Hohe Haftstrafen im Volkan-Prozess gefordert

Marion

Harry Hirsch™
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Von Spiegel Online

T O D D E S K L E I N E N V O L K A N

Hohe Haftstrafen für Kampfhundebesitzer?

Im Prozess um den von Kampfhunden getöteten sechsjährigen Hamburger Jungen Volkan hat die Staatsanwaltschaft langjährige Gefängnisstrafen gefordert. Der Besitzer der beiden Tiere soll achteinhalb Jahre hinter Gitter.


© DPA

Einer der beiden getöteten Hunde liegt neben der abgedeckten Leiche des kleinen Volkan

Hamburg - Der 24-Jährige "hat es geschafft, eine ganze Nation zu spalten", sagte der Staatsanwalt bei seinem Plädoyer vor dem Hamburger Landgericht. Er spielte damit auf die in vielen Bundesländern eilig erlassenen Kampfhunde-Verordnungen an. Für die 19-jährige Mitangeklagte forderte er eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Beide hätten sich der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Sie hätten gewusst, dass ihre Hunde "Zeus" und "Gipsy" gefährlich waren und hätten nichts unternommen, um die Allgemeinheit vor den Tieren zu schützen. Die Tiere waren über eine Schulhofmauer gesprungen und hatten den kleinen Volkan zerfleischt.
Dagegen beantragte der Pflichtverteidiger des Türken einen Freispruch für seinen Mandanten. Zahlreiche Zeugenaussagen hätten belegt, dass die Hunde bis zum Vorfall friedlich gegenüber Menschen gewesen seien. Von "scharf machen" oder Hundekämpfen könne ebenfalls keine Rede sein. Deshalb habe sein Mandant nicht voraussehen können, dass der Pitbullmischling "Zeus" und der Stafford-Terrier "Gypsy" Menschen angreifen würden. An diesem Freitag wird das Plädoyer des Anwalts der Mitangeklagten erwartet.



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Marion, Tau & Tiptoe
 
  • 26. April 2024
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Und noch ein Artikel aus der Hamburger Morgenpost - auf Anregung von beckersmom:


Volkan-Prozess: Verteidiger fordert Freispruch für Besitzer des Todes-Pitbulls
Staatsanwalt: Hundehalter acht Jahre in den Knast

Für die tödliche Attacke ihrer Kampfhunde "Zeus" und "Gipsy" auf den kleinen Volkan (6) sollen die Halter der Tiere jahrelang ins Gefängnis gehen, forderte Staatsanwalt Harald Allerbeck gestern in seinem Plädoyer.

Für den Wilhelmsburger Türken Ibrahim K. (24) hält der Ankläger eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren für angemessen. "Gipsys" Besitzerin Silja W. (19) soll eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten absitzen.

Allerbeck, im Prozess bisher als eher behutsamer Strafverfolger aufgetreten, begründete seine überraschend harten Forderungen mit dem "Vorsatz" der Angeklagten. Beide hätten gewusst, dass ihre Hunde für Menschen gefährlich waren, und es sei ihnen auch klar gewesen, dass die Tiere über die Mauer auf den Schulhof springen konnten: "Aber der Schutz der Allgemeinheit war ihnen schlicht und ergreifend völlig egal."

Außerdem, so der als Hundefreund geltende Staatsanwalt, hätten die Angeklagten alle Hundehalter in Verruf gebracht, gar "die Nation gespalten".

Zuvor hatte sich die Psychologin der Gerichtshilfe gegen eine Haftstrafe für Silja ausgesprochen. Das Mädchen leide unter extremen Schuldgefühlen, habe Selbstmordgedanken geäußert. Sie trage immer ein Foto des toten Jungen bei sich, sehe sein zerstörte Gesicht ständig vor sich: "Diese Lebensschuld ist ihre schwerste Strafe."

