Wenn's jetzt auch zu spät ist ...
Das behördliche Führungszeugnis, in dem "alles" aufgeführt ist, kommt vom BKA und wird z. B. für eine Waffenerlaubnis benötigt. Was hat das OA damit zu tun?
Sorry, aber das ist Quatsch. Das BKA stellt keine Führungszeugnisse aus. Die kommen von Bundesamt für Justiz in Bonn:
Und ein behördiches Führungszeugnis braucht man zwar auch für die Beantragung eines Waffenscheins, aber auch bei weitaus weniger "spektakulären" Dingen, z.B. wenn man bei einer Behörde arbeiten möchte oder eben wenn man eine Haltererlaubnis für einen sogenannten gefährlichen Hund möchte. Da macht auch der Datenschutzbeauftragte nix dran .
Man muss ja nicht gerade die Behörde ermächtigen, das Führungszeugnis zu beantragen. Das kann man selber tun und auf Antrag auch, bevor es an die Behörde geschickt wird, an ein Amtsgericht der Wahl senden lassen und dort erst einsehen (und dann entscheiden, ob es vernichtet oder weiter gesandt wird).
Gruß
Struppel