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Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Während der Brut- und Setzzeit vom 01.04. bis 15.07. müssen Hunde auch außerhalb der Ortschaften angeleint werden. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld bestraft.

Auch wenn es manchem Hundehalter leid tut, eine sinnvolle Verordnung zum Schutz der Jungtiere in Wald und Flur.

Übrigens: fast jeder Halter eines Hundes der schon einmal ein Rehkitz oder einen Junghasen zerrissen hat war bis dahin fest davon überzeugt das sein Hund so etwas niemals tun würde.


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Wolfs

Internet, Web-Präsenz, ISDN, DSL, Yello-Strom, weltweite 0700-Vanity-Nr, Handys
gibt es in Wolfs

AK Tierschutz Do.25.04.02 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: das Schächturteil des Bundesverfassungsgerichts

Besichtigung der Hermannsdörfer Landwerkstätten, Kronsberg, am Sa. 06.04.
 

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lupita11
Der Bürgermeister selber sagt ja im Bericht das die veraltete Hundeverordnung dringend überarbeitet werden muss. Zumal man als Gemeinde die Vorgaben des Bundeslandes nicht aushebeln kann. Du hast recht die haben keinem Menschen was getan , aber als gefährlicher Hund wird auch eingestuft wenn...
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dasjanzons
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