Jetzt drehen die in Berlin völlig durch:

Wo genau ist der Entwurf unwiderrufbar hundefeindlich?

Bei allem Verständnis für Frust -das ist zu Platt und zu undifferenziert!
 
  • 19. Mai 2024
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Hi Pommel ... hast du hier schon mal geguckt?
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:):):)

So - Frau Hämmerling hat auf meine Nachricht eben geantwortet.
Da muss ich erst einmal sagen : Respekt -das bin ich von Politikern nicht gewohnt.
Vor allem antworten die Allermeisten nicht persönlich. Und nicht so schnell.

Frau Hämmerling versteht die Aufregung nicht und bittet darum,
den Entwurf in Ruhe zu lesen.
Sie betont, dass Tötung von Hunden das alleräusserste Mittel sein darf.
Dieser Aspekt gehört aber leider zu einem solchen Entwurf dazu.
Sie schreibt, auch wir, als Hundeliebhaber, sollten nicht verdrängen,
dass es in sehr seltenen Fällen Hunde gibt, die für sich selbst und andere
zur Bedrohung werden.
Nur dann und ausreichender Begutachtung, als letze Möglichkeit, muss
eine Tötung möglich sein.
Wie sie schreibt, werden Einzelheiten noch zu diskutieren sein.

Mein Eindruck : Sie meint es ernst und es ist eine Chance.
( wie ich weiter oben schon überlegte )

Ich hoffe sehr, dass es sich weiterhin gut entwickelt.
 
Unterstreicht nur, dass man mit sachlicher Kritik und Dialog weiterkommt als mit Forums-Abkotzen ;)
Auch wenn es ein klitzekleines bischen mehr Nachdenken und Arbeit erfordert.
 
@ Pommel

Ich habe mir den Entwurf ausgedruckt, da ich schlecht auf dem Bildschirm vernünftig lesen kann.
Jetzt kann ich ihn mir mal in Ruhe anschauen.
Ich stolpere aber tatsächlich schon über §2
Jagdtrieb, nicht unter Gehorsam stehen (was auch immer darunter zu verstehen ist) und selbst gelegentliches aggressives Verhalten anderen Hunden gegenüber hat nichts mit Gefährlichkeit zu tun.
Man könnte es retten, in dem man es als "kann Bestimmung" formulieren würde.
Selbst Bissigkeit gegenüber Menschen heißt nicht automatisch, dass ein Hund gefährlich ist.

Wie soll ich mir also Gedanken zu einem Entwurf machen, bei dem schon die grundsätzlichen Begrifflichkeiten zu weit gehen, bzw. falsch ausgelegt werden, wie auch Urteile dazu zeigen?
 
Indem Du Deine Gedanken/Befürchtungen darlegst und vielleicht sogar zur Verdeutlichung eine alternative Formulierung überlegst! :)
 
Ich gebe mich geschlagen, Spucken und Draufhauen und Kotzen ist einfacher :D und in Thüringen waren die Grünen schuld ;)

In der Tat: Die auch, die Grünen! Die haben sich geschlossen a) der Stimme enthalten, was damit den "Rasselistenfans" im Landtag in die Hände gespielt hat, und b) haben sie als Partei (die "Grünen" eben) die Idee von der "Rasseliste" prinzipiell für gut und richtig empfunden, was leicht nachgewiesen werden kann. Der Beweis liegt bereits auch darin, daß sie sich bei der Abstimmung zum Gesetz eben NICHT mit einem klaren "Nein" gegen das Gesetz und seiner "Rasseliste" gestellt haben! Das bedeutet ja nicht, daß man die anderen Gesetzespunkte nicht auch ablehnen muß und ablehnt, aber SOLANGE die unwissenschaftliche, widerliche Rasseliste im Gesetz, über das abzustimmen ist, enthalten ist, solange stimmt man einfach nicht dafür. Das haben die dämlichen Grünen, die fürwahr grün hinter den Ohren immer noch sind, was Recht und Wahrheit anbelangt, aber eben nicht gemacht. Damit sind sie für vernünftige Menschen UNWÄHLBAR! Man kann sie nur ablehnen, wenn sie sich nicht ändern, so als Partei!

