Ich hoffe ich bin hier in der richtigen Kategorie.
Folgender Sachverhalt:
Eine Bekannte hat einen Hund in Holland gekauft, dieser hat nun die uneingeschränkte ZZL des VDH. Sie hat eine Deckanfrage, allerdings möchte die Züchterin des Hundes dies verbieten. Gründe die dagegen sprechen sind, dass beide Hunde aus Linienzuchten sind und beide in 4. Generation einen Verwandten haben.
Im Kaufvertrag steht, dass sie jede Verpaarung von ihr genehmigen lassen muss.
Nun meine Frage, hat dies vor Gericht Bestand? Darf man sowas in den Kaufvertrag mit aufnehmen?
Danke euch schon mal
Folgender Sachverhalt:
Eine Bekannte hat einen Hund in Holland gekauft, dieser hat nun die uneingeschränkte ZZL des VDH. Sie hat eine Deckanfrage, allerdings möchte die Züchterin des Hundes dies verbieten. Gründe die dagegen sprechen sind, dass beide Hunde aus Linienzuchten sind und beide in 4. Generation einen Verwandten haben.
Im Kaufvertrag steht, dass sie jede Verpaarung von ihr genehmigen lassen muss.
Nun meine Frage, hat dies vor Gericht Bestand? Darf man sowas in den Kaufvertrag mit aufnehmen?
Danke euch schon mal