Hallo
Also verstehe diese Diskussion hier nicht so ganz....es ist doch vor dem Gesetz total unerheblich, ob sich das Pärchen jetzt unwissend evtl. in diese Lage brachte, ob sie beratungsresistent sind oder nicht...???
Mit solchen Leuten habe ich persönlich zwar immer großes Mitgefühl, das ist klar, und für die, die es vorsätzlich und bewusst machen (und dann auf unwissend) nicht. Aber bzgl. LHundG RLP isses sch***egal, ob fahrlässig oder vorsätzlich eine evtl. illegale Haltung eingegangen wurde, ob das Pärchen grds. gute Halter wären oder nicht usw.
Wenn nun bei einer Vet-Amt-Begutachtung rauskommt, dass es doch kein OEB, sondern ein Staff-Mix ist, dann hat das Pärchen und der Hund rechtlich betrachtet gelitten. Eine legale Haltung ist im Nachhinein nicht mehr möglich, auch nicht, wenn die Leute da unbewusst und ohne bösen Willen reingerutscht sind oder sich von einem Vermehrer übers Ohr mit irgendwelchen Heimtierausweisen haben hauen lassen.
Wenn ein OEB oder Bulldogmix rauskommt...Glück gehabt in RLP
wenn ein Staff-Mix rauskommt, Pecht gehabt in RLP > keine Halteerlaubnis möglich, da illegale Anschaffung und Zuverlässigkeit verspielt und es scheitert zudem am berechtigten Interesse (keine Übernahme aus dem Tierschutz) = Beschlagnahmung Hund.
Da wäre der bessere Weg gewesen, denen insgeheim Glück zu wünschen, dass das OA niemals auf sie aufmerksam wird, was in RLP grds. sehr gut hinhaut, da -zumindest nach meiner Erfahrung - der Vollzug der Gemeinden eher unterirdisch ist und die meisten Kommunen von sich aus bzgl. Hunde nicht tätig werden, sondern nur nach Anzeigen a la "da wohnt ein Kampfhund". Zumindest hier in meiner Ecke....