Kampfhundesteuer ohne vorhandene Kampfhunde
1000 Mark muss der Halter eines so genannten Kampfhundes jährlich an die Gemeinde Bernitt abführen. So hoch wurde von den Gemeindevertretern auf ihrer Sitzung am Dienstagabend eine Steuer auf die gefährlichen Vierbeiner festgesetzt. Damit ist die Großgemeinde die erste im Amt Bützow-Land, die für zwölf definierte Rassen und Mischlinge eine Extra-Steuer erhebt. Das wird in Bernitt aber niemanden in eine soziale Notsituation bringen. Denn, so Bürgermeister Erhard Finck, bisher waren nur zwei Kampfhunde in der Gemeinde bekannt. Deren Besitzer hätten bisher keinen "Hundeführerschein" für ihre Begleiter beantragt, und in letzter Zeit wurden die beiden Tiere auch nicht mehr gesehen. Offenbar wurden sie anderweitig untergebracht, das werde man aber prüfen. Mit der neuen Satzung wolle man die Verantwortung der Gemeinde für ihre Bürger auch auf diesem Gebiet dokumentieren, sagt der Bürgermeister. Sollte also jemand die Absicht haben, sich solch ein Tier zuzulegen oder mit einem gefährlichen Hund nach Bernitt zu ziehen, wisse er schon vorab, was auf ihn zukommt.
Ansonsten blieb es in Sachen Hundesteuer bei den bisherigen Sätzen: Für das erste Tier sind 40 Mark zu löhnen, für das zweite 60 Mark und für den dritten Hund 100 Mark. Immerhin 17100 Mark Einnahmen sieht der gemeindliche Haushaltsplan 2001 an Einnahmen aus der Hundesteuer vor, genau so viel wie im Vorjahr. Dass der Kampfhunde-Obolus rückwirkend ab dem 1. Januar zu entrichten ist, hat also bestenfalls symbolischen Wert. Das Ziel ist wohl eher Abschreckung, einen Geldsegen kann sich die Gemeinde kaum erhoffen.
Quelle: wischerath@web.de
1000 Mark muss der Halter eines so genannten Kampfhundes jährlich an die Gemeinde Bernitt abführen. So hoch wurde von den Gemeindevertretern auf ihrer Sitzung am Dienstagabend eine Steuer auf die gefährlichen Vierbeiner festgesetzt. Damit ist die Großgemeinde die erste im Amt Bützow-Land, die für zwölf definierte Rassen und Mischlinge eine Extra-Steuer erhebt. Das wird in Bernitt aber niemanden in eine soziale Notsituation bringen. Denn, so Bürgermeister Erhard Finck, bisher waren nur zwei Kampfhunde in der Gemeinde bekannt. Deren Besitzer hätten bisher keinen "Hundeführerschein" für ihre Begleiter beantragt, und in letzter Zeit wurden die beiden Tiere auch nicht mehr gesehen. Offenbar wurden sie anderweitig untergebracht, das werde man aber prüfen. Mit der neuen Satzung wolle man die Verantwortung der Gemeinde für ihre Bürger auch auf diesem Gebiet dokumentieren, sagt der Bürgermeister. Sollte also jemand die Absicht haben, sich solch ein Tier zuzulegen oder mit einem gefährlichen Hund nach Bernitt zu ziehen, wisse er schon vorab, was auf ihn zukommt.
Ansonsten blieb es in Sachen Hundesteuer bei den bisherigen Sätzen: Für das erste Tier sind 40 Mark zu löhnen, für das zweite 60 Mark und für den dritten Hund 100 Mark. Immerhin 17100 Mark Einnahmen sieht der gemeindliche Haushaltsplan 2001 an Einnahmen aus der Hundesteuer vor, genau so viel wie im Vorjahr. Dass der Kampfhunde-Obolus rückwirkend ab dem 1. Januar zu entrichten ist, hat also bestenfalls symbolischen Wert. Das Ziel ist wohl eher Abschreckung, einen Geldsegen kann sich die Gemeinde kaum erhoffen.
Quelle: wischerath@web.de