Ibrahim K.s Verteidiger Michael Wulff plädierte auf Freispruch. Sein Mandant habe nicht wissen können, dass die Hunde Menschen anfallen würden. Der Angeklagte zeigte wie an allen Prozesstagen äußerlich keine Regung, ließ aber Auszüge aus einem Brief verlesen, den er aus dem Gefängnis an Silja geschrieben hat.

Er könne sich nicht im Gerichtssaal bei Volkans Eltern entschuldigen: "Das würde mir wie eine Verfluchung erscheinen", erklärt er darin. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet.


Stephanie Lamprecht




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Marion, Tau & Tiptoe
 
Newsletter von maulkorbzwang.de

Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafe für Kampfhund-Halter
Hamburg (dpa) - Im Prozess um die tödliche Kampfhund-Attacke auf den sechsjährigen Volkan in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft für den Hundehalter eine langjährige Haftstrafe gefordert. Nach dem Willen der
Anklage soll der 24-Jährige für achteinhalb Jahre hinter Gitter. Für die 19-jährige Mitangeklagte forderte der Staatsanwalt eine zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Beide hätten gewusst, dass ihre Hunde gefährlich waren, und sie trotzdem fei laufen lassen. Nun hat vor dem Hamburger Landgericht die Verteidigung das Wort.

© DPA


Und was wird er wirklich kriegen??

Höchstens 5 Jahre - Untersuchungshaft eingerechnet - also ist er bald
wieder draussen und hat auch bald wieder einen Hund -- kontrollieren
tun die ja immer noch nicht in der Gegend! :((

Sie?? Bewährung kpl. :(((

Und da müßt Ihr verständniss für haben - die haben doch solch schwere Kindheit - leben in solche einem Umfeld....

Es ist zum Ko...

Wenn ein Hund nur mal bellt - weil er faslch Sozoialisiert wurde - ist
er heute nur noch mit Maulkorb zu führen - an der Leine
selbstverständlich.

Wenn ein Krimineller etwas tut -- dann war es das Umfeld - die Schicht




Bis dann
Sylvia & Kira
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Meldung vom 16.01.2001 21:00

Urteilsverkündung im Kampfhundeprozess

Hamburg (AP)

Vor dem Hamburger Landgericht werden am (morgigen) Mittwoch die Urteile gegen die beiden Halter der Kampfhunde verkündet, die am 26. Juni in der Hansestadt einen kleinen Jungen totgebissen haben. Der 24-jährige Ibrahim K. muss sich seit dem 1. Dezember wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, seine 19 Jahre alte Freundin Silja W. wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft hat Haftstrafen gefordert, die Verteidigung Freispruch.

Große Empörung hatte der Angeklagte noch im Prozess dadurch ausgelöst, dass er zu einer Entschuldigung bei den Eltern des toten Jungen nicht bereit gewesen war. Seine mitangeklagte Freundin dagegen hatte die Eltern schon am ersten Prozesstag um Verzeihung gebeten.

Der junge Mann war im Juni 2001 mit zwei freilaufenden Kampfhunden der Rasse American Staffordshire-Terrier unterwegs, als die Hunde plötzlich eine Mauer übersprangen und auf einen Schulhof stürmten. Dort fielen sie über den sechs Jahre alten Volkan her und bissen den Jungen zu Tode. Polizisten erschossen die Hunde. Für die Kampfhunde hatten die Behörden wegen früherer Beißereien Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet, den der Angeklagte aber ignorierte. Seine Freundin war bei dem Unglück nicht dabei, wird aber belangt, weil sie ihren gefährlichen Hund dem Angeklagten mitgab, obwohl sie laut Staatsanwaltschaft wusste, dass er nicht damit umgehen konnte. Der 24 Jahre alte Mann sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.

