Was für ein Schreiben habt ihr bekommen?
Einen neuen Steurbescheid, der den mit der Änderung aufhebt?
Ich bekomme übrigens jedes Jahr einen Steuerbescheid für die Hundesteuer. Ist das bei euch anders?
Echt? Ich habe immer nur bei Änderungen neue Steuerbescheide bekommen. Sowohl bei der Hunde- als auch bei der Zweitwohnsteuer, andere kommunale Steuern habe ich noch nicht gezahlt.Normalerweise müssen Steuerbescheide jedes Jahr ausgestellt werde, allein schon wegen dem Finanzamt.
Was für ein Schreiben habt ihr bekommen?
Einen neuen Steurbescheid, der den mit der Änderung aufhebt?
Ich bekomme übrigens jedes Jahr einen Steuerbescheid für die Hundesteuer. Ist das bei euch anders?
Gab es in Magdeburg nicht ein Urteil aufgrund dessen sie die Steuersätze bei bestandenen WT ändern mussten? Anders konnten 500 € nicht bestehen bleiben.Hm, das ist ja eine komische Sache. Aber es deckt sich mit den Aussagen, die wir damals bekommen haben. Haben ja in derselben Gemeinde gewohnt und bei uns hieß es, Kampfhunde werden auch nicht von der besonderen Steuer befreit, wenn sie den Wesenstest haben.
Nur deshalb mussten wir ja damals davon absehen, einen Staff zu uns zu nehmen. Selbst Besuch einer Hundeschule, Hundesportverein o.ä. wurden nicht akzeptiert. Es könne wohl nichts dazu führen, die Steuer auf die normale Höhe zu senken.
Daher hatte mich das bei euch ja auch so gewundert, dass es ging.
Ich würde auf jeden Fall erstmal schriftlichen Widerspruch einlegen und nach Klärung des Sachverhaltes bitten, ebenfalls schriftlich, aber auch mündlich nachfragen. Denn wenn ihr jetzt die Fristen verstreichen lasst, ist der Bescheid rechtskräftig und ihr müsst zahlen.
Was für ein Schreiben habt ihr bekommen?
Einen neuen Steurbescheid, der den mit der Änderung aufhebt?
Ich bekomme übrigens jedes Jahr einen Steuerbescheid für die Hundesteuer. Ist das bei euch anders?
Hier zB ist es definitiv anders, das kann wohl jede Kommune halten, wie sie will.
Hier gab es damals einen Zettel mit Hundesteuerbetrag, und dem Hinweis, den ja gut aufzuheben, weil er das Äquivalent zur Steuermarke und der Beweis sei, dass der Hund angemeldet sei... einen anderen werde es nicht geben.
Als die Steuersätze hier geändert wurden, hatten wir schon keinen Hund mehr, von daher weiß ich nichmal, ob wir dann einhttp://forum.ksgemeinde.de/newreply.php?do=newreply&p=3015998en neuen gekriegt hätten...
@matty:
Die Änderung kam ja ohne Zutun von uns. Deshalb hatte Nico nochmal angerufen und direkt nachgefragt. Die Dame (Name bekannt) meinte, mit bestandenem WT gilt die normale HS.
Generell werd ich mich der Hst fügen,man hat ja kaum Chancen, Nachzahlung muß dann wohl evtl. vom ersparten bezahlt werden
Muss ich mehr Hundesteuer bezahlen?
Wurde der Wesenstest erfolgreich absolviert, dann wird die gleiche Hundesteuer wie für jeden anderen Hund erhoben, d.h. in der Stadt Magdeburg beträgt der Hundesteuersatz 96 Euro. Zu beachten ist, dass es bei der Beitragshöhe kommunale Unterschiede gibt.
Für einen als gefährlich festgestellten Hund ist der Hundesteuersatz von 500 Euro zu entrichten (Stand Oktober 2009).
@matty:
Die Änderung kam ja ohne Zutun von uns. Deshalb hatte Nico nochmal angerufen und direkt nachgefragt. Die Dame (Name bekannt) meinte, mit bestandenem WT gilt die normale HS.
Generell werd ich mich der Hst fügen,man hat ja kaum Chancen, Nachzahlung muß dann wohl evtl. vom ersparten bezahlt werden
Ich kann mich nur anschließen, nimm das nicht so hin.
Um welche Gemeinde geht es eigentlich oder Landkreis?
Hier mal was aus der Landeshauptstadt:
http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/index.php?La=1&NavID=37.367&object=tx|698.6683.1&kat&kuo=2&sub=0
Muss ich mehr Hundesteuer bezahlen?
Wurde der Wesenstest erfolgreich absolviert, dann wird die gleiche Hundesteuer wie für jeden anderen Hund erhoben, d.h. in der Stadt Magdeburg beträgt der Hundesteuersatz 96 Euro. Zu beachten ist, dass es bei der Beitragshöhe kommunale Unterschiede gibt.
Für einen als gefährlich festgestellten Hund ist der Hundesteuersatz von 500 Euro zu entrichten (Stand Oktober 2009).
Muss man sich downloaden dann kann man alles lesen.
Das ist das Urteil von Oberverwaltungsgericht S-A.
Es geht um die Einstufung als normaler Hund nach dem WT. Die Gemeinde ist hier in dem Fall der Meinung das trotz WT (den sie scheinbar vorher anerkannt hat) der erhöhte Steuersatz fällig ist und sie das noch nach zahlen müssen.naja hier scheints aber um eine nachzahlung für die zeit zwischen anmeldung und wt zugehen und das die hunde für die zeit als gefährlich eingestuft werden,wenn ich das richtig verstehe.
wie alt sind denn die hunde?
gabs den bei der anmeldung das gesetz schon?sachsen anhalt kam das gesetz erst ziemlich spät.
Super! Zu mal die Stadt Magdeburg bei bestandenen WT die Steuer senkt.So,Nico hat gestern mit einer Dame des Steuerbüro gesprochen, diese meinte, es hätte eine Prüfung aus Magdeburg gegeben und sie hätten Ärger bekommen wegen der niedrigen Zahlung.(Zitat:"Sie hätten einen auf den Deckel bekommen")
Das kommt mir aber nicht ganz koscher vor,da Magdeburg als unsere Hauptstadt zwar die allgemeine Kampfhunde-VO gestellt hat, die Steuern bestimmt aber jede Gemeinde für sich.
Hier liegt meines Erachtens ein Fehler der Steuerbehörde vor und deshalb bin ich mir nicht sicher, ob die Nachzahlung überhaupt gerechtfertigt ist
Wir werden jetzt Widerspruch einlegen, mit der Bitte um Darlegung des Sachverhaltes bzw.Stellungnahme und Aussetzung der Zahlung bis Klärung.