Jetzt drehen die in Berlin völlig durch:

OK, gut ... vermutlich liest Du mehr und besser als ich ... zeige mir doch bitte auf, wo der Entwurf:
- völlig sinnlos
- abgehoben
- unsinnig
- weltfremd
- tierschutzrelevant
- einfach absurd
ist :)

Naja, ich empfinde es schon als TS-relevant Tiere einschläfern zu wollen, weil die Halter sich nicht an bestimmte Auflagen halten.

Schlimm genug, wenn dies in der Vergangenheit an Listis tatsächlich praktiziert wurde, aber dies auf alle Hunde (über x cm und y kg) auszuweiten... :kp:

Dieser erste Entwurf ist zur Diskussion gestellt, warum diskutierst Du ihn nicht an entsprechender Stelle?
 
  • 6. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Pommel ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 22 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Auch ein sehr konstruktiver Beitrag *lach*

Wo ist denn dein Ansatz, um zu verbessern?

Zumal sich die Grünen offen für Diskussionen zeigen:


Bevor wir das Gesetz einbringen, möchten wir es mit der Stadtgesellschaft
diskutieren. Inzwischen gibt es auch interessante Vorschläge einer Arbeitsgruppe der
Amtstierärzte und bestimmt Nachbesserungsbedarf für den Gesetzentwurf.


Arbeitsgruppe :verwirrt: Amtstierärzte :verwirrt:

In Hessen die haben wenigstens Bloch und Ganßloser hinzugezogen.
 
Naja, es wurde hier zur Diskussion (davon gehe ich in einem Forum mal aus) eingestellt und ich habe darauf reagiert - ich weiß jetzt nicht, was daran falsch sein soll.

Gibt es denn auf ihrer Homepage eine Möglichkeit etwas abzufassen?
Bei FB bin ich nämlich nicht gemeldet
 
Ich denke, im Rahmen einer Email kann man sich ja auch äußern.

Klasse fände ich es, wenn man sich hier mal (ganz unemotional ;)) den Entwurf vornehmen, überarbeiten und mit Änderungsvorschlägen versehen an Fr. Hämmerling schicken würde.
 
Ich denke, im Rahmen einer Email kann man sich ja auch äußern.

Klasse fände ich es, wenn man sich hier mal (ganz unemotional ;)) den Entwurf vornehmen, überarbeiten und mit Änderungsvorschlägen versehen an Fr. Hämmerling schicken würde.

Email-Adresse habe ich gefunden und werde eine solche verfassen.

Ich empfand mich nicht wirklich als emotional - das sähe anders aus.;)
 
§2
(2) Gefährliche Hunde: Alle Hunde, die sich
1. nicht unterordnen,

2. Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben,
3. sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erwiesen haben,
4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden
Wie soll das definiert und überprüft werden?
§4
(4) Die zur Hundehaltung nötige Sachkunde wird auch HundehalterInnen von kleinen Hunden
empfohlen.
Also wieder nicht für ALLE Hunde, einer Empfehlung werden wohl die wenigaten nachkommen, verständlicherweise....und warum auch?

(4) Folgen des Fehlens der Sachkunde und/oder der Unterordnung:
- Nicht sachkundige HundehalterInnen, deren Hunde sich unterordnen, erhalten die Gelegenheit,
sich innerhalb von 6 Wochen die Sachkunde anzueignen und nachzuweisen. Gelingt
dies erneut nicht, hat die zuständige Behörde über Auflagen, eine Haltungsuntersagung
oder Einziehung des Hundes gemäß § 9 zu entscheiden.
- Nicht sachkundige HundehalterInnnen eines als gefährliche geltenden Hundes erhalten die
Gelegenheit, sich innerhalb von 6 Wochen die Sachkunde anzueignen und nachzuweisen.
Gelingt dies erneut nicht, hat die zuständige Behörde über Auflagen, eine Haltungsuntersagung,
Einziehung oder Tötung des Hundes gemäß § 9 zu entscheiden.
- Sachkundige HalterInnen eines als gefährlich geltenden Hundes erhalten die Gelegenheit
zur erneuten Prüfung. Erlernt der Hund nicht die Unterordnung, hat die zuständige Behörde
über Auflagen, eine Haltungsuntersagung, Einziehung oder Tötung des Hundes gemäߧ 9 zu entscheiden.