Bißchen logisch sein, bitte, ja, Pommel?!
Klar, logisch, die Grünen waren es, nicht die SPD, nicht die CDU, neeiiinnn, die Grünen, ganz logisch *gg*

Du mußt mal lesen und verstehen, was wirklich geschrieben steht - ich zitiere mich selbst:

"In der Tat: Die AUCH, die Grünen" ... die waren mitverantwortlich und nicht unbeachtlich mitverantwortlich!

Du bist wohl so eine Grüne, Pommel, weil Du die so verteidigst?
 
Aber ich gebe ja gerne zu, dass es (vordergründig) effektiver ist, sich hier im Thread auszukotzen und eine Partei mit mehreren Strömungen hier nieder zu metzeln.

Das ist Unsinn weil realitätsfern! ... nun ja, deswegen heißt es wohl auch "Unsinn" :unsicher:

Diese Grünen, die Du hier verteidigst, haben GESCHLOSSEN sich der Stimme enthalten statt "Nein" zum Gesetz in Thüringen zu sagen,, solange es eine Rasseliste enthält!

Das widerlegt Deine Behauptung von den "mehreren Strömungen". Wenn wenigstens EIN EINZIGER Grüner im Thüringer Landtag dagegen gestimmt hätte, könnte man Dir eventuell noch Rechtgeben. Aber dem ist nicht so.

Kannst Du mal die Realität anerkennen, was das anbelangt, Pommel?
 
:):):)

So - Frau Hämmerling hat auf meine Nachricht eben geantwortet.
Da muss ich erst einmal sagen : Respekt -das bin ich von Politikern nicht gewohnt.
Vor allem antworten die Allermeisten nicht persönlich. Und nicht so schnell.

Frau Hämmerling versteht die Aufregung nicht und bittet darum,
den Entwurf in Ruhe zu lesen.
Sie betont, dass Tötung von Hunden das alleräusserste Mittel sein darf.
Dieser Aspekt gehört aber leider zu einem solchen Entwurf dazu.
Sie schreibt, auch wir, als Hundeliebhaber, sollten nicht verdrängen,
dass es in sehr seltenen Fällen Hunde gibt, die für sich selbst und andere
zur Bedrohung werden.
Nur dann und ausreichender Begutachtung, als letze Möglichkeit, muss
eine Tötung möglich sein.
Wie sie schreibt, werden Einzelheiten noch zu diskutieren sein.

Mein Eindruck : Sie meint es ernst und es ist eine Chance.
( wie ich weiter oben schon überlegte )

Ich hoffe sehr, dass es sich weiterhin gut entwickelt.

Was der Politiker NEBEN dem Gesetz oder Gesetzesentwurf "betont", ist völlig belanglos. Wichtig ist allein, WAS WIRKLICH IM GESETZ ODER ENTWURF STEHT!!!

Was Dir da Frau Holle erzählt hat, ist NICHT das, was das Gesetz formuliert!!! Und nur darauf kommt es an, darauf, was im Gesetz wirklich steht oder auch nicht steht. Steht es nicht im Gesetz, dann ist es nicht wahr! Dann wird es so auch nicht kommen in der Anwendung, es sei denn, es gibt einen Kläger, der eine bestimmte Rechtsprechung hier durchsetzt. Aber dazu bedarf es erst dieses Klägers und was das dann wiederum bedeutet, wenn wir wenigstens einen solchen Kläger mit Rückgrad finden, sollte intelligenten Menschen bewußt sein.

Du mußt doch nun mal auch verstanden haben, was ein Politiker wirklich ist, wie der tickt! Und wie der tickt erkennen wir anhand einer fortschreitenden Ungerechtigkeit, Unfreiheit und dergleichen Untugenden mehr in diesem Lande!!!

Meine Herrn!

Bist Du wirklich so naiv?? Machst Du immer Dein Kreuz bei den Grünen?

Höre dioch besser auf, Dich weiterhin VERARSCHEN zu lassen, die zurückliegende Zeitspanne von sagen wir zwölf Jahren müßte Dich doch eigentlich gelehrt haben, STARK auf der Hut zu sein. oder nicht?

.........

Politiker sind einfach das letzte! Die Zeiten solch mutiger und durchsetzungsfähiger Leute in der Politik, wie wir sie im letzten Jahrhundert noch angetroffen haben (sicher auch da nur vereinzelt), sind vorbei. Da kann auch ein "nettes schnelles Antworten" einer Hämmerling nicht darüber hinwegtäuschen.
 