Der Tod des kleinen Jungen löste eine Welle der Empörung über das Halten von Kampfhunden aus. Der Zorn der Bürger führte dazu, dass in allen Bundesländern die Vorschriften für die Haltung von Kampfhunden verschärft wurden und die Tiere praktisch von den Straßen verschwunden sind.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------







[Dieser Beitrag wurde von merlin am 17. Januar 2001 editiert.]
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von merlin:
Der junge Mann war im Juni 2001 mit zwei freilaufenden Kampfhunden der Rasse American Staffordshire-Terrier unterwegs....[/quote]

2001??? Da war wohl jemand zu sehr auf das neue Jahr konzentriert?!
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Der Zorn der Bürger führte dazu, dass in allen Bundesländern die Vorschriften für die Haltung von Kampfhunden verschärft wurden und die Tiere praktisch von den Straßen verschwunden sind. [/quote]

Praktisch von der Straße verschwunden? Versteh ich nicht, denn ich sehe REICHLICH von diesen Rassen, täglich.

Ich bin mal gespannt, wie der Richter entscheidet?! Die armen haben ja so ein schlimmes Leben und die 19-jährige will sich umbringen?! Soll man da noch Mitleid haben? Sorry, aber ich kann da kein Mitleid haben, und wenn man auf diese Art die Richter beeindrucken kann, dann wissen wir ja, was wir von der Rechtssprechung in unserem Land halten können. Ich kapier's einfach nicht, die Angeklagten wie Opfer zu behandeln... Die einzigen die mir leidtun, sind die Eltern, die ihren Jungen verloren haben und das nur, weil UNFÄHIGE und VERANTWORTUNGSLOSE Looser meinen, sie könnten Hunde halten!!!

Boah ich könnte....

Entsetzte Grüße

Sunny
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Melanie & Staff-Bull Darius

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Mail to: [email protected]

[Dieser Beitrag wurde von Sunny73 am 17. Januar 2001 editiert.]
 
Der Fall Volkan: Heute fällt das Urteil

Im Kampfhunde-Prozess wird das Hamburger Landgericht heute die Urteile gegen Silja W. (19) und Ibrahim K. (24) sprechen. Deren Hunde Zeus und Gipsy waren am 26. Juni 2000 über eine Mauer gesprungen und hatten auf dem angrenzenden Schulhof den sechsjährigen Volkan getötet.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten Ibrahim K. achteinhalb Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Silja W. soll nach dem Jugendstrafrecht zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt werden.
Die Verteidiger der beiden Angeklagten plädieren dagegen auf Freispruch, weil trotz einiger Versäumnisse der Hundehalter weder ein Vorsatz im Fall Ibrahim K., noch eine "Schwere der Schuld" bei Silja W. nachweisbar seien.
Der Urteilsverkündung werden auch Volkans Eltern beiwohnen, die dem Prozess nach dem ersten Verhandlungstag ferngeblieben waren. (kab)
 
Nachdem das Urteil nun gesprochen wurde und uns allen zu gering erscheint, könnte uns das folgende evtl. weiterhelfen,
watson

Liebe Hundehalter und Nichthundehalter,

wir alle kennen das Urteil des Landgerichtes Hamburg unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters Egbert Walk, 53 J., mit welchem Ibrahim "Ibo" Kulunc am 17.01.2001 für die "billig inkauf" genommen Tötung des Schülers Volkan Kaya mit einem 3 1/2 jährigen "Urlaub" auf Steuerzahlerkosten belohnt worden ist. Ein unterhaltspflichtiger Vater, der 4 x seinen
Unterhalt nicht gezahlt hat, hat in der Regel durchaus Chancen, zu einer höheren Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, als Ibrahim Kulunc!

Die Staatsanwaltschaft kann gegen dieses, in aller Welt auf Unverständnis stossende, Urteil das Rechtsmittel der Revision einlegen. Diese muss
binnen 1 Woche ab Urteilsverkündung z.B. von der Staatsanwaltschaft
eingelegt werden, also spätestens am Mittwoch, den 24.01.2001.

Mit nachstehendem Formularschreiben können Sie dem zuständigen
Staatsanwaltschaft sagen, was wirklich "Im Namen des Volkes" wäre, nämlich ein Revisionsverfahren mit dem Ziel einer einigermaßen angemessenen
Verurteilung der Täter!

