Hund Bestimmter Rasse

Loki88

10 Jahre Mitglied
So,ich mal wieder mit einer dummen Frage.
Ist ein Hund Bestimmter Rasse ein Kampfhund???

Hintergrund: Ich habe eine American Bulldog Hündin,vom Veterinär als American Bulldog-Boxer Mix bestimmt,in NRW ein Hund Bestimmter Rasse. Mein Vermieter erlaubt es,nun hat mir die Hausverwaltung aber geschrieben ich soll ein Amtliches Negativgutachten vorlegen das ich kein Kampfhund halte. Was ist das????
 
  • 26. April 2024
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Hi.

Im Landeshundegesetz NRW kommt das Wort "Kampfhund" gar nicht vor, also gibt es auch keine "Kampfhunde" in NRW.

Acker Dich hier mal durch:

Laut Gesetzestext sind in NRW die Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbullterrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier "gefährliche Hunde"

Der American Bulldog ist ein "Hund bestimmter Rasse" nach § 10 und der Boxer ist ein "Großer Hund" nach § 11, also offiziell zwar Maulkorbpflichtig etc. aber kein "gefährlicher Hund".

Wenngleich im "Volksmund" immer noch die "Rasselisten" herumgeistern, wo die erstgenannten 4 Rassen als "Liste-1-Hunde" und die Hunde bestimmter Rassen als "Liste-2-Hunde" benannt werden und somit alle diese als "Listenhunde" auch "Kampfhunde" sind.

Ist ein Formulierungs- bzw. Verständnisproblem...

Gruß
tessa
 
Ja,Dankeschön aber das weiß ich auch;)
Aber ich hab mittlerweile mit einem unserem Amtsveterinär gesprochen,der meinte wörtlich: "Die sind doch bescheuert,das ist ein Satz der geschrieben werden muß,aber kein Problem!"
Falls das jetzt was kostet,was ich vergessen hab zu fragen,kann ich die kosten der Verwaltung aufdrücken???? Immerhin sind die ja zu doof die Schreiben (Haltungserlaubnis,Ausnahmegenhmigung von der Maulkorb-und Leinenpflicht) vom OA,wo ja drin steht das es ein Hund Bestimmter Rasse ist,anständig zu lesen?????
 
Der Hund ist von der MK- und Anleinpflicht befreit? Dann würde ich in dem Fall der Verwaltung folgendes schreiben:

---
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie sie den dem Anhang entnehmen können, wurde von der zuständigen Behörde bestätigt, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit von dem besagten Hund nicht zu befürchten ist.

Die zuständige Behörde hat dem Antrag der Befreiung von der Verpflichtung nach §5 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 Landeshundegesetz NRW zugestimmt.

Einen amtlichen Nachweis, dass es sich um den Hund um keinen Kampfhund handelt kann ich nicht erbringen, da dieses Wort im LHundG NRW nicht definiert ist.

Zusätzlich teile ich Ihnen mit, dass es sich bei dem Hund nicht um einen tatsächlich gefährlichen Hund im Sinne von §3 Abs. 3 LHundG NRW handelt.

Bei weiteren Fragen konsultieren Sie bitte Ihren Rechtsbeistand.

MfG

Name

Anlagen:
Unterlagen vom OA - Befreiung von MK + Anleinpflicht

---

Bin kein Anwalt, aber Du kannst ja schlecht nachweisen, dass Du keinen Kampfhund hast, wenn es das Wort im Gesetz so nicht gibt.
 
Stimmt im Grunde,nur der Amtsveterinär hat ja gesagt: es wäre kein Problem
da müßte nur ein Satz geschrieben werden.
Darf ich Deinen Vorschlag trotzdem mal kopieren:D
 
Klar kannst Du den kopieren. Bin ja noch sehr neu bei Euch, aber ich würde im Zusammenhang mit Behörden, Ämtern, Vermietern etc. das Wort KH in jedem Fall vermeiden.
 
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