Aachner-Narchrichten 29.11.2000
Auch in Aachen achtfacher Steuersatz vorgesehen.
Kampfhunde werden teuer
Aachen. Auch in Aachen soll in Zukunft eine gesonderte Steuer für Kampfhunde eingeführt werden. Nach den Plänen der Verwaltung soll der Steuersatz für diese Hunde achtmal so hoch wie der übliche Hundesteuersatz sein.
Ist für einen Hund normalerweise ein Betrag von 174 Mark an Steuer vorgesehen, so ist für einen gefährlich eingestuften Hund die Summe von 1392 Mark zu zahlen. Wer mehr als drei Kampfhunde hält muss sogar einen Betrag von 2208 Mark je Hund zahlen. Dies sieht eine Vorlage des Städtischen fachbereiches Steuern an den Finanzausschuss und Rat der Stadt vor. Die geplante Änderung soll nach Vorschlag der Verwaltung zum 1. Januar 2001 in Kraft treten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung die Erhöhung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde für rechtens erklärt und die Festsetzung eines achtfachen Steuersatzes nicht beanstandet. Unter die geplante Steuererhöhung sollen die folgenden Rassen fallen:
American Staffordshire, Bandog, Bordeaux-Dogge, Bullterrier, Chinesicher Kampfhund, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Pitbull Terrier, Römischer Kampfhund, Staffordshire Bullterrier, und Tosa Inu sowie alle Kreuzungen dieser Rassen. Steuerermäßigungen und -befreiungen werden für diese als gefährlich eingestuften Tiere ausgeschlossen.
Eine Ausdehnung der höheren städtischen Steuer auf zum Beispiel Akbas, Berger de Brie, Bullmastiff, Carpatin, Dobermann, Estrela-Berghund, Kangal, Komodor, Pyrenäenberghund oder Rottweiler ist nicht vorgesehen. Jedoch kann im Einzelfall die erhöhte Steuer auch für solche Hunde Anwendung finden, die vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft wurden.
Dies kann zum Beispiel sein, wenn ein Hund wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen hat, die Angriffslust des Tieres über das natürliche Maß hinausgeht oder es sich nach amtsärztlichem Gutachten als bissig erwiesen hat.
Zahl wird ermittelt
Die Anzahl der Hunde, die unter diese Änderung der Hundesteuersatzung fällt, wird nach Auskunft des städtischen Presseamtes derzeit von der Verwaltung ermittelt.
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Gott sei Dank sind alle Kamphundehalter Millionäre!!!!!!
www.de-adit.de
Astrid und die Sabberbande
Auch in Aachen achtfacher Steuersatz vorgesehen.
Kampfhunde werden teuer
Aachen. Auch in Aachen soll in Zukunft eine gesonderte Steuer für Kampfhunde eingeführt werden. Nach den Plänen der Verwaltung soll der Steuersatz für diese Hunde achtmal so hoch wie der übliche Hundesteuersatz sein.
Ist für einen Hund normalerweise ein Betrag von 174 Mark an Steuer vorgesehen, so ist für einen gefährlich eingestuften Hund die Summe von 1392 Mark zu zahlen. Wer mehr als drei Kampfhunde hält muss sogar einen Betrag von 2208 Mark je Hund zahlen. Dies sieht eine Vorlage des Städtischen fachbereiches Steuern an den Finanzausschuss und Rat der Stadt vor. Die geplante Änderung soll nach Vorschlag der Verwaltung zum 1. Januar 2001 in Kraft treten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung die Erhöhung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde für rechtens erklärt und die Festsetzung eines achtfachen Steuersatzes nicht beanstandet. Unter die geplante Steuererhöhung sollen die folgenden Rassen fallen:
American Staffordshire, Bandog, Bordeaux-Dogge, Bullterrier, Chinesicher Kampfhund, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Pitbull Terrier, Römischer Kampfhund, Staffordshire Bullterrier, und Tosa Inu sowie alle Kreuzungen dieser Rassen. Steuerermäßigungen und -befreiungen werden für diese als gefährlich eingestuften Tiere ausgeschlossen.
Eine Ausdehnung der höheren städtischen Steuer auf zum Beispiel Akbas, Berger de Brie, Bullmastiff, Carpatin, Dobermann, Estrela-Berghund, Kangal, Komodor, Pyrenäenberghund oder Rottweiler ist nicht vorgesehen. Jedoch kann im Einzelfall die erhöhte Steuer auch für solche Hunde Anwendung finden, die vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft wurden.
Dies kann zum Beispiel sein, wenn ein Hund wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen hat, die Angriffslust des Tieres über das natürliche Maß hinausgeht oder es sich nach amtsärztlichem Gutachten als bissig erwiesen hat.
Zahl wird ermittelt
Die Anzahl der Hunde, die unter diese Änderung der Hundesteuersatzung fällt, wird nach Auskunft des städtischen Presseamtes derzeit von der Verwaltung ermittelt.
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