Indem Du Deine Gedanken/Befürchtungen darlegst und vielleicht sogar zur Verdeutlichung eine alternative Formulierung überlegst! :)

Wäre nicht das Problem, so etwas habe ich zig mal gemacht.
Aber mir macht es schon Angst, wenn es anfänglich schon einen so entscheidenden handwerklichen Fehler gibt.

Bei der Formulierung dürfte ich, in Folge dessen, dass danach alle vier Hunde als gefährlich gelten,
- nur noch einzeln mit ihnen spazieren gehen.
- müsste ein Warnschild anbringen
- Abby würde keine praktische Prüfung bestehen und würde ggf. eingezogen oder gar eingeschläfert
- ausgerechnet in der Stadt, wo es mit jagteifrigen Hunden am ungefährlichsten ist müssten sie an die Leine
- auf Freilaufflächen ggf. nur mit Maulkorb
Ein Zuchtverbot von besonders aggressiven Rassen usw.
Welche dann wären?
- wenn ich § 10 dazu nehme müsste ggf. die Zucht von Jagt- und Windhunden verboten werden
Abgesehen davon wird hier die Vererbbarkeit von Eigenschaften unterstellt, die wohl ernsthaft angezweifelt werden kann.
Gäbe es sonst bissige Goldies usw.

Selbst die jetzigen üblichen Verdächtigen könnte man dort wieder drunter packen.

§ 10 Abrichten, Zucht von Hunden
(1) Das Abrichten von Hunden nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ist verboten. Bei der Aufzucht und Ausbildung
eines Hundes ist insbesondere auf die Heranbildung eines für Menschen und Tier
sozialverträglichen, dem/der Halterin jederzeit Folge leistenden Hundes hinzuwirken.
(2) Die Zucht, das Inverkehrbringen und der Erwerb von Hunden nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ist
verboten. Bei der Zucht von Hunden ist eine größtmögliche Vielfalt genetischer Verhaltensmerkmale
sicherzustellen. Eine selektive Steigerung genetischer Aggressionsmerkmale ist
verboten.

(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen.

4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden.

Neben anderen Punkten fehlt mir auch die Selbstverpflichtung einen Beißvorfall genauer auf seine Ursachen zu überprüfen.
Aber sicher, das machen sie ja jetzt schon!

Ich habe damals schon alle genervt, weil ich Verträge, Vereinbarungen usw. "zu genau" gelesen und haarklein interpretiert habe!:rolleyes:
 
Ich stolpere aber tatsächlich schon über §2
Jagdtrieb, nicht unter Gehorsam stehen (was auch immer darunter zu verstehen ist) und selbst gelegentliches aggressives Verhalten anderen Hunden gegenüber hat nichts mit Gefährlichkeit zu tun.
Man könnte es retten, in dem man es als "kann Bestimmung" formulieren würde.
Selbst Bissigkeit gegenüber Menschen heißt nicht automatisch, dass ein Hund gefährlich ist.

Frau Hämmerling hat glaube ich zu oft paar mit dem Hammer abbekommen, sie ist daher wohl jetzt be....

Sie scheint in der Tat zu glauben, daß Aggressivität bei Hunden etwas schlechtes und Auszumerzendes ist. Etwas, das unter keinen Umständen zu tolerieren ist. Die Hunde, die sich aggressiv zuweilen verhalten (Ursachen spielen da keine Rolle), müssen eingesammelt und getötet werden.

DAS ist Hämmerling anno 2012! Aber was denn sonst! Steht alles weitere insbesondere im §9 diesem jämmerlichen-hämmerlichen Gesetzesentwurf!

.......

das sind EXTREME Leute, insbesondere auch VIELE bei den Grünen. Nennen wir sie sinnvollerweise GRÜNEXTREME! Manch einer würde auch dazu sagen: Ökofaschisten. Nun, da dürfte was wahres dran sein, aber "Öko" hat erst mal nicht direkt was mit dem Thema Hund und gefährlicher Hund zu tun. Aber (auch!) in dieser Sache haben sich die Grünen oder bedeutende Teile davon in eine EXTREME Position begeben und Hämmerling ist zugegebn ein leuchtendes Beispiel gerade eben.

