"Hundegesetz" von Otto Schily.
Das Positionspapier wurde vom Vizepräsidenten des deutschen Bundestages Herrman-Otto Solms verfasst
F. D. P. - REICHELSHEIMBauernheimer Weg 2, 61203 ReichelsheimTel.: 06035-921125/ Fax 921124, E-Mail: [email protected]
An allehessischen Hunde- und Tierschutzfreundeund Bürger mit Bürgerrechtsbewußtsein05.03.2001VIA TELEFAXBitte um Bekanntgabe und Verbreitung der FDP-Haltung in Fragen der Hessischen HVO und des BundeshundegesetzesSehr geehrte Damen und Herren,die Haltung der hessischen F.D.P. zu der Hessischen Hundeverordnung und dem Bundeshundegesetz ist eindeutig. Sowohl die hessische F.D.P.-Landtagsfraktion als auch der hessische F.D.P.-Landesparteitag in Hofheim haben eindeutig beschlossen, daß die hessische Landes-Hundeverordnung mit den enthaltenen Hunderassenlisten abzulehnen sind und daß es auf dieser Grundlage mit der hessischen F.D.P. kein hessisches Hundegesetz geben wird.Die F.D.P.- Bundestagsfraktion hat ebenfalls einstimmig das von Bundesinnenminister Schily (SPD) eingebrachte Bundesgesetz "Zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" abgelehnt, das allerdings von der SPD, den GRÜNEN und der CDU (die PDS hatte sich der Stimme enthalten)geschlossen verabschiedet wurde. Dieses Gesetz ist nicht nur deshalb verfassungsrechtlich bedenklich, weil es neben den "drei angeblich unwiderlegbar gefährlichen Hunderassen" auch noch die in den jeweiligen Bundesländern gelisteten "Liste 2-Hunde" fest schreibt und auch andere Hund jeder beliebigen Rasse, der durch einfache "Anzeige" von "besorgten Bürgern" den Ordnungsbehörden gemeldet wird, als "gefährlichen Hund" benennt, sondern auch, weil für die Halter all dieser Tiere das recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13, Grundgesetz) eingeschränkt wurde, so daß faktisch jeder Hundehalter ab sofort zu jeder Tages- und Nachtzeit mit dem Besuch von Ordnungshütern in seiner Wohnung rechnen muß.Diese Grundrechtseinschränkungen für eine Bevölkerungsgruppe stellt nach über 60 Jahren wieder ein Zwei-Klassen-Recht her, was eine besorgniserregende Entwicklung unserer politischen Demokratiekultur darstellt. Zahlreiche europäische Nachbarn haben wegen dieses Gesetzes und der diesbezüglichen Entwicklung bereits ihr Unverständnis und ihre Besorgnis geäußert, ohne daß die deutsche Presse hierüber auch nur annähernd berichtet hat.Da die politische Willensbildung eines Volkes maßgeblich von der Qualität der fließenden Information abhängt, bitte ich Sie und fordere Sie dringend auf, dieses Schreiben, zusammen mit dem Schreiben des Vize-Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Hermann Otto Solms, nach besten Möglichkeiten zu veröffentlichen und über jeden Ihnen möglichen Weg weiter zu verbreiten, damit die hundehaltende Bevölkerung gerade zu den anstehenden Wahlen den bürger-rechtsmissachtenden Parteien einen entscheidenden Denkzettel zukommen lassen kann.In diesem Sinne verbleibe ich mit den herzlichsten Grüßenan alle hessischen Hundehalter- und freundeIhrWerner Klinger1. Vorsitzender FDP-Reichelsheim
Das Positionspapier wurde vom Vizepräsidenten des deutschen Bundestages Herrman-Otto Solms verfasst
F. D. P. - REICHELSHEIMBauernheimer Weg 2, 61203 ReichelsheimTel.: 06035-921125/ Fax 921124, E-Mail: [email protected]
An allehessischen Hunde- und Tierschutzfreundeund Bürger mit Bürgerrechtsbewußtsein05.03.2001VIA TELEFAXBitte um Bekanntgabe und Verbreitung der FDP-Haltung in Fragen der Hessischen HVO und des BundeshundegesetzesSehr geehrte Damen und Herren,die Haltung der hessischen F.D.P. zu der Hessischen Hundeverordnung und dem Bundeshundegesetz ist eindeutig. Sowohl die hessische F.D.P.-Landtagsfraktion als auch der hessische F.D.P.-Landesparteitag in Hofheim haben eindeutig beschlossen, daß die hessische Landes-Hundeverordnung mit den enthaltenen Hunderassenlisten abzulehnen sind und daß es auf dieser Grundlage mit der hessischen F.D.P. kein hessisches Hundegesetz geben wird.Die F.D.P.- Bundestagsfraktion hat ebenfalls einstimmig das von Bundesinnenminister Schily (SPD) eingebrachte Bundesgesetz "Zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" abgelehnt, das allerdings von der SPD, den GRÜNEN und der CDU (die PDS hatte sich der Stimme enthalten)geschlossen verabschiedet wurde. Dieses Gesetz ist nicht nur deshalb verfassungsrechtlich bedenklich, weil es neben den "drei angeblich unwiderlegbar gefährlichen Hunderassen" auch noch die in den jeweiligen Bundesländern gelisteten "Liste 2-Hunde" fest schreibt und auch andere Hund jeder beliebigen Rasse, der durch einfache "Anzeige" von "besorgten Bürgern" den Ordnungsbehörden gemeldet wird, als "gefährlichen Hund" benennt, sondern auch, weil für die Halter all dieser Tiere das recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13, Grundgesetz) eingeschränkt wurde, so daß faktisch jeder Hundehalter ab sofort zu jeder Tages- und Nachtzeit mit dem Besuch von Ordnungshütern in seiner Wohnung rechnen muß.Diese Grundrechtseinschränkungen für eine Bevölkerungsgruppe stellt nach über 60 Jahren wieder ein Zwei-Klassen-Recht her, was eine besorgniserregende Entwicklung unserer politischen Demokratiekultur darstellt. Zahlreiche europäische Nachbarn haben wegen dieses Gesetzes und der diesbezüglichen Entwicklung bereits ihr Unverständnis und ihre Besorgnis geäußert, ohne daß die deutsche Presse hierüber auch nur annähernd berichtet hat.Da die politische Willensbildung eines Volkes maßgeblich von der Qualität der fließenden Information abhängt, bitte ich Sie und fordere Sie dringend auf, dieses Schreiben, zusammen mit dem Schreiben des Vize-Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Hermann Otto Solms, nach besten Möglichkeiten zu veröffentlichen und über jeden Ihnen möglichen Weg weiter zu verbreiten, damit die hundehaltende Bevölkerung gerade zu den anstehenden Wahlen den bürger-rechtsmissachtenden Parteien einen entscheidenden Denkzettel zukommen lassen kann.In diesem Sinne verbleibe ich mit den herzlichsten Grüßenan alle hessischen Hundehalter- und freundeIhrWerner Klinger1. Vorsitzender FDP-Reichelsheim