- Marion
Von Spiegel Online
T O D D E S K L E I N E N V O L K A N
Hohe Haftstrafen für Kampfhundebesitzer?
Im Prozess um den von Kampfhunden getöteten sechsjährigen Hamburger Jungen Volkan hat die Staatsanwaltschaft langjährige Gefängnisstrafen gefordert. Der Besitzer der beiden Tiere soll achteinhalb Jahre hinter Gitter.
© DPA
Einer der beiden getöteten Hunde liegt neben der abgedeckten Leiche des kleinen Volkan
Hamburg - Der 24-Jährige "hat es geschafft, eine ganze Nation zu spalten", sagte der Staatsanwalt bei seinem Plädoyer vor dem Hamburger Landgericht. Er spielte damit auf die in vielen Bundesländern eilig erlassenen Kampfhunde-Verordnungen an. Für die 19-jährige Mitangeklagte forderte er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Beide hätten sich der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Sie hätten gewusst, dass ihre Hunde "Zeus" und "Gipsy" gefährlich waren und hätten nichts unternommen, um die Allgemeinheit vor den Tieren zu schützen. Die Tiere waren über eine Schulhofmauer gesprungen und hatten den kleinen Volkan zerfleischt.
Dagegen beantragte der Pflichtverteidiger des Türken einen Freispruch für seinen Mandanten. Zahlreiche Zeugenaussagen hätten belegt, dass die Hunde bis zum Vorfall friedlich gegenüber Menschen gewesen seien. Von "scharf machen" oder Hundekämpfen könne ebenfalls keine Rede sein. Deshalb habe sein Mandant nicht voraussehen können, dass der Pitbullmischling "Zeus" und der Stafford-Terrier "Gypsy" Menschen angreifen würden. An diesem Freitag wird das Plädoyer des Anwalts der Mitangeklagten erwartet.
Marion, Tau & Tiptoe
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Hohe Haftstrafen für Kampfhundebesitzer?
Im Prozess um den von Kampfhunden getöteten sechsjährigen Hamburger Jungen Volkan hat die Staatsanwaltschaft langjährige Gefängnisstrafen gefordert. Der Besitzer der beiden Tiere soll achteinhalb Jahre hinter Gitter.
© DPA
Einer der beiden getöteten Hunde liegt neben der abgedeckten Leiche des kleinen Volkan
Hamburg - Der 24-Jährige "hat es geschafft, eine ganze Nation zu spalten", sagte der Staatsanwalt bei seinem Plädoyer vor dem Hamburger Landgericht. Er spielte damit auf die in vielen Bundesländern eilig erlassenen Kampfhunde-Verordnungen an. Für die 19-jährige Mitangeklagte forderte er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Beide hätten sich der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Sie hätten gewusst, dass ihre Hunde "Zeus" und "Gipsy" gefährlich waren und hätten nichts unternommen, um die Allgemeinheit vor den Tieren zu schützen. Die Tiere waren über eine Schulhofmauer gesprungen und hatten den kleinen Volkan zerfleischt.
Dagegen beantragte der Pflichtverteidiger des Türken einen Freispruch für seinen Mandanten. Zahlreiche Zeugenaussagen hätten belegt, dass die Hunde bis zum Vorfall friedlich gegenüber Menschen gewesen seien. Von "scharf machen" oder Hundekämpfen könne ebenfalls keine Rede sein. Deshalb habe sein Mandant nicht voraussehen können, dass der Pitbullmischling "Zeus" und der Stafford-Terrier "Gypsy" Menschen angreifen würden. An diesem Freitag wird das Plädoyer des Anwalts der Mitangeklagten erwartet.
Marion, Tau & Tiptoe