Hochzeitsfeier - Polizei rechtfertigt blutige Hundeattacke

Für Schusswaffengebrauch gelten völlig andere Voraussetzungen als für alle anderen Zwangsmittel.

Insofern hinkt der Vergleich völlig.

Die Polizei darf Waffen (nicht: Schußwaffen) sehr wohl auch gegen Menschenmengen einsetzen. Den Schlagstock z. B., oder auch Reizgas. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt dabei aber immer. Für jede polizeiliche Maßnahme.
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 12 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt dabei aber immer. Für jede polizeiliche Maßnahme.

und da können wir uns (grundsätzlich) wahrlich nicht beklagen. ich verweise nochmals auf "anderswo". :)

Protesters_Owned_by_a_Medic_540.jpg


OccupyUCD3%252B%2525281%252529.jpg
 
Für Schusswaffengebrauch gelten völlig andere Voraussetzungen als für alle anderen Zwangsmittel.

Insofern hinkt der Vergleich völlig.

Die Polizei darf Waffen (nicht: Schußwaffen) sehr wohl auch gegen Menschenmengen einsetzen. Den Schlagstock z. B., oder auch Reizgas. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt dabei aber immer. Für jede polizeiliche Maßnahme.

Stimmt. Und wir waren auch alle nicht dabei. Aber wenn ich einen Hund in eine Hochzeitsgesellschaft mit Kindern laufen lasse, woher weiß ich denn dann das er den richtigen erwischt ? Ich weiß nicht obs so war, aber wenn, dann gibts keinen großen Unterschied zum feuern in eine Menschenmenge.

Zur Beurteilung wären allerdings Fakten dienlicher als ein Zeitungsartikel. :)
 
Ich weiß nicht obs so war, aber wenn, dann gibts keinen großen Unterschied zum feuern in eine Menschenmenge.

Doch, den gibt es sehr wohl. :)

Es besteht ein Unterschied zwischen "Kugel abbekommen" und "Vom Hund gebissen werden". Wenn man schon den rein juristischen Unterschied nicht sehen will.
 
Weiß nicht ob ein Kind das versehentlich gebissen worden wäre, oder die Eltern, das genauso sehen würde. Juristisch ist klar. Deswegen ja meine Frage, wer hat das wohl geschrieben ?
 
Die Frage verstehe ich immer noch nicht.

Gesetze und die dazu gehörenden Durchführungsverordnungen werden nicht von Einzelpersonen geschrieben.
 
Die Zeitungsberichte sind doch recht unterschiedlich und von Messerstichen ist da auch nichts zu lesen.
Außerdem variiert die Anzahl der Hochzeitsgäste zwischen 120 und 500.








 
Als EINSATZMITTEL der DEUTSCHEN POLIZEI ist der Diensthund formell ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt-> siehe hierzu UNMITTELBARER ZWANG.

IN ÖSTERREICH ist für Diensthunde bezüglich der Rechtssituation § 10 Waffengebrauchsgesetz maßgeblich.

Schweiz:
Luxemburg:
Tschechien:
Frankreich:
Italien:
Spanien:
.......

Wer ergänzt?

Alternativ könnt ihr ja weiter im Halbkreis spekulieren, unterstellen, falsch interpretieren, etc:hallo:
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Hochzeitsfeier - Polizei rechtfertigt blutige Hundeattacke“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Podifan
Antworten
4
Aufrufe
856
Pluemeli
Paulemaus
Davon gibt es zu viele: Ein anderer hat zwei Hunde im geparkten heißen Auto verrecken lassen. Steht auch im Spiegel.
Antworten
3
Aufrufe
428
Paulemaus
Paulemaus
Keera
Das freut mich sehr , als was würde sie denn eingestuft bzw. was kam beim DNA Test raus?
Antworten
41
Aufrufe
2K
Cherry
sleepy
Antworten
3
Aufrufe
344
lektoratte
lektoratte
Dunni
Allerdings. Wenigstens haben sie noch versucht, ihn einzufangen… :(
Antworten
1
Aufrufe
443
lektoratte
lektoratte
Zurück
Oben Unten