Hundesteuer

Beauty

10 Jahre Mitglied
Ich hab da mal eine Frage zur Hundesteuer von Listenhunden.

In Hessen sind ja Pitbull, Amstaff, Staffbull, Bulli, AmBull, Dogo Argentino, Kangal, kauk. Owtscharka und Rottweiler gelistet, soweit ich weiß.

Wenn ich nun in einer Hundesteuersatzung lese :
" Als gefährliche Hunde gelten außerdem Hunde, die auf Angriffslust oder auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder auf Schärfe oder auf andere gleich wirkende Zuchtmerkmale gezüchtet oder ausgebildet oder abgerichet wurden.

Als solche gelten insbesondere Hunde folgener Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit Hunden anderer Rassen, Gruppen oder Kreuzungen:
Pit - Bull
Bandog
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Tosa Ino
Bullmastiff
Bullterrier
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila
Brasileiro
Mastiff
Mastin Espaniol
und
Mastino Nepoletano"

Heißt das nun, dass in dieser Gemeinde AmBull, Kangal, Owtscharka und Rottweiler als normale Hunde gelten, sprich den normalen Steuersatz zahlen und ich dafür aber für Tosa Inu, BM, BX, Fila, Mastiff, Mastin und Mastino erhöhte Steuer zahlen müsste, obwohl diese in Hessen nicht gelistet sind?

Oder geht da irgendein Landesrecht über das ich nenne es mal "Gemeinderecht"?

Betrifft mich momentan nicht, rein interessehalber und vielleicht brauch ich dieses Wissen ja irgendwann:hallo:
 
  • 26. April 2024
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Hi Beauty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was die Steuer betrifft entscheidet die Gemeinde. Die Hundesteuer ist Gemeindesache.
Was andere Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang oder die Notwendigkeit eines Wesenstests angeht, ist auf das Bundesland zu schauen.

Die Gemeinde kann also von einer erhöhten Steuer absehen, obwohl die jeweilige Rasse im Bundesland auf der Rasseliste steht. Sie kann aber auch erhöhte Steuern für Rassen verlangen, die nicht auf der Rasseliste stehen.
 
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