Die WOLLEN die ENDLÖSUNG für alles, was nicht absolut artig, still und leise ist! Daran muß niemand mehr zweifeln. Die arbeiten darauf zu.

Kommt einmal diese Art von Gesetz, wie Hämmerling & Co. hier entworfen hat, dann ist es binnen kurzer Zeit auch Rechtspraxis, was in dieser Formulierung im Gesetz vorgefunden wird, NICHTS anderes - Zitat § 9:

"Die zuständige Behörde hat die Haltung eines ... gefährlichen Hundes zu untersagen,
die Einziehung eines ... gefährlichen Hundes SOWIE
[= UND] die Tötung eines gefährlichen Hundes ... anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass durch die Haltung des Hundes eine Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn
1. ... [oder]
2. der Hund von einer Person gehalten wird, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit
und/oder Sachkunde im Sinne des § 5 besitzt, [oder]
3. der/die HundehalterIn seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig der nach § 4 vorgeschriebenen
Überprüfung unterzogen hat, [oder]
4. der/die HalterIn entgegen § 10 Hunde ausgebildet, gezüchtet oder erworben hat.
"


Zitatende.

..............

Wichtig: Selbiges wollen Hämmerling & Co. auch für die so genannten "großen Hunde" haben! Steht ebenfalls deutlich im § 9 (und sicher damit zusammenhängenden regelungen sonstwo im selben EntwurfsMIST).
 
@Schorsch, einen freien Willen und eine eigene Meinung,auch wenn sie anders lautet, solltest Du einem schon noch ohne Beschimpfungen zugestehen *lach*
 
Ich sehe es hier ähnlich wie Schnorch. Frau Hämmerling sollte die Gefahr die ihre Formulierungen herstellen, erkennen, wenn sie sich mit der Thematik auseinander gesetzt hat.
Was sie nebenher betont, was aber nicht da steht.....interessiert keinen.
Vorallem wird der Entwurf, wenn er durchkommen sollte (ich glaubs nicht, in der Form), von Gemeindemitarbeitern und Hundelaien ausgelegt und durchgeführt....was da nicht wortwörtlich drin steht, existiert nicht.
Wörtlich steht aber unteranderem das Wort "Annahme" drin...ein kollossal auslegbares Wort für Gemeinden und Amtsvets die einen Hund loswerden wollen. :unsicher:
 
Indem Du Deine Gedanken/Befürchtungen darlegst und vielleicht sogar zur Verdeutlichung eine alternative Formulierung überlegst! :)

Wäre nicht das Problem, so etwas habe ich zig mal gemacht.
Aber mir macht es schon Angst, wenn es anfänglich schon einen so entscheidenden handwerklichen Fehler gibt.

Bei der Formulierung dürfte ich, in Folge dessen, dass danach alle vier Hunde als gefährlich gelten,
- nur noch einzeln mit ihnen spazieren gehen.
- müsste ein Warnschild anbringen
- Abby würde keine praktische Prüfung bestehen und würde ggf. eingezogen oder gar eingeschläfert
- ausgerechnet in der Stadt, wo es mit jagteifrigen Hunden am ungefährlichsten ist müssten sie an die Leine
- auf Freilaufflächen ggf. nur mit Maulkorb
Ein Zuchtverbot von besonders aggressiven Rassen usw.
Welche dann wären?
- wenn ich § 10 dazu nehme müsste ggf. die Zucht von Jagt- und Windhunden verboten werden
Abgesehen davon wird hier die Vererbbarkeit von Eigenschaften unterstellt, die wohl ernsthaft angezweifelt werden kann.
Gäbe es sonst bissige Goldies usw.

Selbst die jetzigen üblichen Verdächtigen könnte man dort wieder drunter packen.

§ 10 Abrichten, Zucht von Hunden
(1) Das Abrichten von Hunden nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ist verboten. Bei der Aufzucht und Ausbildung
eines Hundes ist insbesondere auf die Heranbildung eines für Menschen und Tier
sozialverträglichen, dem/der Halterin jederzeit Folge leistenden Hundes hinzuwirken.
(2) Die Zucht, das Inverkehrbringen und der Erwerb von Hunden nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ist
verboten. Bei der Zucht von Hunden ist eine größtmögliche Vielfalt genetischer Verhaltensmerkmale
sicherzustellen. Eine selektive Steigerung genetischer Aggressionsmerkmale ist
verboten.

