Eindeutig wäre es nur wenn man Gütertrennung vereinbart hat und eben entsprechend sämtliche Kosten alleine getragen hat ect...
Alles andere wird hälftig geteilt und da entscheidet im Ernstfall eben wieder ein Richter...
Da kann die Polizei noch so guten Willen haben aber rein rechtlich eben keine Chance...
Das kann man nicht so sagen, ohne die Fakten zu kennen. Ich würde zu einem Anwalt gehen, der auch wirklich sofort was tut und über ihn die Herausgabe meines Eigentums Hund verlangen.