Hundegesetz Niedersachsen - Entwurf im Landtag

Andreas

Mir liegt ein Bericht über die Landtagssitzung vor, auf der die SPD den Entwurf des Hundegesetzes eingebracht hat.
Der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen (übliches parlamentarisches Verfahren).

Federführend soll sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Mitberatung soll in den Ausschüssen für innere Verwaltung und für Rechts- und Verfassungsfragen erfolgen.


Ich habe am Ende der Seite die Kontaktdaten der beteiligten Politiker angegeben. Vielleicht mag ja jemand in das Gästebuch von Herrn Schumacher etwas schreiben, es ist völlig leer.

Zur Erinnerung: Die SPD ist in Nds. alleinregierend und will die üblichen vier Hunderassen einer lebenslangen Leinenpflicht unterwerfen, wenn sie den Wesenstest bestanden haben. Schäferhund, Rottweiler und die weiteren Hunderassen, die die Beißstatistik anführen sind rausgefallen.

Den kompletten Text des Gestzesentwurfs und die "Begründung" habe ich hier:

 
  • 1. Mai 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also ich finde das ganze seeeeehr aufschlußreich.

Zunächst einmal habe ich nur eine begeisterte Mail an Frau Hansen von der CDU geschrieben - doch die anderen kommen auch noch dran *fingerdehn*

Ich kann nur hoffen, daß die CDU sich in den Ausschüssen durchsetzt... und freue mich schon auf die Landtagswahl nächstes Jahr...
 
Habe meinen Gästebucheintrag auf der Seite von SPD-Schumacher gemacht.
Bitte beachten, dass dort nur 40 Zeilen erlaubt sind.

Ich habe daher meinen Beitrag auf zwei Teile aufgesplittet. Nicht bedacht habe ich, dass der neueste Beitrag oben zu stehen kommt. So steht nun die zweite Hälfte oben und der Anfang steht unten. Aber das könnt ihr bei euren Beiträgen ja besser machen....
Hallo Herr Schumacher,
ich beziehe mich auf Ihren Redebeitrag auf der 115. Plenarsitzung im LT Nds.

Im dritten Satz sagten Sie "Wir alle haben sicherlich noch die Bilder von dem kleinen Volkan aus Hamburg im Kopf, der von Kampfhunden angefallen und getötet wurde"

Zunächst muß ich Ihnen widersprechen und sagen, dass ich in erster Linie die Bilder im Kopf habe von dem kleinen André, der am 30.03.2002 von zwei Rottweilern getötet wurde.
Auch an die kleine Kristina, die am 06.08.2001 von einem Schäferhund getötet wurde, mußte ich denken.
Auch an die vielen anderen Menschen, denn jeder Todesfall ist einer zuviel.

Wie Sie wissen, gibt es einige Tausend Unglücksfälle mit Hunden pro Jahr in Deutschland.
Seit 1968 kamen dabei 55 Menschen ums Leben, statistisch pro Jahr 1,57.

Daran beteiligte Hunderassen waren
Schäferhund: 24 Tote (43%)
Rottweiler: 5 Tote (9%)
Dogge: 5 Tote (9%)
Mischlinge: 4 Tote (7%)
Pitbull: 3 Tote (5%)
andere Rassen: 14 Tote (27 %)

Ich stimme Ihnen selbstverständlich zu, dass gegen gefährliche Menschen mit gefährlichen Hunden vorgegangen werden muß.

Sie geben zu, dass im Jahre 2000 aufgrund der Hysterie (ausgelöst durch die Medienhetze in Bild & Co.) eine schnelle Regelung übers Knie gebrochen werden mußte.

Seit Juni 2000 sind über zwei Jahre vergangen, es gibt zwischenzeitlich Doktorarbeiten zu aggressiven Hunden und Statistiken über die Bestehensquote beim Wesenstest für verschiedene Hunderassen.

So haben 99% der geprüften Hunde der Liste 1 (Pitbull, AmStaff, Bullterrier, StaffBull) den Wesenstest an der TiHo Hannover bestanden. Bei Liste 2 lag die Bestehensquote ganz knapp darunter.

95% der Todesfälle werden durch andere Hunde verursacht, zählen die weniger? Diese Hunde dürfen ohne Wesenstest, ohne Sachkunde des Besitzers und ohne Versicherung frei herumlaufen?

Wir brauchen tatsächlich
1. ein Heimtierzuchtgesetz, das Aggressionszuchten verhindert und ein Mindestmaß an notwendiger Sozialisation von Welpen sicherstellt
2. eine Sachkundeprüfung (Führerschein) für alle Hundehalter
3. Hundehaltungsverbot (für jegliche Hunderassen) für Gewalttäter und Tierquäler
4. eine angemessene, abgestufte Regelung bei individuell auffälligen Hunden.
5. Selbstverständlichkeiten wie Haftpflichtversicherung und Chipkennzeichnung für alle Hunde

Es ist noch nicht zu spät, den Gestzesentwurf zu verbessern. Oder wollen Sie zum dritten Mal vor Gericht unterliegen?

Freundliche Grüße
Andreas Schmidt
 
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