, weil es hier offensichtlich um einen Beissvorfall geht und der möglicherweise ins Strafrecht reichen kann.

:verwirrt:

Wie kommst Du denn darauf? Beißvorfälle zwischen zwei Hunden haben keinerlei strafrechtliche Relevanz.
 
Nein, das heisst es nicht. Gebührenordnung geht nur da, wo es um Streitwerte geht. Wo würdest du denn so den Streitwert ansetzen für zB Körperverletzung oder Totschlag?
Das ist die ganz normale Praxis im Strafrecht. Punkt.

Also Gabi, ich schätze dich ja in gesundheitlichen Fragen, aber hier musst du wirklich nicht so tun, als hättest du groß Ahnung.

Hab ich das?
Ich hab lediglich meine eigenen Erfahrungen geschildert bzw. einen Teil davon. Seit wann braucht man dafür "groß Ahnung"?

In deinem ersten Posting hast du deine Erfahrungen geschildert, richtig ;)
In deinem zweiten Posting hast du dagegen behauptet, man könne nicht nach der "Gebührenordnung" abrechnen und müsse daher Vereinbarungen treffen. Um das zu behaupten, sollte man imho halt ein wenig Ahnung haben.

Gabi schrieb:
Lana schrieb:
Regelmäßig zahlt man bei Pauschal- oder Stundenhonoraren mehr, als das, was man nach dem RVG zahlen würde.
Es gibt einige wenige Fälle und Anwälte, wo das nicht so ist. Es hat sich bei deinem Posting so angehört, als wäre so eine Vereinbarung etwas Positives für den Mandanten. Das ist es häufig gerade nicht.

Was du aus ein paar wenigen Sätze regelmäßig so glaubst herauslesen bzw. heraushören zu müssen, verblüfft mich immer wieder.

Ich wüsste nicht, dass ich hier so aktiv wäre, dass du regelmäßig etwas von mir lesen könntest, wo ich glaube "etwas herausgelesen" zu haben. Aber schön, wenn meine Beiträge im Gedächtnis bleiben, auch wenn's im Negativen ist ;)

Aber um noch mal auf meinen Kommentar einzugehen. Dem TE geht es darum, nicht zu viel Geld zahlen zu müssen (das lese ich dreisterweise aus seinem Eingangspost heraus), daher gefällt ihm nicht, dass der favorisierte Anwalt keine genaue Summe nennt. Da ist so eine "Pauschalvereinbarung" ja eine gute Sache, würde man denken, auch wenn das von deiner Seite bloß als Hinweis zur genannten Kanzlei gemeint war.
Und gleichgültig wie das jetzt dein Anwalt so handhabt, ist eine solche Vereinbarung regelmäßig teurer, als eine Abrechnung nach RVG. Schon allein deshalb, weil die Bundesrechtsanwaltsordnung eine Abrechnung unterhalb der RVG-Sätze nur in Ausnahmefällen zulässt.
Mit einer Vereinbarung fährt man also finanziell meist erstmal schlechter, wobei sich ein "guter" Anwalt im Endeffekt natürlich mehr lohnt, als ein schlechter. Das muss man in seine Überlegungen natürlich mit einbeziehen.

Es sollte einfach ein sachdienlicher Hinweis sein, der vielleicht etwas blöd verpackt war.
Und ja, es gibt sogar manche Anwälte, die aus "sozialen" Gründen von bedürftigen Mandanten weniger fordern. Oder sonstwie Abreden treffen. Das ist aber eher selten, regelmäßig zahlt man dabei mehr. Wie das dein Anwalt so macht, weiß ich nicht, daher das Fragezeichen.

Von Stundenhonoraren hatte ich übrigens überhaupt gar nichts geschrieben - lediglich davon, dass man VORHER vereinbart, was an Honorar zu zahlen ist. Und erwähnt hab ich es lediglich, weil es hier offensichtlich um einen Beissvorfall geht und der möglicherweise ins Strafrecht reichen kann. Ich denke mal, dass der TE an juristischen Spitzfindingkeiten nicht wirklich gelegen ist.

Pauschal- und Stundenhonorare sind einfach die gängisten Vereinbarungen, die Anwälte treffen. Dass du nichts von Stundenhonoraren gesagt hast, weiß ich.
Ob der TE, dem es gerade auch um's Geld geht, meinen Hinweis als so unpassend spitzfindig empfindet, bleibt ihm überlassen.
 
Also Gabi, ich schätze dich ja in gesundheitlichen Fragen, aber hier musst du wirklich nicht so tun, als hättest du groß Ahnung.

Hab ich das?
Ich hab lediglich meine eigenen Erfahrungen geschildert bzw. einen Teil davon. Seit wann braucht man dafür "groß Ahnung"?

In deinem ersten Posting hast du deine Erfahrungen geschildert, richtig ;)
In deinem zweiten Posting hast du dagegen behauptet, man könne nicht nach der "Gebührenordnung" abrechnen und müsse daher Vereinbarungen treffen. Um das zu behaupten, sollte man imho halt ein wenig Ahnung haben.


Aber um noch mal auf meinen Kommentar einzugehen. Dem TE geht es darum, nicht zu viel Geld zahlen zu müssen (das lese ich dreisterweise aus seinem Eingangspost heraus), daher gefällt ihm nicht, dass der favorisierte Anwalt keine genaue Summe nennt.
Wörtlich bezeichnete sie es so: Er hat sich sehr ungenau ausgedrückt, was das Geld angeht.

Wozu es ja überhaupt keinen Grund gibt. Bei derlei "rumdrucksen" bin ich dann auch vorsichtig - und suche mir einen anderen Anwalt.

