Wo genau ist der Entwurf unwiderrufbar hundefeindlich?
Bei allem Verständnis für Frust -das ist zu Platt und zu undifferenziert!
Bei allem Verständnis für Frust -das ist zu Platt und zu undifferenziert!
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Klar, logisch, die Grünen waren es, nicht die SPD, nicht die CDU, neeiiinnn, die Grünen, ganz logisch *gg*Ich gebe mich geschlagen, Spucken und Draufhauen und Kotzen ist einfacher und in Thüringen waren die Grünen schuld
In der Tat: Die auch, die Grünen! Die haben sich geschlossen a) der Stimme enthalten, was damit den "Rasselistenfans" im Landtag in die Hände gespielt hat, und b) haben sie als Partei (die "Grünen" eben) die Idee von der "Rasseliste" prinzipiell für gut und richtig empfunden, was leicht nachgewiesen werden kann. Der Beweis liegt bereits auch darin, daß sie sich bei der Abstimmung zum Gesetz eben NICHT mit einem klaren "Nein" gegen das Gesetz und seiner "Rasseliste" gestellt haben! Das bedeutet ja nicht, daß man die anderen Gesetzespunkte nicht auch ablehnen muß und ablehnt, aber SOLANGE die unwissenschaftliche, widerliche Rasseliste im Gesetz, über das abzustimmen ist, enthalten ist, solange stimmt man einfach nicht dafür. Das haben die dämlichen Grünen, die fürwahr grün hinter den Ohren immer noch sind, was Recht und Wahrheit anbelangt, aber eben nicht gemacht. Damit sind sie für vernünftige Menschen UNWÄHLBAR! Man kann sie nur ablehnen, wenn sie sich nicht ändern, so als Partei!
Bißchen logisch sein, bitte, ja, Pommel?!
Aber ich gebe ja gerne zu, dass es (vordergründig) effektiver ist, sich hier im Thread auszukotzen und eine Partei mit mehreren Strömungen hier nieder zu metzeln.
So - Frau Hämmerling hat auf meine Nachricht eben geantwortet.
Da muss ich erst einmal sagen : Respekt -das bin ich von Politikern nicht gewohnt.
Vor allem antworten die Allermeisten nicht persönlich. Und nicht so schnell.
Frau Hämmerling versteht die Aufregung nicht und bittet darum,
den Entwurf in Ruhe zu lesen.
Sie betont, dass Tötung von Hunden das alleräusserste Mittel sein darf.
Dieser Aspekt gehört aber leider zu einem solchen Entwurf dazu.
Sie schreibt, auch wir, als Hundeliebhaber, sollten nicht verdrängen,
dass es in sehr seltenen Fällen Hunde gibt, die für sich selbst und andere
zur Bedrohung werden.
Nur dann und ausreichender Begutachtung, als letze Möglichkeit, muss
eine Tötung möglich sein.
Wie sie schreibt, werden Einzelheiten noch zu diskutieren sein.
Mein Eindruck : Sie meint es ernst und es ist eine Chance.
( wie ich weiter oben schon überlegte )
Ich hoffe sehr, dass es sich weiterhin gut entwickelt.
Indem Du Deine Gedanken/Befürchtungen darlegst und vielleicht sogar zur Verdeutlichung eine alternative Formulierung überlegst!
§ 10 Abrichten, Zucht von Hunden
(1) Das Abrichten von Hunden nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ist verboten. Bei der Aufzucht und Ausbildung
eines Hundes ist insbesondere auf die Heranbildung eines für Menschen und Tier
sozialverträglichen, dem/der Halterin jederzeit Folge leistenden Hundes hinzuwirken.
(2) Die Zucht, das Inverkehrbringen und der Erwerb von Hunden nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ist
verboten. Bei der Zucht von Hunden ist eine größtmögliche Vielfalt genetischer Verhaltensmerkmale
sicherzustellen. Eine selektive Steigerung genetischer Aggressionsmerkmale ist
verboten.
(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen.
4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden.
Ich stolpere aber tatsächlich schon über §2
Jagdtrieb, nicht unter Gehorsam stehen (was auch immer darunter zu verstehen ist) und selbst gelegentliches aggressives Verhalten anderen Hunden gegenüber hat nichts mit Gefährlichkeit zu tun.
Man könnte es retten, in dem man es als "kann Bestimmung" formulieren würde.
Selbst Bissigkeit gegenüber Menschen heißt nicht automatisch, dass ein Hund gefährlich ist.
Indem Du Deine Gedanken/Befürchtungen darlegst und vielleicht sogar zur Verdeutlichung eine alternative Formulierung überlegst!
Wäre nicht das Problem, so etwas habe ich zig mal gemacht.
Aber mir macht es schon Angst, wenn es anfänglich schon einen so entscheidenden handwerklichen Fehler gibt.