(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen.

4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden.

Neben anderen Punkten fehlt mir auch die Selbstverpflichtung einen Beißvorfall genauer auf seine Ursachen zu überprüfen.
Aber sicher, das machen sie ja jetzt schon!

Ich habe damals schon alle genervt, weil ich Verträge, Vereinbarungen usw. "zu genau" gelesen und haarklein interpretiert habe!:rolleyes:

Valide Punkte, schreib es ihr :)
 
Ich sehe es hier ähnlich wie Schnorch. Frau Hämmerling sollte die Gefahr die ihre Formulierungen herstellen, erkennen, wenn sie sich mit der Thematik auseinander gesetzt hat.
Was sie nebenher betont, was aber nicht da steht.....interessiert keinen.
Vorallem wird der Entwurf, wenn er durchkommen sollte (ich glaubs nicht, in der Form), von Gemeindemitarbeitern und Hundelaien ausgelegt und durchgeführt....was da nicht wortwörtlich drin steht, existiert nicht.
Wörtlich steht aber unteranderem das Wort "Annahme" drin...ein kollossal auslegbares Wort für Gemeinden und Amtsvets die einen Hund loswerden wollen. :unsicher:

Soll es jemand anders für Dich monieren?
 
Ich kann der grad net schreiben, ist heute gaaaanz schlecht. ;) Will keine Klischees erfüllen. Ich habe allerdings das Pdf an andere (mir bekannte) Politiker weitergeleitet und diese um Kommentierung gebeten.
 
§2
(2) Gefährliche Hunde: Alle Hunde, die sich
1. nicht unterordnen,

2. Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben,
3. sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erwiesen haben,
4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden
Wie soll das definiert und überprüft werden?
1. Vielleicht umformulieren in 'andauernd in der praktischen Prüfung der Einwirkung des Hundehalters widersetzen'
Ist genauso schwammig. Damit ist die Masse der "Oma-Hunde", die sich so ne kleine Fusshupe holen, auf einmal gefährlich. Und wie genau definiert man "unterordnen" oder "widersetzen"? Im Übrigen kommt auch hier wieder an belibig vielen Punkten, wo es um Fakten geht, der Verweis auf eine noch nicht existierende Rechtsverordnung.
§4
(4) Die zur Hundehaltung nötige Sachkunde wird auch HundehalterInnen von kleinen Hunden
empfohlen.
Also wieder nicht für ALLE Hunde, einer Empfehlung werden wohl die wenigaten nachkommen, verständlicherweise....und warum auch?
Vorschlag: 'die Sachkunde in Theorie und Praxis nicht abhängig machen von der Größe'
Empfehlungen haben in einem Gesetz nix zu suchen. Auch dieser Entwurf schafft nur wieder Ermessensspielräume durch schwammige Formulierungen. Ist auch interessant zu sehen, dass die Frau im gleichen Text, wo sie die Rasselisten anprangert, darauf hinweist, dass man ja für bestimmte Hunde noch Auflagen über das normale Gesetz hinaus machen könnte.
§10
(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen.
Damit würden sich Rassestandards von Hunderassen, die zT eine lange Tradition und Funktion haben, nach einem dt Gesetz ändern und richten? Eine Frechheit. Einige Rassen dürften demnach auch nicht mehr in Deutschland gezüchtet werden, da sie ihren Sinn mit Änderung der Standards verlieren würden.
Verstehe ich jetzt nicht, gibt es nicht schon Zuchtrichtungen, die sich genau das auf die Fahnen schreiben?
Damit wären doch alle FCI-angeschlossenen Verbände tot, oder? Die können doch nicht national den Zuchtstandard ändern. Schon gar nicht auf BL-Ebene.
 
Ja. Hab noch gar net dran gedacht....:)
Ok, dann ists aber eh nicht durchführbar in diesem Punkt, eigentlich. Mal abgesehen davon das die Absurdität schon vorher die Durchführung quasi unmöglich gemacht hat. :lol:

Aber die Vorstellung wär witzig... :D
Dann gäbs in jedem Bundesland, bzw in Berlin, "regionale Hunderassen". So wie "regionale Spezialitäten"...:albern:
 
Nen Berliner Unterordnungs-Kangal und nen Sozialweiler :lol:
 
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