Für alle die, die kein eigenes Faxgerät haben: dieses Schreiben können Sie auch über Internet-Free-Fax kostenlos über das Internet an die Staatsanwaltschaft Hamburg versenden. Diese Möglichkeit wurde bei der
Textierung ausdrücklich berücksichtigt. Einfach Absender ausfüllen, unten Namen einfügen, dann markieren und kopieren und nach Aufruf des
Textfeldes im Internet-Fax-Formular einfügen und absenden!
Also machen Sie von dieser Möglichkeit regen Gebrauch. Wir alle sind dies unseren Hunden schuldig.

Mit freundlichem Gruss
[email protected]


Abs._______________________________________________________________________-

Datum: ____________-


An die
Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht
z.Hd. Herr StA Harald Allerbeck
Postfach

20316 Hamburg


Bezug: Strafsache gegen Ibrahim Kulunc und Silja Wilm


Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Allerbeck,

zuerst einmal darf ich Ihnen meine volle Zustimmung zu Ihrem Plädoyer in der Strafsache gegen Ibrahim Kulunc und Silja Wilm zum Ausdruck bringen.

Machen Sie von Ihrem Anklägerrecht Gebrauch und legen Sie gegen dieses Urteil fristgerecht REVISION ein.

Ganz gleich, wie auch immer das schlußendliche Urteil ausfallen mag, es kann den Tod des kleinen Volkan Kaya nicht nicht wirklich sühnen und den scheußlichen Vorfall ungeschehen machen.

Die seriösen Hundehalter, nicht nur in Deutschland, sondern in aller Welt, sind betroffen über das Urteil gegen die Verantwortlichen. Aber auch
Nichthundehalter im In- und Ausland reagieren mit völligen Unverständnis darauf, daß das Gericht Ihrem begründeten Strafantrag nicht gefolgt ist,
sondern weit mehr als die Hälfte unterschritten hat.
Ein solches Urteil hat quasi Belohnungscharakter für das, schon nahezu bewusste, Inkaufnehmen des Todes eines Kindes durch die Angeklagten.

Die Szenehundehalter und die sonstigen kriminellen Hundehalter können in einem solchen Urteil geradezu eine Aufforderung sehen, ohne Rücksicht auf
die Folgen weiterzumachen; sie tun es weitgehend immer noch unbeeindruckt.

Aus diesem Grunde bitten wir verantwortungsbewussten Hundehalter Sie eindringlich, lassen Sie es nicht bei diesem Urteil bewenden.

Nur eine tatangemessene Verurteilung der Angeklagten können auch das erschütterte Rechtsvertrauen und das Vertrauen in die bundesdeutsche Justiz bei einer Vielzahl der Bürger wieder herstellen.

Mit freundlichem Gruss


_____________________

[Die Teile dieser Nachricht, die nicht aus Text bestanden, wurden entfernt]

Beim weiterleiten der Nachrichten, bitte nur mit Hinweis auf diese Listen.
 
Hallo watson,

super, das Schreiben hab´ ich schon seit Freitag abend gesucht.
Wäre es auch nicht von Vorteil, wenn wir es noch mal unter Schriftverkehr einstellen würden ?
Andere Frage: Wo ist denn die Faxnummer ? Ich schicke mal ne Mail an PID, denn die Zeit rennt ja.

Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
Fax-Nr. 040/3497-4387

Hab´ ich doch noch unter Allgemeines/Prozeß gegen Ibrahim K. gefunden. Sorry.

Bis dann
Sylvia & Kira
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Rechtswege


Volkes Stimme

Die Urteile im Hamburger Hundeprozess sind richtig

Gerhard Mauz

Die Bürgerinitiative "Hamburger Aufschrei für Zivilcourage" schrie auf: "Wieder ein Urteil im Namen des Volkes, welches das Volk nicht versteht."
Am 26. Juli vergangenen Jahres bissen die Hunde Gipsy und Zeus den sechs Jahre alten Jungen Volkan auf dem Hof einer Schule in Hamburg-Wilhelmsburg tot. Das Unglück löste Aktivitäten der Politik in allen Bundesländern aus. Neue Verordnungen über Hundehaltung, schließlich war das Thema Innere Sicherheit betroffen, erblühten.

