Hund entwendet - Machtlos?

Eindeutig wäre es nur wenn man Gütertrennung vereinbart hat und eben entsprechend sämtliche Kosten alleine getragen hat ect...
Alles andere wird hälftig geteilt und da entscheidet im Ernstfall eben wieder ein Richter...
Da kann die Polizei noch so guten Willen haben aber rein rechtlich eben keine Chance...

Das kann man nicht so sagen, ohne die Fakten zu kennen. Ich würde zu einem Anwalt gehen, der auch wirklich sofort was tut und über ihn die Herausgabe meines Eigentums Hund verlangen.
 
  • 26. April 2024
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Hi matty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das kann man nicht so sagen, ohne die Fakten zu kennen. Ich würde zu einem Anwalt gehen, der auch wirklich sofort was tut und über ihn die Herausgabe meines Eigentums Hund verlangen.
Doch so ist das wenn man heiratet mit dem Eigentum und dazu zählt meines Erachtens eben auch ein während der Ehe angeschaffter Hund..
 
Ich bin ja juristisch auch nicht mehr so aktuell, würde aber mit Sicherheit einem Anwalt, der sich auf diesem Gebiet besonders auskennt, die Sachlage beurteilen lassen.
Das kann sich durchaus lohnen. Der Teufel steckt auch hier im Detail.
 
Das sind sachen; wenn der hund vom frauengut bezahlt wurde, hat das dreibein nichts zu melden.

Ich wuerde, aus psychologischer sicht, erstmal nicht viel machen, je mehr die frau sich ins zeug wirft, um so mehr freuts das maennlein, es geht ihm nichtum den hund, nur darum die frau zu treffen.
 
Ich rate auch nicht ab nen Anwalt einzuschalten..
Und nein Lisbeth wenn keine Gütertrennung vorliegt gehört beiden alles in beide Richtungen ;)
 
Ich rate auch nicht ab nen Anwalt einzuschalten..
Und nein Lisbeth wenn keine Gütertrennung vorliegt gehört beiden alles in beide Richtungen ;)

In deutschland vielleicht, in der schweiz ist nur das gemeinsam was waehrend der ehe verdient, angeschafft wurde, dh, das kapital und eigentum was ich vor der ehe hatte, bleibt meins und nehme ich wieder aus die ehe raus. Auch das was ich erbe von meine familie, geht nicht in den ehepott.
 
In deutschland vielleicht, in der schweiz ist nur das gemeinsam was waehrend der ehe verdient, angeschafft wurde, dh, das kapital und eigentum was ich vor der ehe hatte, bleibt meins und nehme ich wieder aus die ehe raus. Auch das was ich erbe von meine familie, geht nicht in den ehepott.
ich glaube, das ist auch das, was manny meint. Ist in Deutschland nämlich genau so.
Wahrscheinlich geht sie davon aus, dass der Hund während der Ehe angeschafft wurde.
 
Jetzt habt ihr mich echt verwirrt dachte schon ich hab wieder was gedacht und nicht aufgeschrieben :hinterwaeldler:

Aber nein lag nicht an mir :schmoll:

Doch so ist das wenn man heiratet mit dem Eigentum und dazu zählt meines Erachtens eben auch ein während der Ehe angeschaffter Hund..
 
Das kann man einen dreh geben, der hund ist auf sie eingetragen, ich wuerde mich etwas einfallen lassen wenn noetig.

Im endeffekt ist es egal, weil es gar nicht um den hund geht. Ein mediator waehre angebracht.
 
Das kann man einen dreh geben, der hund ist auf sie eingetragen, ich wuerde mich etwas einfallen lassen wenn noetig.

Im endeffekt ist es egal, weil es gar nicht um den hund geht. Ein mediator waehre angebracht.
Wenn der Hund nen jahr alt ist und sie 5 verheiratet kannst du drehen soviel du willst..

Ändert aber alles nichts daran das nen Anwalt ran sollte wenn sie ne Chance haben will...
 
Nach wie vor würde mich interessieren wie der Ex,der sie seit Monaten nervt,an den Hund kommt?
Ich kann mir gerade kein einziges Szenario vorstellen in dem ich nicht auf der Hut wäre bei so einem Ex!
 
nur ganz kurz zum ehelichen gueterrecht: guetertrennung - jeder hat seins..vor, waehrend und nach der ehe. guetergemeinschaft - in der ehe angeschafftes oder in die ehe eingebrachtes vermoegen wird gemeinschaftliches eigentum (und muss nach der ehe geteilt werden); dies ist oft bei familienbetrieben oder grundeigentum der fall, muss aber VEREINBART werden..ebenso wie die guetertrennung (notariell)..der normalfall ist die ZUGEWINNGEMEINSCHAFT - jeder behaelt seins..es wird bei der scheidung geschaut, war hatte was am anfang und am ende..und dann findet ein ausgleich in geld statt! ..An den eigentumsverhaeltnissen an den dingen..auto, hund etc aendert das nichts (ausser es sind sachen, die gemeinsam genutzt wurden, fernseher zb :) ).
 
besitzer ist derjenige welcher im übernahmevertrag als solcher steht. kenne einen solchen fall aktuell der sogar vor gericht ging bei einem getrennten ehepaar und dort bekam der mann die zusage den hund zu behalten, da er nunmal rechtmässiger eigentümer (laut vertrag) ist. gütertrennung oder zugewinngemeinschaft hin oder her. bei tieren entscheidet das gericht in der regel anderst als bei einem auto etc.... sie vereinbarten ein besuchsrecht wie bei eigenen kindern und dem wurde auch gerichtlich zugestimmt. 14 tägig am wo. ende ist der hund nun bei ihr.
 
besitzer ist derjenige welcher im übernahmevertrag als solcher steht. kenne einen solchen fall aktuell der sogar vor gericht ging bei einem getrennten ehepaar und dort bekam der mann die zusage den hund zu behalten, da er nunmal rechtmässiger eigentümer (laut vertrag) ist.
Besitzer ist der, der den Hund faktisch bei sich hat. Eigentümer ist der, dem er gehört.
Dass man im Übernahmevertrag steht, macht einen also zum Eigentümer, nicht zum Besitzer.
 
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