Kampfhundesteuer ohne vorhandene Kampfhunde

merlin

20 Jahre Mitglied
Kampfhundesteuer ohne vorhandene Kampfhunde


1000 Mark muss der Halter eines so genannten Kampfhundes jährlich an die Gemeinde Bernitt abführen. So hoch wurde von den Gemeindevertretern auf ihrer Sitzung am Dienstagabend eine Steuer auf die gefährlichen Vierbeiner festgesetzt. Damit ist die Großgemeinde die erste im Amt Bützow-Land, die für zwölf definierte Rassen und Mischlinge eine Extra-Steuer erhebt. Das wird in Bernitt aber niemanden in eine soziale Notsituation bringen. Denn, so Bürgermeister Erhard Finck, bisher waren nur zwei Kampfhunde in der Gemeinde bekannt. Deren Besitzer hätten bisher keinen "Hundeführerschein" für ihre Begleiter beantragt, und in letzter Zeit wurden die beiden Tiere auch nicht mehr gesehen. Offenbar wurden sie anderweitig untergebracht, das werde man aber prüfen. Mit der neuen Satzung wolle man die Verantwortung der Gemeinde für ihre Bürger auch auf diesem Gebiet dokumentieren, sagt der Bürgermeister. Sollte also jemand die Absicht haben, sich solch ein Tier zuzulegen oder mit einem gefährlichen Hund nach Bernitt zu ziehen, wisse er schon vorab, was auf ihn zukommt.

Ansonsten blieb es in Sachen Hundesteuer bei den bisherigen Sätzen: Für das erste Tier sind 40 Mark zu löhnen, für das zweite 60 Mark und für den dritten Hund 100 Mark. Immerhin 17100 Mark Einnahmen sieht der gemeindliche Haushaltsplan 2001 an Einnahmen aus der Hundesteuer vor, genau so viel wie im Vorjahr. Dass der Kampfhunde-Obolus rückwirkend ab dem 1. Januar zu entrichten ist, hat also bestenfalls symbolischen Wert. Das Ziel ist wohl eher Abschreckung, einen Geldsegen kann sich die Gemeinde kaum erhoffen.
Quelle: [email protected]
 
  • 19. April 2024
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Hi merlin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Die eine erhebt für die bereits reg. Hunde keine erhöhte Hundesteuer und die andere erhebt eine.
Gegen den Steuerbescheid,den ich letzte Woche erhalten habe, habe ich Widerspruch erhoben und mit dem Bürgermeister gesprochen,da es bei uns in der Gemeinde lediglich 5 der gestraften Hundehalter gibt. Dieser hat mir unwiderruflich zugesichert, in dem Landkreis Darmstadt-Dieburg,in Hessen, sich zu erkundigen, wie es andere Gemeinden machen und wird sich der Mehrheit anschließen, da die bisherige Hundesteuersatzung keine Ausnahmen zuläßt. Die Satzung von Frankfurt am Main läßt eine Ausnahme ausdrücklich zu. Ich habe erst mal meinen Hund abgemeldet und off. meinem Schwager, der amerikaner ist, übergeben. Nach Klärung werde ich meinen Hund wieder auf mich anmelden.
 
Na ja, hoffentlich hat sich dieser Hundehalter mal nen Anwalt gesucht.... die Hundesteuer darf nämlich nur auf das 10-fache der "normalen" Hundesteuer erhöht werden ...

Liebe Grüße

Sunny
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Ok, aber das hat jetzt nichts mit der Gefährlichkeit der Rasse und der etwaigen Möglichkeit der Gemeinden, erhöhte Hundesteuer zu beschließen zu tun, weswegen ich die Kurve zu diesem Link nicht gekriegt habe..
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