Achteinhalb Jahre Freiheitsstrafe hatte die Staatsanwaltschaft gegen Ibrahim K., ihm gehörte der Hund Zeus, wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Doch die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg entschied auf dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung.

Zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe sollte Silja W., verantwortlich für die Hündin Gipsy, so die Anklage, verbüßen. Doch das Gericht erkannte auf ein - zur Bewährung ausgesetztes - Jahr. Das Gericht hat unter der Last eines Strafbedürfnisses der Öffentlichkeit verhandelt, das keine Grenze nach oben kannte. Und sein Urteil erfuhr Schelte ohnegleichen. "Schweinerei - was ist das Leben eines Menschen eigentlich noch wert?", hieß es bei Straßenbefragungen. Und: "20 Jahre wären angemessen gewesen". Das Urteil wurde eine "Frechheit" genannt, denn ein Richter "sollte doch immer im Namen des Volkes entscheiden".

Der Richter, der das Urteil verkündet und begründet, in diesem Fall der Vorsitzende Richter Egbert Walk, entscheidet nicht allein. Er trägt vor, was seine Mitrichter und er beschlossen haben. Urteile werden in der Bundesrepublik "Im Namen des Volkes" verkündet. Doch die Gerichte haben unabängig zu sein. Und zu dieser Unabhängigkeit gehört, dass sie besonnener ist als das Volk, in dessen Namen entschieden wird. Gerichte haben im wohlverstandenen Namen des Volkes zu urteilen, wo es sein Entsetzen und seine Empörung hinreißen.

Das Fernsehen hat alles getan, um die Empörung blind zu machen. Die Bilder des - verhüllten - Körpers des toten Jungen, der von der Polizei erschossenen Hunde, der fassungslosen Kinder und Erwachsenen am Rand der Szene, waren zu verführerisch. Wieder und wieder sind sie auf die Bildschirme gebracht worden. Sie untermalten noch die Berichte über das Urteil. Doch das Gericht hatte erkannt, dass die verzweifelten Bemühungen Siljas und Ibrahims, die Hunde von dem Kind Volkan wegzureißen, Fahrlässigkeit, doch nicht Vorsatz bewiesen.

Die meisten Kollegen, die über diesen Prozess und das Urteil geschrieben haben, zutiefst betroffen, ließen sich nicht hinreißen. Elke Spanner stellte in der "taz" klar: "Warum das Strafmaß gegen Ibrahim K. nicht zu gering ausgefallen ist". Thomas Wolgast schrieb in der "Frankfurter Allgemeinen", dass dem Gericht bewusst war, welch "unendliches Leid" über die Eltern Volkans gekommen ist. Beide Verurteilten, schrieb Karsten Plog in dieser Zeitung, so das Gericht, leiden "an starken Schuldgefühlen und müssten therapeutisch betreut werden". Und Reymer Klüver schrieb in der "Süddeutschen Zeitung", dass es bei dem Aufschrei der Bürgerinitiative um den Wahlkampf gehe: "Mit Mitgefühl zum Beispiel für Volkans Eltern hat das nur wenig zu tun."

Wieder einmal ist es um das Strafen dort gegangen, wo uns Gerechtigkeit unerreichbar ist. Die Hoffnung, dass Volkans Eltern nicht für immer in grenzenloser Verzweiflung verharren, der Vorsitzende sprach sie an, ist gering. Ihnen gilt es beizustehen, nicht mit Protesten und Schreien, sondern im Alltag, beim Überleben.


Gerhard Mauz ist Autor des "Spiegel".



Das ist ein Bericht aus dem Tagesspiegel,
watson
 
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