Hunde dürfen also getötet werden, wenn ihre Halter den Auflagen nicht (rechtzeitig)nachkommen, unabhängig davon ob sie tatsächlich auffällig geworden sind?!
§6
(2) Ein eingefriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen unbeabsichtigtes
Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein. Bei der Haltung eines gefährlichen
Hundes muss ein unbeabsichtigtes Entweichen ausgeschlossen sein. Dieses ausbruchssicher
eingefriedete Besitztum muss mit deutlich sichtbaren Warnschildern „Vorsicht gefährlicher
Hund“ kenntlich gemacht werden.

Stigmatisierung par exellance....kann man sich ja gleich beliebt machen in der Nachbarschaft, unabhängig davon ob von dem Hund tatsächlich eine Gefahr auf dem Grundstück ausgeht.
§9
(2) Die zuständige Behörde hat die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes zu untersagen,
die Einziehung eines großen oder gefährlichen Hundes sowie die Tötung eines gefährlichen
Hundes auf Kosten des/der HalterIn anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass durch die Haltung des Hundes eine Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht.

Dies ist nsbesondere anzunehmen, wenn
1. der Hund einem Menschen oder einem Tier schwere Verletzungen zugefügt hat,
2. der Hund von einer Person gehalten wird, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit
und/oder Sachkunde im Sinne des § 5 besitzt,

3. der/die HundehalterIn seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig der nach § 4 vorgeschriebenen
Überprüfung unterzogen hat,

4. der/die HalterIn entgegen § 10 Hunde ausgebildet, gezüchtet oder erworben hat.
Die "Annahme"????
§10
(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen.
Damit würden sich Rassestandards von Hunderassen, die zT eine lange Tradition und Funktion haben, nach einem dt Gesetz ändern und richten? Eine Frechheit. Einige Rassen dürften demnach auch nicht mehr in Deutschland gezüchtet werden, da sie ihren Sinn mit Änderung der Standards verlieren würden.
§14
(2) MitarbeiterInnen der zuständigen Behörden dürfen, soweit es zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben erforderlich ist,
1. Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden jederzeit und
2. Betriebsräume während der Betriebszeiten betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Das darf bei "normalen" Bürgern nicht mal die Polizei. Mit Besitz eines Hundes gebe ich also auch persönliche Rechte ab die anderen zugestanden werden?
 
@Mayerangel: Das war auch garnicht so an Dich gerichtet ;) - mehr ein allgemeiner Aufruf nach der schon tendentiösen Threads-Eröffnung, ebenso tendentiösenTeil-Zitaten und entsprechenden Kotzreaktionen :D
 
§2
(2) Gefährliche Hunde: Alle Hunde, die sich
1. nicht unterordnen,

2. Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben,
3. sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erwiesen haben,
4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden
Wie soll das definiert und überprüft werden?
§4
(4) Die zur Hundehaltung nötige Sachkunde wird auch HundehalterInnen von kleinen Hunden
empfohlen.
Also wieder nicht für ALLE Hunde, einer Empfehlung werden wohl die wenigaten nachkommen, verständlicherweise....und warum auch?

(4) Folgen des Fehlens der Sachkunde und/oder der Unterordnung:
- Nicht sachkundige HundehalterInnen, deren Hunde sich unterordnen, erhalten die Gelegenheit,
sich innerhalb von 6 Wochen die Sachkunde anzueignen und nachzuweisen. Gelingt
dies erneut nicht, hat die zuständige Behörde über Auflagen, eine Haltungsuntersagung
oder Einziehung des Hundes gemäß § 9 zu entscheiden.
- Nicht sachkundige HundehalterInnnen eines als gefährliche geltenden Hundes erhalten die
Gelegenheit, sich innerhalb von 6 Wochen die Sachkunde anzueignen und nachzuweisen.
Gelingt dies erneut nicht, hat die zuständige Behörde über Auflagen, eine Haltungsuntersagung,
Einziehung oder Tötung des Hundes gemäß § 9 zu entscheiden.
- Sachkundige HalterInnen eines als gefährlich geltenden Hundes erhalten die Gelegenheit
zur erneuten Prüfung. Erlernt der Hund nicht die Unterordnung, hat die zuständige Behörde
über Auflagen, eine Haltungsuntersagung, Einziehung oder Tötung des Hundes gemäߧ 9 zu entscheiden.