Mag sein, dass ich mit Pauschalen auf die eine oder andere Weise schlechter fahre. Darum ging es mir aber überhaupt nicht. Auf jeden Fall kann man eine klare Auskunft bekommen, nicht?


Da ist so eine "Pauschalvereinbarung" ja eine gute Sache, würde man denken, auch wenn das von deiner Seite bloß als Hinweis zur genannten Kanzlei gemeint war.

Nein, nicht zur Kanzlei. Nur zur üblichen Praxis bezüglich Strafrechtsangelegenheiten. Weil ich davon ausgegangen bin, dass es sich hier -wie geschildert- um einen ungerechtfertigten Vorwurf handelt und aus eigener Erfahrung leider weiss, wohin das ggfs. führen kann. Rein nur für den Fall dass, also.

Eigentlich auch, um ein bißchen Unsicherheit raus zu nehmen - im Falle einer Pauschale könnte man am Telefon ja vielleicht nicht so spontan sagen, was man dafür haben will.


Und gleichgültig wie das jetzt dein Anwalt so handhabt
Keine Ahnung - hat ja die Gegenseite zahlen müssen ;)
Wir waren auch nur Nebenkläger (heisst das so?).

Die anderen Fälle waren Zivilrecht. Aber auch da wusste ich zumindest die Größenordnung dessen, was auf mich zukommt, weil ja der Streitwert klar war.


, ist eine solche Vereinbarung regelmäßig teurer, als eine Abrechnung nach RVG.
Die von mir genannte Kanzlei kannte ich von einem hier nicht aufgezählten Fall, weil er nichts mit Hunden zu tun hatte. Hier hatten wir die Kanzlei gewechselt. In der einen haben wir gut das Doppelte gezahlt, diese Kanzlei schrieb zig Briefe, einer unsinniger als der andere, es gab zig Besprechungen und Telefonate, etc. pp. Trotz Vereinbarung wurde dann noch jede Kopie abgerechnet. Eine bekannte Kanzlei die uns von allen als "der Beste" empfohlen worden war.

Bei der anderen Kanzlei dann war es etwa die Hälfte. Ich persönlich würde mich fast trauen zu wetten, dass der Aufwand für die Kanzlei sich auf das Erstgespräch, die Akteneinsicht und ein, zwei Formschreiben (Mandatsübernahme, Akteneinsicht u.ä.) - sowie ein einziges Telefonat beschränkte. Bezogen darauf müsste ich das Honorar jetzt sicher als "überzogen" bezeichnen. Bezogen darauf, dass binnen kürzester Zeit ungerechtfertigte Anschuldigen ohne jede Klage oder gar Verhandlung vom Tisch gefegt wurden - hätte ich auch gerne mehr gezahlt.

Mit einer Vereinbarung fährt man also finanziell meist erstmal schlechter, wobei sich ein "guter" Anwalt im Endeffekt natürlich mehr lohnt, als ein schlechter. Das muss man in seine Überlegungen natürlich mit einbeziehen.
Ggfs. ist ein guter Anwalt unbezahlbar. Im übertragenen Sinne gemeint natürlich.

Es sollte einfach ein sachdienlicher Hinweis sein, der vielleicht etwas blöd verpackt war.
Und ja, es gibt sogar manche Anwälte, die aus "sozialen" Gründen von bedürftigen Mandanten weniger fordern. Oder sonstwie Abreden treffen. Das ist aber eher selten, regelmäßig zahlt man dabei mehr. Wie das dein Anwalt so macht, weiß ich nicht, daher das Fragezeichen.
Da ich nur von einer Kanzlei gesprochen habe, und ich mittlerweile schon Erfahrungen mit 3 der dort tätigen Anwälte habe, kann ich dir das so pauschal auch nicht sagen. Es waren ja auch alles sehr unterschiedliche Fälle.

Das Erstreiten von Cara's Unterlagen aus der Klinik war einigermaßen komplex und speziell, wurde aber ganz normal nach Gebührenordnung anhand des Streitwertes abgerechnet. Verglichen mit der Zeit die er sich genommen hat, war es geradezu lächerlich wenig.

Ob der TE, dem es gerade auch um's Geld geht, meinen Hinweis als so unpassend spitzfindig empfindet, bleibt ihm überlassen.
Sie (oder er) hat doch in ihrem/seinem zweiten Post wirklich ganz klar und deutlich erklärt, worum es geht. Post #5 eigentlich auch. Ich kann da beim besten Willen nicht herauslesen, dass es hier nur ums Geld gehen würde. Dann hätte ich auch sicher nix dazu geschrieben...
 
Huhu,

zum Glück brauchte ich noch nie einen Anwalt, aber könnte man sowas nicht auch über seine private Rechtsschutzversicherung laufen lassen?
Wenn man eine hat...

Oder würden die sowas nicht übernhemen?
 
wenn du Verwaltungsrechtsschutz mit abgeschlossen hast, ja.
 
Hallo Leute,

ich habe was die Anwaltskosten angeht, 20 Jusiten angeschrieben. Es gab grosse Unterschiede. Eine war sogar dabei, die wollte das ganze nur für 150€ machen(Beratungsschein) und ein anderer wollte erstmal 500€ Vorkasse!

Natürlich ist ein guter Anwalt unbezahlbar, doch sehr oft zahlt man viel zu viel. Daher ist es wichtig zu wissen, wer gut ist und sein Geld Wert ist. Und die Absicht war, hier durch eure Erfahrungen mit Juristen, gute genannt zu bekommen. Gemeinsamm wissen wir mehr :)

Danke für die vielen Einträge und euer Interesse!
 
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