"Kampfhunde": Der Bundesrat nimmt Stellung (21.10.2000)

merlin

20 Jahre Mitglied
"Kampfhunde": Der Bundesrat nimmt Stellung (21.10.2000)

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(aho) Der Bundesrat hat sich am Freitag (20.10.2000), in seiner
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
dafür ausgesprochen, das generelle Einfuhrverbot für so genannte
"Kampfhunde" zu verschärfen. Zum einen muss das absolute Einfuhrverbot
nach Ansicht des Bundesrates auf Bullterrier und alle nach Landesrecht
als gefährlich eingestuften Hunderassen ausgedehnt werden. Der
Gesetzentwurf nennt in diesem Zusammenhang nur die Rassen Pitbull-
Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier
sowie Kreuzungen mit den genannten Tieren. Zum anderen sollte die im
Regierungsentwurf vorgesehene Möglichkeit entfallen, im Einzelfall
eine Einfuhrgenehmigung für andere, nach Landesrecht einem Haltungs-,
Zucht- oder Handelsverbot unterworfene Hunde zu erteilen. Darüber
hinaus spricht sich der Bundesrat für die Einführung einer
Pflichthaftpflichtversicherung für alle Hundehalter aus. Eine
Beschränkung der Versicherungspflicht nur auf "gefährliche Hunde"
erscheine nicht zweckmäßig, da auch ein Beißzwischenfall mit einem
bis dahin nicht als gefährlich eingestuften Hund schwerwiegende
Schäden verursachen könne. Hinsichtlich der Ausgestaltung hält der
Bundesrat eine Orientierung an der Pflichtversicherung für Autofahrer
sinnvoll, um Direktansprüche gegen den Versicherer zu ermöglichen und
auch das Handeln des Hundehalters mit einzubeziehen. Weiterhin wird
vorgeschlagen, in einem neuen Straftatbestand nicht nur das Züchten,
sondern auch das Halten und den Handel mit gefährlichen Hunden mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe zu bedrohen.

Außerdem sollte ein Haltungs- und Ausstellungsverbot für alle
Wirbeltiere, an denen tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen wurden,
in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden. Notwendige Ausnahmen
könnten durch Rechtsverordnung geregelt werden.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die überwiegend
länderrechtlichen Regelungen zur Abwehr von Gefahren durch
gefährliche Hunde bundesrechtlich ergänzen. Neben der Einführung
eines Einfuhrverbots gefährlicher Hunde in das Inland soll vor
allem das Tierschutzgesetz verschärft werden. Nach dem Gesetzentwurf
wäre es künftig verboten, Hunde zu züchten, wenn damit zu rechnen
ist, dass bei den Nachkommen unter anderem erblich bedingte
Aggressionssteigerungen auftreten werden. Die Zufügung von Leiden
soll für ein Zuchtverbot nicht mehr Voraussetzung sein.


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merlin
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  • 29. April 2024
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Hallo Merlin,

leider hat der Bundesrat kein Gästebuch. Habe diesen Text auch gefunden. Irgendwie müssen wir jetzt an an den neuen Bundesratspräsidenten herankommen. Da ist aber bisher nur die Privatanschrift ausfindig gemacht worden. Pheinlandpfalz hat leider auch kein Gästebuch. Leider ist eine erneute Klage von Hundehaltern bezüglich Tierquälerei durch Maulkorbtragen mal wieder abgeschmettert worden.

Gruß Wuschel
 
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