Dies ist eine optimierte Seitenansicht. Möchtest du alle Bilder sehen? Klicke hier.

Private Joker

20 Jahre Mitglied
Hi,

war gestern in der Post:

"Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden vom 15. August 2000 (GVBl. I S 411)


Antrag auf Befreiung von der Maulkorbpflicht
Ihr Schreiben vom 16.01.02


Sehr geehrter Herr Roth,

Ich danke Ihnen für Ihr Bestreben, sich in Hessen rechtsmäßig zu verhalten.
Ihr Hund darf in Hessen ohne Maulkorb geführt werden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Urteil vom 29. August 2001 einige Bestimmungen der hessischen Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde vom 15. August für nichtig erklärt. Das Urteil wurde am 23. Oktober 2001 rechtskräftig. Hervorzuheben ist, dass der VGH die Zulässigkeit einer Rasseliste bestätigt hat. Ihr Hund gilt danach in Hessen als gefährlich. Allerdings ist die Regelung über die unwiderlegliche Vermutung der Gefährlichkeit von drei Rassen und Gruppen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr.1, gilt auch für Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreutzungen untereinander oder mit anderen Hunden) für nichtig erklärt worden. Für alle in der Verordnung genannten Rassen gilt nun die gleiche Rechtslage.
Die Bestimmung des § 6 Abs. 3 Halbsatz 1 der Verordnung über den Maulkorbzwang ist ebenfalls nichtig. Der Maulkorbzwang für die ehemals unwiderleglich gefährlichen drei Rassen und Gruppen ist somit aufgehoben. § 6 Abs. 3 Halbsatz 2 der Verordnung bleibt jedoch mit der Maßgabe in Kraft, dass die zuständigen Behörden für gefährliche Hunde – unabhängig von der Rasse – das Tragen einer Vorrichtung, die das Beißen zuverlässig verhindert (Maulkorb, Beißkorb), anordnen kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hund eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
Da Ihr Staffordshire Bullterrier die Begleithundeprüfung bestanden hat, gehe ich davon aus, dass für die Verhängung der Maulkorbpflicht kein Anlass besteht.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrem Hund.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"


gruß PJ
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi Private Joker ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 24 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
*fein*

Willkommen "oben ohne" in Hessen


Beckersmom


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Gratuliere Private Joker!


Allerdings finde ich die Formulierung etwas seltsam: wegen bestandener Begleithundprüfung gehe ich davon aus, dass ihr Hund ...

Bist du sicher, dass du dich an die für dich zuständige Stelle gewandt hattest?

Caro-BX
 
Hi PJ !!!

Super,dann mal viel Spaß beim oben ohne laufen


Bis dann Sera
 
Und das in Hessen


"Dem Hunde wenn er wohl erzogen, ist selbst ein weiser Mann gewogen!"
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sabber Backe:
Und das in Hessen


[/quote]

Das muß ich jetzt aber nicht verstehen, oder?

Hi Private,

nimm das Schreiben vom Hess. IM bitte immer mit, wenn Du in Hessen bist. Es laufen hier zum Teil merkwürdige OA-Beamten rum



Beckersmom


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Mensch Joker, lebst Du auch noch? Wir vermissen Dich schon!

Das Schreiben ist klasse, würde mich nur noch interessieren, ob der Wesenstest als gleichwertig akzeptiert wird und wieweit er dann von Auflagen in Hessen befreit, da ja z.B. bei uns trotzdem prinzipiell Leinenpflicht besteht. Gilt Deine "Leinenbefreiung" dann auch?


shevoice
 
Hi,

erst mal sorry das ich so lange nicht geantwortet habe, mein PC muckt auf
und von meinem ArbeitsPC will ichs nicht übertreiben.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Caro-BX:
Gratuliere Private Joker!


Allerdings finde ich die Formulierung etwas seltsam: wegen bestandener Begleithundprüfung gehe ich davon aus, dass ihr Hund ...

Bist du sicher, dass du dich an die für dich zuständige Stelle gewandt hattest?

Caro-BX

[/quote]

Caro: das Schreiben hat einen Briefkopf, Absender usw., wenn der Typ seine befugnisse überschritten hat ist das doch nicht mein Problem. was will ich mehr machen als mich ans IM zu wenden


mom:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:

nimm das Schreiben vom Hess. IM bitte immer mit, wenn Du in Hessen bist. Es laufen hier zum Teil merkwürdige OA-Beamten rum
[/quote]
och mom, natürlich hab ichs als erstes kopiert.

She: wegen der befreiung von der leinenpflicht hab ich nicht gefragt, wollte nicht mit der tür ins haus fallen


gruß PJ
 
Auch wir beineiden dich wünschen euch viel Glück beim gassi gehen ohne maulkorb
Sei froh das ihr es geschafft habt


 
glückwunsch, pj

lg tna&hugo




"Problematisch am Fernsehen ist nicht, daß es uns unterhaltsame Themen präsentiert, problematisch ist, daß es jedes Thema als Unterhaltung präsentiert." (N. Postman / Wir amüsieren uns zu Tode)
 
Hey Private,

klasse !

LG
7,65mm FMJ



hab gleich mal wieder die Pic's vom Hockenheimtreffen geguckt wo mir Dein Kleiner am Bein hing
 

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Wende dich an RA Weidemann, der schreibt den Herrschaften dann hoffentlich ein schönes Briefchen.
Antworten
1
Aufrufe
238
Ninchen
Ray hat vor ein paar Tagen – ohne jegliche Vorbereitung – den in Hessen erforderlichen Wesenstest mit Bravour bestanden! Der Gutachter hat ihm nicht nur einen guten Grundgehorsam und Umweltsicherheit bescheinigt, sondern auch festgestellt, dass er sich Menschen gegenüber sozial stets sehr...
Antworten
2
Aufrufe
244
L
Familie Rathfelder lebt in Niedersachsen, nicht in Hessen und ist definitiv zu 1000% seriös! In Hessen/Kassel ist wohl Piotrowski. Davon abgesehen, gehört mehr als ne Ahnentafel dazu eine Hündin in einem VDH Verein decken zu lassen
Antworten
3
Aufrufe
678
F
Ja klar Trainer habe ich und der ist auch sehr zuversichtlich, dass er den Test bestehen wird. Bei dem Thema bin ich einfach ein Schisser
Antworten
14
Aufrufe
1K
foxtrotter
F
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…