Bei der Formulierung dürfte ich, in Folge dessen, dass danach alle vier Hunde als gefährlich gelten,
- nur noch einzeln mit ihnen spazieren gehen.
- müsste ein Warnschild anbringen
- Abby würde keine praktische Prüfung bestehen und würde ggf. eingezogen oder gar eingeschläfert
- ausgerechnet in der Stadt, wo es mit jagteifrigen Hunden am ungefährlichsten ist müssten sie an die Leine
- auf Freilaufflächen ggf. nur mit Maulkorb
Ein Zuchtverbot von besonders aggressiven Rassen usw.
Welche dann wären?
- wenn ich § 10 dazu nehme müsste ggf. die Zucht von Jagt- und Windhunden verboten werden
Abgesehen davon wird hier die Vererbbarkeit von Eigenschaften unterstellt, die wohl ernsthaft angezweifelt werden kann.
Gäbe es sonst bissige Goldies usw.
Selbst die jetzigen üblichen Verdächtigen könnte man dort wieder drunter packen.
§ 10 Abrichten, Zucht von Hunden
(1) Das Abrichten von Hunden nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ist verboten. Bei der Aufzucht und Ausbildung
eines Hundes ist insbesondere auf die Heranbildung eines für Menschen und Tier
sozialverträglichen, dem/der Halterin jederzeit Folge leistenden Hundes hinzuwirken.
(2) Die Zucht, das Inverkehrbringen und der Erwerb von Hunden nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ist
verboten. Bei der Zucht von Hunden ist eine größtmögliche Vielfalt genetischer Verhaltensmerkmale
sicherzustellen. Eine selektive Steigerung genetischer Aggressionsmerkmale ist
verboten.
(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen.
4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden.
Neben anderen Punkten fehlt mir auch die Selbstverpflichtung einen Beißvorfall genauer auf seine Ursachen zu überprüfen.
Aber sicher, das machen sie ja jetzt schon!
Ich habe damals schon alle genervt, weil ich Verträge, Vereinbarungen usw. "zu genau" gelesen und haarklein interpretiert habe!
Ich sehe es hier ähnlich wie Schnorch. Frau Hämmerling sollte die Gefahr die ihre Formulierungen herstellen, erkennen, wenn sie sich mit der Thematik auseinander gesetzt hat.
Was sie nebenher betont, was aber nicht da steht.....interessiert keinen.
Vorallem wird der Entwurf, wenn er durchkommen sollte (ich glaubs nicht, in der Form), von Gemeindemitarbeitern und Hundelaien ausgelegt und durchgeführt....was da nicht wortwörtlich drin steht, existiert nicht.
Wörtlich steht aber unteranderem das Wort "Annahme" drin...ein kollossal auslegbares Wort für Gemeinden und Amtsvets die einen Hund loswerden wollen.
Ist genauso schwammig. Damit ist die Masse der "Oma-Hunde", die sich so ne kleine Fusshupe holen, auf einmal gefährlich. Und wie genau definiert man "unterordnen" oder "widersetzen"? Im Übrigen kommt auch hier wieder an belibig vielen Punkten, wo es um Fakten geht, der Verweis auf eine noch nicht existierende Rechtsverordnung.1. Vielleicht umformulieren in 'andauernd in der praktischen Prüfung der Einwirkung des Hundehalters widersetzen'§2
(2) Gefährliche Hunde: Alle Hunde, die sich
1. nicht unterordnen,
2. Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben,
3. sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erwiesen haben,
4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden
Wie soll das definiert und überprüft werden?
Empfehlungen haben in einem Gesetz nix zu suchen. Auch dieser Entwurf schafft nur wieder Ermessensspielräume durch schwammige Formulierungen. Ist auch interessant zu sehen, dass die Frau im gleichen Text, wo sie die Rasselisten anprangert, darauf hinweist, dass man ja für bestimmte Hunde noch Auflagen über das normale Gesetz hinaus machen könnte.Vorschlag: 'die Sachkunde in Theorie und Praxis nicht abhängig machen von der Größe'§4
(4) Die zur Hundehaltung nötige Sachkunde wird auch HundehalterInnen von kleinen Hunden
empfohlen.
Also wieder nicht für ALLE Hunde, einer Empfehlung werden wohl die wenigaten nachkommen, verständlicherweise....und warum auch?
Damit wären doch alle FCI-angeschlossenen Verbände tot, oder? Die können doch nicht national den Zuchtstandard ändern. Schon gar nicht auf BL-Ebene.Verstehe ich jetzt nicht, gibt es nicht schon Zuchtrichtungen, die sich genau das auf die Fahnen schreiben?§10
(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen.
Damit würden sich Rassestandards von Hunderassen, die zT eine lange Tradition und Funktion haben, nach einem dt Gesetz ändern und richten? Eine Frechheit. Einige Rassen dürften demnach auch nicht mehr in Deutschland gezüchtet werden, da sie ihren Sinn mit Änderung der Standards verlieren würden.