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merlin

20 Jahre Mitglied
Zustimmung zur Haltung von Kampfhunden darf verweigert werden

Urteil:
Eine Wohnungsbaugesellschaft verklagte einen Mieter erfolgreich auf Entfernung der drei Bullterrier in seiner Wohnung. Der Hundehalter versuchte, wenigstens eines der Tiere halten zu können. Er gab zwei Hunde ab und ging wegen des dritten in die nächste Instanz. Das Landgericht Gießen hielt auch einen einzigen Bullterrier in einem Mietshaus mit zwölf Wohnungen noch für zu gefährlich (1 S 128/94). Daran ändere sich auch nichts durch die Beteuerung seines Halters, daß das Tier sich bisher friedlich verhalten habe. Es könne sein, daß es in der Wissenschaft unterschiedliche Auffassungen über die Angriffslust dieser Hunderasse gebe. Im "Brockhaus" stehe, die Aggressivität sei Ergebnis gezielter Zucht, die bei den Tieren zu geringem Schmerzempfinden und fehlender Angst geführt habe. Ein Vermieter handle jedenfalls verantwortungsbewußt, wenn er die weitverbreitete Ansicht über die Gefährlichkeit ernst nehme und deswegen die nach dem Mietvertrag notwendige Genehmigung zur Hundehaltung verweigere.

Urteil des Landgerichts Gießen vom 15. Juni 1994 - 1 S 128/94.
Aktenzeichen: Urteil des Landgerichts Gießen vom 15. Juni 1994 - 1 S 128/94
..........................................................................................
 
Das Urteil ist aus dem Jahr 1994! Es würde mich interessieren, ob der Mieter in Berufung gegangen ist. Immerhin gibt es unterschiedliche Urteile zur Hundehaltung in Miethäusern.

watson
 
Hi watson !

Ja das hat mich auch etwas gewundert das das Urteil schon von 1994 ist, aber Du kannst es unter
nachlesen.
Es ist am 25.01.01 dort erstellt worden.
Ich geh mal davon aus , das die Richter das Urteil als Vorbild sehen können bzw. werden.

Schöne Grüße

merlin
 
Ich meine mal, daß dieses Urteil ja schon vor dieser ganzen Hundeverordnerei gefällt wurde. Mittlerweile müssen die Besitzer ihren Hund einem Wesenstest unterziehen und der besagt dann natürlich in der Regel genau das Gegenteil.

Und im Brockhaus steht ja noch allerhand mehr Mist, oder?

Gruß

Beckersmom
 
würde mich mal interessieren, ob alles was im brockhaus steht wissenschaftlich belegt werden kann. das ist doch nur ein lexikon eines bestimmten verlages und kein wissenschaftliches oder juristisches werk.
 
Tja so wie die ganz Dummen Blödzeitung lesen, lesen Richter Brockhaus!
 
Kann man diese Beschreibung nicht von einem Kynologen anfechten lassen?


shevoice
 

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