Hunde dürfen also getötet werden, wenn ihre Halter den Auflagen nicht (rechtzeitig)nachkommen, unabhängig davon ob sie tatsächlich auffällig geworden sind?!
§6
(2) Ein eingefriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen unbeabsichtigtes
Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein. Bei der Haltung eines gefährlichen
Hundes muss ein unbeabsichtigtes Entweichen ausgeschlossen sein. Dieses ausbruchssicher
eingefriedete Besitztum muss mit deutlich sichtbaren Warnschildern „Vorsicht gefährlicher
Hund“ kenntlich gemacht werden.

Stigmatisierung par exellance....kann man sich ja gleich beliebt machen in der Nachbarschaft, unabhängig davon ob von dem Hund tatsächlich eine Gefahr auf dem Grundstück ausgeht.
§9
(2) Die zuständige Behörde hat die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes zu untersagen,
die Einziehung eines großen oder gefährlichen Hundes sowie die Tötung eines gefährlichen
Hundes auf Kosten des/der HalterIn anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass durch die Haltung des Hundes eine Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht.

Dies ist nsbesondere anzunehmen, wenn
1. der Hund einem Menschen oder einem Tier schwere Verletzungen zugefügt hat,
2. der Hund von einer Person gehalten wird, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit
und/oder Sachkunde im Sinne des § 5 besitzt,

3. der/die HundehalterIn seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig der nach § 4 vorgeschriebenen
Überprüfung unterzogen hat,

4. der/die HalterIn entgegen § 10 Hunde ausgebildet, gezüchtet oder erworben hat.
Die "Annahme"????
§10
(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen.
Damit würden sich Rassestandards von Hunderassen, die zT eine lange Tradition und Funktion haben, nach einem dt Gesetz ändern und richten? Eine Frechheit. Einige Rassen dürften demnach auch nicht mehr in Deutschland gezüchtet werden, da sie ihren Sinn mit Änderung der Standards verlieren würden.
§14
(2) MitarbeiterInnen der zuständigen Behörden dürfen, soweit es zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben erforderlich ist,
1. Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden jederzeit und
2. Betriebsräume während der Betriebszeiten betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Das darf bei "normalen" Bürgern nicht mal die Polizei. Mit Besitz eines Hundes gebe ich also auch persönliche Rechte ab die anderen zugestanden werden?

also diesmal bin ich völlig bei dir... erst waren es staff und co und anstatt, dass eine verbesserung für diese rassen kommt, wird es eine verschlechterung und zwar für ALLE rassen.. super entwurf.:unsicher:
 
Vielleicht hab ich das jetzt ganz falsch in Erinnerung - aber stand oder steht nicht zur Diskussion das in Berlin die Listen abgeschafft werden sollen? Und das hier wäre einfach ein neuer Entwurf?

Das sowas von den Grünen kommt erstaunt mich nach den Erfahrungen in der Schweiz leider gar nicht mehr :rolleyes:
 
