Hundegesetz seit gestern in Kraft
Lüneburg/Niedersachsen, 2.3.03
Wenn Fiffi kein friedlicher Pudel ist, sondern ein Bullterrier, kommt er seinem Herrchen jetzt noch teurer zu stehen als bisher: Laut niedersächsischem Hundegesetz, das heute in Kraft tritt, müssen bestimmte Rassen haftpflichtversichert werden. Die Besitzer dieser Tiere müssen beim Landkreis einen Antrag auf Erlaubnis ihrer Vierbeiner stellen - die Hunde brauchen dann keinen Maulkorb mehr zu tragen.
Für Exemplare gefährlich geltender Rassen gilt ab dem 1. März die Vorschrift einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 500 000 Euro bei Personen- und 250 000 Euro bei Vermögens- und Sachschäden. "Legt der Hundehalter diese nicht vor, erhält er keine Erlaubnis, sein Tier zu behalten", erklärt Werner Harlos, zuständiger Mitarbeiter beim Fachdienst Veterinär-, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung.
Als gefährlich werden in der Verordnung folgende Vierbeiner eingestuft: American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und damit verbundene Kreuzungen. Aber auch ein Pudel, der schon mal gebissen hat, zählt dazu.
Besitzer solcher Hunde erhalten eine Erlaubnis nur unter bestimmten Bedingungen. So ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, außerdem muss der Halter ein Führungszeugnis vorlegen. Die Sachkunde des Halters, ein erfolgreicher Wesenstest des Tieres, die Kennzeichnung des Hundes zum Beispiel durch Tätowierung sowie - und das ist neu - eine Haftpflichtversicherung müssen nachgewiesen werden.
"Sind diese Forderungen erfüllt, wird der Hund von der Maulkorbpflicht befreit", erklärt Landkreis-Mitarbeiter Harlos. An der Leine müssen die Vierpfotler jedoch weiterhin geführt werden. Rund 40 bis 50 solcher Hunde gebe es im Landkreis Lüneburg, schätzt Harlos.
Wer die Vorschriften nicht erfüllt, bekommt keine Genehmigung. Besteht das Tier den Wesenstest nicht, muss es weiterhin Maulkorb tragen. Es einzuziehen oder einzuschläfern sehe das Gesetz nicht vor, erläutert Harlos auf LZ-Nachfrage.
Nötig wurde ein neues niedersächsisches Hundegesetz, weil das Bundesverwaltungsgericht die im Juli 2000 in Kraft getretene Hundeverordnung zwei Jahre später für nichtig erklärte. Das alte Gesetz schrieb eine Maulkorbpflicht für oben genannte Rassen vor, aber auch für viele weitere. Das Gericht entschied, aufgrund seiner Rassenzugehörigkeit allein könnte nicht schon auf die Gefährlichkeit des Tieres geschlossen werden.
Vom neuen Gesetz sind daher viele Hunde nicht mehr betroffen, die in der ehemaligen Verordnung mit aufgeführt wurden: Bullmastiff, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espaol, Mastino Napoletano, Rottweiler und Tosa-Inu sowie ihre Kreuzungen.
Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen muss innerhalb von drei Monaten bei der Landkreis-Verwaltung eingereicht werden. Er gilt als vorläufige Erlaubnis, jedoch mit der Einschränkung, "dass bis zum endgültigen Bescheid ein Maulkorb getragen werden muss", betont Harlos. Wird ein Herrchen dabei erwischt, seinen Vierbeiner ohne Leine respektive vorläufige oder endgültige Erlaubnis laufen zu lassen, drohen ihm Geldbußen bis zu 10 000 Euro. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt Werner Harlos unter der Rufnummer 0 41 31/26 13 31.