Hier irrt dein TA leider. Gemeinden können für bestimmte Rassen eine erhöhte Hundesteuer erheben, auch wenn diese Rasse nicht als "Kampfhund" oder "gefährlicher Hund" in einer Landeshundeverordnung oder einem Landeshundegesetz aufgeführt ist.Ginchen schrieb:hallo ich brauche mal umbedingt eure Hilfe, ich habe eine 1 1/2 jährige Dobi Hündin und nun hab ich Sie bei der Stadt Braunschweig angemeldet und muss 600,00 € jährlich zahlen. Als ich das meinem Tierarzt erzählte, sagte der mir, dass diese Hundeverordnung angeblich vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig angefochten wurde und die Stadt somit eigentlich diese Kampfundsteuer nicht verlangen darf.
Es ist richtig, daß es in dem neuen niedersächsischen Hundegesetz keine Rasseliste mehr gibt, aber wie oben gesagt spielt das für die Erhebung einer Kampfhundesteuer keine Rolle.Ginchen schrieb:Der Mann bei der Stadt war eigentlich sehr nett, er sagte, dass ich dann dagegen klagen müsste, er könne da nichts machen und die Kampfhundesteuer abkassieren. Nun habe ich aber auch gehört, dass es diese Hundeliste in Niedersachsen nicht mehr gibt? Wer kann mir dazu Auskunft geben, denn mit den 600,00 € bin ich momentan einwenig überfordert aber das schaffen wir notfalls auch noch.
Das Verwaltungsgericht ist für einen Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid nicht zuständig! Entweder hast du etwas falsch verstanden oder man hat dir schlicht eine falsche Auskunft erteilt.Ginchen schrieb:Danke dir für die schnelle Antwort. Ich habe gerade mit dem Verwaltungsgericht telefoniert und die Dame sagte, dass ich mit dem Bescheid vorbeikommen soll und Widerspruch einlegen soll.
Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist keineswegs kostenfrei!Ginchen schrieb:Sie meinte auch, dass es schon in vielen Fällen geklappt hat, da der Dobermann nicht zu den ich sage mal "ganz gefährlichen" Rassen gehört sowie der Rottwieler, sie meinte auch, dass darurch erstmal keine Kosten entstehen. Ein Versuch ist es wert, werden dann mal morgen zum Gericht gehen und micht auch mal erkundigen, ob dieses Hundegesetz wirklich angefochten wrude, vielleicht verraten Sie mir beim persönlichem Gespräch mehr. Ansonsten kommt man und die Kampfhundsteuer nicht herum so wie es aussieht.
In eurer Hundesatzung steht er drauf und Hunde die nach 2000 angeschafft wurden unterliegen der erhöhten Steuer.Ich würde noch einmal auf den Wegfall der Rasseliste hinweisen.Dobi schrieb:Hier ein Gerichtsurteil, das Du zur Begründung für deinen Widerspruch bei der Behörde anführen könntest:
Zu Deiner Mail: Ich musste noch nie die erhöhte Steuer zahlen, da der Dobermann in unserer städtischen Hundeverordnung nie aufgeführt war. Ständen sie auf der Liste , würde ich für beide Hunde zusammen ca. 1400 € Steuern zahlen müssen. So sind es aber "nur" 240 €
Dobi, das ist zwar ein erfreuliches Urteil, jedoch wurde es nur von einem erstinstanzlichen Gericht (VG Göttingen) gefällt und hat keine präjudizierende Wirkung, sprich das VG Braunschweig, vor dem in diesem Fall ja die Klage zu führen wäre, kann ganz anders entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit, daß das VG Braunschweig das auch tun wird, ist sehr hoch, da es bereits am 18.05.2004 die Rechtmäßigkeit der Kampfhundesteuer in der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig bejaht hat.Dobi schrieb:Hier ein Gerichtsurteil, das Du zur Begründung für deinen Widerspruch bei der Behörde anführen könntest:
verstehe ich das richtig, wenn die gemeinde meint, ein dackel sei gefährlich, dann können die 600 euro steuer erheben? is ja wie im mittelalterWolfgang schrieb:Es ist richtig, daß es in dem neuen niedersächsischen Hundegesetz keine Rasseliste mehr gibt, aber wie oben gesagt spielt das für die Erhebung einer Kampfhundesteuer keine Rolle.