Wirklich Irrsinn, wenn man dazu noch bedenkt, was so ein Tier für einen alten Menschen oft bedeutet. Sachkunde mit 89 Jahren ...
naja, aber die LHVO und deren anwendung und durchsetzung, gilt nunmal für alle hundehalter ,,unabhängig,, vom alter.
wäre die hundehalterin nun 19,29,39,49, dann wäre es ok gewesen mit dem SK?
hat sich der vorfall tatsächlich so zugetragen, dann ist höchstens der mutter vorzuwerfen, dass sie ihr kind hätte besser ,,erziehen,, sollen in punkto; hund streicheln und es den hund nicht drangsalieren lassen.
es gibt aber alte menschen unter den hundehaltern, die ihren hund nicht im griff haben und der hund schon mehrmals auffällig war. bei mir hier, wohnt so ein älterer herr, 78jahre alt, hält einen 4 jahre alten herder. der hund hat schon 2 andere hunde zerledert und 3 personen gebissen. da fährt immer der bürgermeister zu den ,,opfern,, sowie zum halter, um ihnen ins gewissen zu reden nämlich 1. den hund besser unter kontrolle zu halten und 2. doch von einer anzeige abzusehen.
und ich bin der meinung, dass in solchen fällen wie denen mit dem herder, alter nicht vor strafe schützen darf. ist jemand offensichtlich NICHT in der lage, seinen hund zu führen, ist ihm der hund wegzunehmen oder es sind auflagen anzuordnen und zwar unabhängig vom alter des halters.!