HVO Hessen-Wer hat Info`s?

sonnenschein26

15 Jahre Mitglied
Hallo,

ich habe ein schreiben von meiner gemeinde bekommen und bräuchte mal eure hilfe.

ich muß den üblichen antrag auf haltung eine gefährlichen hundes ausfüllen. das widerstrebt mir ja schon wieder ohne ende. das versuche ich jetzt mit einem formlosen antrag zu umgehen.

an unterlagen wollen die neben dem wesenstest (das war ja klar) einen nachweis über die haftpflichtversicherung und die Vorlage eines bildes.
soweit ich weiß, ist das mit der haftpflicht doch fallengelassen worden und bilder durften, meine ich, von anfang an nicht verlangt werden. seht ihr das auch so?
ein führungszeugnis wollen die wiederum nicht haben.

ich würde denen gerne mal einen fundierten Brief zurückschreiben und wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mich auf den neusten stand bringen könntet, eben auch, was anhängige klagen betrifft.

Liebe Grüße Sonnenschein

:verwirrt:
 
  • 5. Mai 2024
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Original geschrieben von sonnenschein26
Hallo,

ich habe ein schreiben von meiner gemeinde bekommen und bräuchte mal eure hilfe.

ich muß den üblichen antrag auf haltung eine gefährlichen hundes ausfüllen. das widerstrebt mir ja schon wieder ohne ende. das versuche ich jetzt mit einem formlosen antrag zu umgehen .

Ist es das erste Mal, daß Du eine Haltergenehmigung beantragst, oder ist es die Verlängerung der Haltegenehmigung?

an unterlagen wollen die neben dem wesenstest (das war ja klar) einen nachweis über die haftpflichtversicherung und die Vorlage eines bildes.
soweit ich weiß, ist das mit der haftpflicht doch fallengelassen worden und bilder durften, meine ich, von anfang an nicht verlangt werden. seht ihr das auch so?

Da irrst Du leider. Die Haftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro ist mittlerweile gesetzlich verankert worden.

ein führungszeugnis wollen die wiederum nicht haben.
Dann fragt Dein zuständiges OA Hipolis ab, auch das dürfen sie.

ich würde denen gerne mal einen fundierten Brief zurückschreiben

Kannst Du tun, je nach Gemütszustand des zuständigen Sachbearbeiters könnte es in Schikane ausarten. Und noch sitzen sie am längeren Hebel :(

.. und wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mich auf den neusten stand bringen könntet, eben auch, was anhängige klagen betrifft.

VO 4 wurde vor kurzem durch VO 5 ersetzt. Die Verfahren zur VO 4 wurden für erledigt erklärt, die Landesregierung muß die Kosten tragen, da sie unterlegen wäre.

Klageschrift gegen VO 5 ist derzeit in Arbeit.


Wegen weiterer Infos darfst mich gerne anmailen:

[email protected]
 
HVO Hessen - Bilder

Hi,
wir haben unsere Maus vor einem Jahr angemeldet und mußten auch 2 aktuelle Bilder bei unserer Stadtverwaltung abliefern. Ein Bild kommt in die Hundeakte bei der Stadt, das zweite in einen Hundeausweis, den man immer mitführen muß, wenn man mit dem Hund unterwegs ist. Tut man das nicht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu € 5000,-
geandet werden kann!
Ohne Bilder keinen Ausweis, ohne Ausweis keine Genehmigung für die Haltung.Ich denke es wird bei Dir ähnlich sein.

Liebe Güße Ivy und Pitimix Blanca
 
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