Huhu, ich hab mich in der Sache vor 2 Jahren mal schlau gemacht, weil ich mir auch ein Haus in einer Zwangsversteigerung kaufen wollte...
Mein Anwalt sagte damals in etwa folgendes (in etwa - weil ich die Fristen nicht mehr im Kopf habe
Wohnt der ex-Eigentümer in der Immobilie, hat dieser ja keinen Mietvertrag (da ja Eigentümer) - er hat also die Immobilie zu verlassen beim Verkauf. Ein Mieter dagegen kann ja nix für die Zwangsversteigerung, er wird also geschützt. Man kann ihm kündigen über ein Sonderkündigungsrecht, im Gegensatz zum Eigentümer bedarf es aber einer Frist.
Soweit zur Theorie... für beide gilt: ziehen sie nach Kündigung oder Verkauf einfach nicht aus, müssen sie rausgeklagt werden... Das kann dauern und teuer werden! Sollte man sich jedenfalls genau überlegen!