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Danke für Erklärung, aber sag mal, nur weil ich mal nen Hund auf dem Arm habe, bin ich doch nicht der Besitzer? Oder ist das -rechtlich gesehen- wirklich so?
 
  • 23. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Jackie ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 27 Personen
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nun ja, was bei dem einen richter auf taube ohren stößt, wird von dem anderen richter unterstützt.. wie war das ?? auf hoher see und vor gericht..

du weißt ja, ich habe mit dir eine engels geduld..
 
Jackie, reicht Dir ein einfaches "ja" oder magst Du etwas über den Besitzbegründungswillen, die Besitzfähigkeit u.a. lesen wollen?
 


Ich habe mal den Passus, auf den sich meine Antwort an Dich bezog, rot markiert. Dann erschließt sich evtl., warum ich dir in dieser Weise geantwortet habe.

 
Hi

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich als Halter dem Tierschutzverein Änderungen meines privaten Umfelds mitteilen muss (Umzug, Scheidung,Verlust des Arbeitsplatz).

Egal was in irgendwelchen Verträgen steht.

Das dürfte nicht nur gegen den §305c, sondern auch gegen die Persönlichkeitsrechte verstossen.

Sollte jemand andere Erfahrungen gemacht haben, also vor Gericht, dann würde mich das sehr interessieren.

Gruss
Matti
 
Ich habe mal versucht, mich von Beginn an durchzulesen und etwa in der Hälfte das Unterfangen aufgegeben, da ich anhand einiger Antworten zu der Überzeugung gekommen bin, dass sich wohl kein abschliessendes Ergebnis manifestieren läßt. Ich frage mich nur, warum einige hier sich so ereifern und in einigen Antworten ein leichter Trend zu "Anfeindungen" erkennbar wird. Ich finde, dass auch der Schutzvertrag wie jeder andere Vertrag in schriftlicher Form gehändelt werden sollte: Wem der Vertragstext nicht passt, braucht das Gesamtwerk auch nicht zu unterschreiben. Nur, wenn man ihn unterschreibt, sollte man sich auch über die Folgen, die bei Nichtbeachten daraus resultieren können, im Klaren sein.
 

Wenn meine diesbezügliche Vermutung demnach falsch war, spricht das immerhin für den Vertrag (den ich in seiner Gänze natürlich nach wie vor nicht beurteilen kann, da ich ihn nicht kenne).
 
Wem der Vertragstext nicht passt, braucht das Gesamtwerk auch nicht zu unterschreiben. Nur, wenn man ihn unterschreibt, sollte man sich auch über die Folgen, die bei Nichtbeachten daraus resultieren können, im Klaren sein.

Eigentlich ja. Nur ist es halt umstritten, ob die eine oder andere Klausel überhaupt rechtlich Bestand hat. Wäre z.B. die Kastrationspflicht nichtig, könnte ich dergleichen ja ruhig unterschreiben und dann doch ignorieren, ohne dass daraus negative Folgen für mich entstünden.

Oder der verzögerte oder ganz ausgeschlossene Eigentumsübergang: Es gibt durchaus Rechtsmeinungen, wonach dies nicht rechtsgültig ist, sondern bei Übergabe Geld gegen Tier ein Kaufvertrag zustande kommt, auch wenn der Verkäufer den Kaufpreis Schutzgebühr und den Kaufvertrag Schutzvertrag nennt. Dann gehört mir das Tier, sobald ich es bezahlt und übernommen habe. Ich könnte dann alle obskuren Klauseln und Verpflichtungen aus dem Vertrag sofort vergessen, denn ich wäre Eigentümer.

Dummer Weise kann ich mich aber nicht darauf verlassen. Es gibt offenbar Gerichte, die das so oder auch andersrum entscheiden. Insofern hast du Recht: die Folgen "können" resultieren - müssen aber nicht.
Ist also letztlich vielleicht die Frage, ob ich dieses Risiko eingehe, um das Tier, das ich haben will, zu bekommen, oder ob ich sage: euer Vertrag passt mir nicht, behaltet das Tier.

Wie weiter oben schon geschrieben, bin ich gemäß Vertrag nur Eigentümer eines meiner drei Hunde. Das juckt mich in der Praxis aber kein Stück. Es sind meine Hunde, und diese Verträge ruhen in einem Ordner und beeinflussen nicht meinen Umgang mit meinen Hunden. Ich fühle und verhalte mich als Eigentümer. Punkt.
 

Klar, warum sollte es auch. Rechtlich muss erst mal wirklich ein triftiger Grund vorliegen um die Vertragsregeln vielleicht wirksam werden zu lassen.
 
Hallöchen,
der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kannst du dir an folgendem Beispiel gut merken: wenn ein Dieb ein Fahrrad klaut, ist er (zwar unberechtigter) aber dennoch BESITZER des Fahrrads, aber er ist nicht der rechtmäßige Eigentümer.

Grüße
Dagmar
 
oder man füg ihnen den passus ein

"für den fall einer rechtlich nicht begründeten zurücknahme des
tieres (gerichtsurteil) seitens des vereines werden sämtliche bis zu
diesem zeitpunkt aufgelaufenen tierübernahms- u -haltungskosten
veterinärfakturen sowie rechtsanwalts- u gerichtsspesen u sonstige
ursächlich begründeten auslagen vom verein zur unverzüglichen rückzahlung
samt zinsen u zinseszinsen (fakturendatum) an den vormaligen tierhalter
anerkannt."
und dies vom verein unterschreiben lassen
 

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