Robyn
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Zeitung: Hundegesetz voraussichtlich noch in diesem Jahr
Berlin(ddp-bln). Berlin erhält voraussichtlich noch in diesem Jahr ein Hundegesetz. Berlins Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) lässt nach Informationen der "Bild"-Zeitung (Mittwochsausgabe) den Entwurf derzeit von ihren Kollegen mitzeichnen. Danach sollen künftig nur noch vier statt zwölf Rassen als gefährlich gelten. Zuchtverbote sind für Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier vorgesehen.
Selbst Hunde dieser vier Rassen müssen in der Öffentlichkeit keinen Maulkorb mehr tragen, wenn sie eine grüne Plakette haben. Voraussetzung: Herrchen ist sachkundig und der Hund nicht scharf. Der Maulkorb sei beispielsweise noch Pflicht in Treppenhäusern, bei großen Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für alle gefährlichen Hunde verbindlich bleibe der Leinenzwang. Neu sei, dass sie unter der Haut einen Chip mit ihren Daten tragen müssen. Zudem könne ein Halter gezwungen werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Das neue Gesetz nimmt aber auch Hunde anderer Rassen häufiger an die Leine, hieß es in dem Blatt- und zwar auch in Bahnen und Bussen, an Haltestellen, Fußgängerzonen, auf Strassen und Plätzen mit großen Menschenansammlungen, inBürohäusern, auf Sportplätzen, in Kleingärten. Hier dürfe die Leine höchstens einen Meter lang sein.
Quelle: Märkische Oderzeitung 13. Mai 2003
Robyn
Berlin(ddp-bln). Berlin erhält voraussichtlich noch in diesem Jahr ein Hundegesetz. Berlins Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) lässt nach Informationen der "Bild"-Zeitung (Mittwochsausgabe) den Entwurf derzeit von ihren Kollegen mitzeichnen. Danach sollen künftig nur noch vier statt zwölf Rassen als gefährlich gelten. Zuchtverbote sind für Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier vorgesehen.
Selbst Hunde dieser vier Rassen müssen in der Öffentlichkeit keinen Maulkorb mehr tragen, wenn sie eine grüne Plakette haben. Voraussetzung: Herrchen ist sachkundig und der Hund nicht scharf. Der Maulkorb sei beispielsweise noch Pflicht in Treppenhäusern, bei großen Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für alle gefährlichen Hunde verbindlich bleibe der Leinenzwang. Neu sei, dass sie unter der Haut einen Chip mit ihren Daten tragen müssen. Zudem könne ein Halter gezwungen werden, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Das neue Gesetz nimmt aber auch Hunde anderer Rassen häufiger an die Leine, hieß es in dem Blatt- und zwar auch in Bahnen und Bussen, an Haltestellen, Fußgängerzonen, auf Strassen und Plätzen mit großen Menschenansammlungen, inBürohäusern, auf Sportplätzen, in Kleingärten. Hier dürfe die Leine höchstens einen Meter lang sein.
Quelle: Märkische Oderzeitung 13. Mai 2003
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