Ich hab der Frau mal eine Nachricht bei FB zukommen lassen.
Ich habe erwähnt, dass ich bis zu der Massenvernichtung durch den Rot Grünen Salat in HH
sogar GAL Wählerin war.
Dass Durch den Hamburger Hundemord SPD und Grüne für mich und viele andere Hundefreunde unwählbar wurden und ihr Vorstoss in Berlin mich kurz dazu brachte, meine Meinung zu überdenken.
Dass aber die angedrohte Tötung von Hunden leider mein Urteil vom Jahr 2001 nur bestätigt hat.
Schade und traurig.
Wer Hunden mit Tötung droht, der kann mit mir nicht rechnen.
Was der Partei allerdings ziemlich schnurz sein dürfte.
( man, was bin ich entsetzt, da hatten alle Recht, die uns gewarnt hatten.
Es kommt noch schlimmer, der Satan wird durch den Belzebub ersetzt )
 
obwohl das Schild "Gefährlicher Hund" habe ich schon seit 16 Jahren hier
weil bei Eindringen in Grundstücke jeder Hund gefährlich ist
egal, welcher Rasse er anghört
und Katzen jagen ist normal, es liegt an mir, es zu verhindern.
( was ein realitätsferner Schwachsinn, typisch GRÜNE )
 
Wir haben das Schild auch...aber freiwillig und nicht weil wir dazu gezwungen werden uns von vorneherein zu stigmatisieren.
 
@Mayerangel: Das war auch garnicht so an Dich gerichtet ;) - mehr ein allgemeiner Aufruf nach der schon tendentiösen Threads-Eröffnung, ebenso tendentiösenTeil-Zitaten und entsprechenden Kotzreaktionen :D

Naja, ein bisserl Luft machen, muss doch erlaubt sein.;)
Ich sehe das so: lieber kotz ich mich in der KSG aus, um dann einen vernünftigen Kommentar an die Dame schicken zu können, als dass ich mir die nötige Luft in der Email verschaffe und damit dann sämtliche Klischees eines Kampfihalters bediene:p
 
§2
(2) Gefährliche Hunde: Alle Hunde, die sich
1. nicht unterordnen,

2. Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben,
3. sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erwiesen haben,
4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe
oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder trainiert wurden
Wie soll das definiert und überprüft werden?
1. Vielleicht umformulieren in 'andauernd in der praktischen Prüfung der Einwirkung des Hundehalters widersetzen'
§4
(4) Die zur Hundehaltung nötige Sachkunde wird auch HundehalterInnen von kleinen Hunden
empfohlen.
Also wieder nicht für ALLE Hunde, einer Empfehlung werden wohl die wenigaten nachkommen, verständlicherweise....und warum auch?
Vorschlag: 'die Sachkunde in Theorie und Praxis nicht abhängig machen von der Größe'
(4) Folgen des Fehlens der Sachkunde und/oder der Unterordnung:
- Nicht sachkundige HundehalterInnen, deren Hunde sich unterordnen, erhalten die Gelegenheit,
sich innerhalb von 6 Wochen die Sachkunde anzueignen und nachzuweisen. Gelingt
dies erneut nicht, hat die zuständige Behörde über Auflagen, eine Haltungsuntersagung
oder Einziehung des Hundes gemäß § 9 zu entscheiden.
- Nicht sachkundige HundehalterInnnen eines als gefährliche geltenden Hundes erhalten die
Gelegenheit, sich innerhalb von 6 Wochen die Sachkunde anzueignen und nachzuweisen.
Gelingt dies erneut nicht, hat die zuständige Behörde über Auflagen, eine Haltungsuntersagung,
Einziehung oder Tötung des Hundes gemäß § 9 zu entscheiden.
- Sachkundige HalterInnen eines als gefährlich geltenden Hundes erhalten die Gelegenheit
zur erneuten Prüfung. Erlernt der Hund nicht die Unterordnung, hat die zuständige Behörde
über Auflagen, eine Haltungsuntersagung, Einziehung oder Tötung des Hundes gemäߧ 9 zu entscheiden.

