Hallo, Penny!
Bekommst du den Hund "privat" geliefert oder wird er mit Flugpaten über eine Tierschutzorganisation vermittelt?
Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im letzten Jahr ist die Einfuhr von Hunden aus einem nicht gelisteten Drittland wie der Türkei nicht mehr gestattet, wenn ein Besitzerwechsel vorliegt.
Tierschutzorgas, die aus dem Ausland Tiere einführen, benötigen seit August 2014 eine Erlaubnis für den Handel nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 TSchG, diese dürfte für Einfuhren aus der Türkei nicht erteilt werden.
Bis vor ein paar Monaten herrschte allerdings noch Chaos und Rechtsunsicherheit bei den verschiedenen Behörden (BMEL, div. Vet-Ämter, Zoll...). Ich weiß nicht, ob inzwischen alle Ämter wissen, wie das zu händeln ist.
Falls der Hund also über eine Orga kommt: hat sie die Erlaubnis?
Viele Grüße
Anja
Bekommst du den Hund "privat" geliefert oder wird er mit Flugpaten über eine Tierschutzorganisation vermittelt?
Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im letzten Jahr ist die Einfuhr von Hunden aus einem nicht gelisteten Drittland wie der Türkei nicht mehr gestattet, wenn ein Besitzerwechsel vorliegt.
Tierschutzorgas, die aus dem Ausland Tiere einführen, benötigen seit August 2014 eine Erlaubnis für den Handel nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 TSchG, diese dürfte für Einfuhren aus der Türkei nicht erteilt werden.
Bis vor ein paar Monaten herrschte allerdings noch Chaos und Rechtsunsicherheit bei den verschiedenen Behörden (BMEL, div. Vet-Ämter, Zoll...). Ich weiß nicht, ob inzwischen alle Ämter wissen, wie das zu händeln ist.
Falls der Hund also über eine Orga kommt: hat sie die Erlaubnis?
Viele Grüße
Anja