Hunde dürfen also getötet werden, wenn ihre Halter den Auflagen nicht (rechtzeitig)nachkommen, unabhängig davon ob sie tatsächlich auffällig geworden sind?!
Vorschlag: Diese ganze Tötungssache auslagern in einen eigenen Paragraphen und nach Vorbild der Holländer (oder waren es die Belgier?) umformulieren. Eckpunkte könnten sein : 3 Gutachter müssen den Hund beurteilen, erst danach wird entschieden, ob der Hund (Auflagen?) beim bisherigen HH bleiben kann, umplatziert wird oder eben getötet wird
§6
(2) Ein eingefriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen unbeabsichtigtes
Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein. Bei der Haltung eines gefährlichen
Hundes muss ein unbeabsichtigtes Entweichen ausgeschlossen sein. Dieses ausbruchssicher
eingefriedete Besitztum muss mit deutlich sichtbaren Warnschildern „Vorsicht gefährlicher
Hund“ kenntlich gemacht werden.

Stigmatisierung par exellance....kann man sich ja gleich beliebt machen in der Nachbarschaft, unabhängig davon ob von dem Hund tatsächlich eine Gefahr auf dem Grundstück ausgeht.
sehe ich jetzt nicht so dramatisch, diese Schilder gibt es auch heute schon und werden auch freiwillig benutzt.
§9
(2) Die zuständige Behörde hat die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes zu untersagen,
die Einziehung eines großen oder gefährlichen Hundes sowie die Tötung eines gefährlichen
Hundes auf Kosten des/der HalterIn anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass durch die Haltung des Hundes eine Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht.

Dies ist nsbesondere anzunehmen, wenn
1. der Hund einem Menschen oder einem Tier schwere Verletzungen zugefügt hat,
2. der Hund von einer Person gehalten wird, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit
und/oder Sachkunde im Sinne des § 5 besitzt,

3. der/die HundehalterIn seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig der nach § 4 vorgeschriebenen
Überprüfung unterzogen hat,

4. der/die HalterIn entgegen § 10 Hunde ausgebildet, gezüchtet oder erworben hat.
Die "Annahme"????
siehe Vorschlag zum eigenständigen Paragraphen zur Beurteilung
§10
(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen.
Damit würden sich Rassestandards von Hunderassen, die zT eine lange Tradition und Funktion haben, nach einem dt Gesetz ändern und richten? Eine Frechheit. Einige Rassen dürften demnach auch nicht mehr in Deutschland gezüchtet werden, da sie ihren Sinn mit Änderung der Standards verlieren würden.
Verstehe ich jetzt nicht, gibt es nicht schon Zuchtrichtungen, die sich genau das auf die Fahnen schreiben?
§14
(2) MitarbeiterInnen der zuständigen Behörden dürfen, soweit es zur Wahrnehmung ihrer
Aufgaben erforderlich ist,
1. Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden jederzeit und
2. Betriebsräume während der Betriebszeiten betreten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit
der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Das darf bei "normalen" Bürgern nicht mal die Polizei. Mit Besitz eines Hundes gebe ich also auch persönliche Rechte ab die anderen zugestanden werden?

Zumindest die Wahrnehmung der Aufgaben müsste klar definiert sein.
Und auch wenn es sich vielleicht erst so liest : hier steht nicht, dass die jederzeit in die Wohnung dürfen.
 
@Mayerangel: Das war auch garnicht so an Dich gerichtet ;) - mehr ein allgemeiner Aufruf nach der schon tendentiösen Threads-Eröffnung, ebenso tendentiösenTeil-Zitaten und entsprechenden Kotzreaktionen :D

Naja, ein bisserl Luft machen, muss doch erlaubt sein.;)
Ich sehe das so: lieber kotz ich mich in der KSG aus, um dann einen vernünftigen Kommentar an die Dame schicken zu können, als dass ich mir die nötige Luft in der Email verschaffe und damit dann sämtliche Klischees eines Kampfihalters bediene:p

Klar :zufrieden:

Nach dem Dampf ablassen ... Was denkst Du zu den Kritikpunkten und welchen Ansatz würdest Du verfolgen?
 
Zitat.........................

§10
(3) Die Hundevereine sind verpflichtet, ihre Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit von
Hunden zu orientieren. Eigenschaften wie Unterordnungsbereitschaft und soziale Verträglichkeit
sind in die Rassestandards aufzunehmen..................................

die ist so doooooooooooof

Bei den Gebrauchshunden findet zur Zuchtzulassung eine Wesensüberprüfung statt und das schon ewig lang, bei den Kleinhunden glaub ich auch.

Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.........

- Zuchtstandards an der Stadtverträglichkeit orientieren -:hallo:
 
der Entwurf ist frei von jedem Hundeverstand und das ist traurig und enttäuschend.

Tötung von Hunden ist ein absolutes Nogo
Ich komme direkt aus dem Hamburger Massentöten vom Jahr 2000 ff
Da kann ich nicht gegenan.

Die Zucht auf "Stadttauglichkeit" ist ja wohl die Krönung der Ignoranz,
ich empfehle einen Hund ohne Kehlopf, ohne Darm und ohne Zähne....
mehr sage ich dazu nicht *kopfschüttel*
Aus der irrigen Annahme werden bereits heute Hunde in Familien marketingmässig verkauft,
daher dominieren gerade bei völlig unbedarften Haltern bestimmte Rassen, in dem
Trugschluss, die seien auch ohne Ausbildung ach so lieb und stellen auch keine Anforderungen.
Dito für Kleinhunde
Auch für die verlange ich eine Sachkunde, Warnschild usw, denn sie passen so
nett in Kleinkindergesichter. Dackel = Chirurgenliebling
( ja, ich werde zynisch, ich mag Dackel nämlich sehr )

Das Warnschild - ok, das habe ich freiwillig

Jagen von Katzen und anderen Tieren ?
Erwähnte ich bereits

Vorschlag der Vernunft :
Sachkunde plus Wesenstest zwingend für alle
aber ohne Tötung, bei nicht - Bestehen.
Wie ich schon öfter schrieb,
sollte bei Mängeln in der Prüfung eine Schulung verornet werden.
Unter Todesangst Prüfungen bestehen zu müssen , ist eine Negativmotivation -
wer kann dem Stress denn standhalten...?

Ich bin bereit, um die Rassenlisten loszuwerden, strenge Anforderungen auf
mich zu nehmen.
Ich bin strikt gegen Tötung von Hunden.

Mein Eindruck von den Grünen ?
Die haben ihre Stammwähler bei jungen Familien.
Denen wollen sie Scheinsicherheit vor dem bösen Wolf suggerieren.
( ausbruchsichere Unterbringung, Tötung etc )
Ich möchte auch Kinder geschützt wissen, keine Frage,
aber bitte mit Sachverstand und nicht mit Wählerfang )
 

also diesmal bin ich völlig bei dir... erst waren es staff und co und anstatt, dass eine verbesserung für diese rassen kommt, wird es eine verschlechterung und zwar für ALLE rassen.. super entwurf.:unsicher:

Na komm, das kannst Du auch besser :D[/quote]


versteh dich nicht... steh wahrscheinlich auf dem schlauch.. :verwirrt: nee mal ehrlich, dieser entwurf ist doch nun wirklich für die tonne.. :rolleyes:
 
Und steht zur Diskussion.
Einfach für die Tonne ist ein Statement ... OK ... Und jetzt? Das war's?

Crabat hat schon mal Punkte aufgegriffen. Dann komm Du doch auch mit Deinen Punkten! So richtig proaktiv ;)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Jetzt drehen die in Berlin völlig durch:“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Gothic
@Coony Stimmt, man neigt immer nach dem Hund zu schielen. Mist. Ok, als ab vor den Spiegel. Tony (Gulekule Dogs) sagt mir bisher gar nichts, da muss ich jetzt erstmal googlen.
Antworten
16
Aufrufe
1K
Gothic
Hovi
Antworten
11
Aufrufe
1K
Grinschi
Grinschi
Kapitaen-Tom
Ich hab's geschafft !!! Danke Gruß Manuela
Antworten
1
Aufrufe
2K
Kapitaen-Tom
Kapitaen-Tom
*SpanishDream*
Habt ihr den Fluglärm eigentlich gehört? :eg::rolleyes:
Antworten
5
Aufrufe
564
*SpanishDream*
*SpanishDream*
Becky1981
Antworten
2
Aufrufe
919
sleepy
Zurück
Oben Unten